Hallo Im Nebel der Verwirrung,
auf der Homepage der DRV Bayern Süd finden Sie unter "Rente" den Verweis auf die Hinzuverdienstgrenzen.
Soweit Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze in voller Höhe beziehen wollen, darf Ihr Hinzuverdienst ab 2013 450 € im Monat nicht überschreiten. Ansonsten wird die Rente lediglich als Teilrente gewährt. 2-mal im Kalenderjahr dürfen Sie bis zu 900 € hinzuverdienen, ohne dass sich Ihre Rentenhöhe verändert. Werden zu Ihrem Grundentgelt von 450 € in einem Monat 900 € an Sonderzahlung geleistet, wird damit auch die doppelte Hinzuverdienstgrenze überschritten. Es ist dann zu prüfen, ob die Rente in anteiliger Höhe gezahlt werden kann. Von der DRV wird überprüft, inwieweit die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Durch konkrete Arbeitgeberanfragen wird der monatliche Hinzuverdienst ermittelt.