Hallo Hartmut Geisler,
inwieweit eine sofortige Kündigung beim Arbeitgeber möglich ist, kann von uns nicht beantwortet werden, da es sich um eine arbeitsrechtliche Frage handelt.
Sofern Sie neben dem Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung ein Entgelt von mehr als 400 EUR monatlich beziehen, besteht Anspruch auf eine Teilrente.
Die Höhe der jeweiligen Teilrenten können Sie Ihrem Rentenbescheid entnehmen.
Auch die individuellen Hinzuverdienste der jeweiligen Teilrenten sind dort angegeben.
Die Regelung der Hinzuverdienstgrenzen neben dem Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ergibt sich aus § 96 a Sozialgesetzbuch VI.
Sobald Sie sich an den Hinzuverdienst von 400 EUR halten, wird Ihnen die Rente wegen voller Erwerbsminderung als sogenannte Vollrente ausgezahlt.
Wenn Sie eine neue Beschäftigung innerhalb der zulässigen Hinzuverdienstgrenze aufgenommen haben, sollten Sie den Rentenversicherungsträger darüber schriftlich informieren, damit die volle Rente wieder gezahlt werden kann.