Hallo Eberhard Salow,
generell gilt bei Altersrentnern unter 65 Jahren die Hinzuverdienstgrenze von 400 EUR monatlich. Die Hinzuverdienstgrenzen für die Teilrenten sind individuell und können im Rentenbescheid über die Altersrente nachgeschaut werden.
Sie können sich auch an eine Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung wenden.