Guten Tag,
gilt die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze (44.590 EURO) auch für Selbständige, die eine vorgezogene Altersrent beziehen?
Guten Tag,
gilt die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze (44.590 EURO) auch für Selbständige, die eine vorgezogene Altersrent beziehen?
Ja, aber nur bis Ende 2020! Dann reduziert sich dies wieder auf 6300 € im Jahr. Natürlich ist der Hinzuverdienst bei Selbständigen durch den Steuerbescheid zu belegen.
gilt die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze (44.590 EURO) auch für Selbständige, die eine vorgezogene Altersrent beziehen?
Hallo jumaju,
ja, die Hinzuverdienstgrenze für das Jahr 2020 gilt grundsätzlich, unabhängig davon welche Einkommensart erzielt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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