Hallo liebe Gemeinde,
ab 2013 darf man ja 450 € im Monat dazuverdienen, nun habe ich noch gelesen das man 2x im Jahr das Doppelte verdienen darf.
Nur die Regeln für die zweimalige Auszahlung verstehe ich noch nicht.
1. Wo kann ich nachlesen wie das mit dem Hinzuverdienst geregelt ist.
(Ein Link von der RV-Homepage wäre nett)
2. Wenn man diese 900 € im Jahr extra dazuverdient durch z.b Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Ist dies dann unzulässig?
3. Wird man von der RV geprüft, wenn man diese zweimalige Ausnahme ausgezahlt bekommt?
4. Wenn ein Rentner/ EM-Rentner eine geringfügige Beschäftigung nachgeht, muss er nur über die Minijobagentur gemeldet sein, oder wo muss er sich überall melden und Bescheid geben?
Ich danke euch und Wünsche frohe Weihnachten.
LG
INdV