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Experten-Antwort

Hinzuverdienst ab 2013

von Im Nebel der Verwirrung26.12.2012 | 10:07
2468 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Gemeinde, ab 2013 darf man ja 450 € im Monat dazuverdienen, nun habe ich noch gelesen das man 2x im Jahr das Doppelte verdienen darf. Nur die Regeln für die zweimalige Auszahlung verstehe ich noch nicht. 1. Wo kann ich nachlesen wie das mit dem Hinzuverdienst geregelt ist. (Ein Link von der RV-Homepage wäre nett) 2. Wenn man diese 900 € im Jahr extra dazuverdient durch z.b Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld. Ist dies dann unzulässig? 3. Wird man von der RV geprüft, wenn man diese zweimalige Ausnahme ausgezahlt bekommt? 4. Wenn ein Rentner/ EM-Rentner eine geringfügige Beschäftigung nachgeht, muss er nur über die Minijobagentur gemeldet sein, oder wo muss er sich überall melden und Bescheid geben? Ich danke euch und Wünsche frohe Weihnachten. LG INdV

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Im Nebel der Verwirrung,

auf der Homepage der DRV Bayern Süd finden Sie unter "Rente" den Verweis auf die Hinzuverdienstgrenzen.

Soweit Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze in voller Höhe beziehen wollen, darf Ihr Hinzuverdienst ab 2013 450 € im Monat nicht überschreiten. Ansonsten wird die Rente lediglich als Teilrente gewährt. 2-mal im Kalenderjahr dürfen Sie bis zu 900 € hinzuverdienen, ohne dass sich Ihre Rentenhöhe verändert. Werden zu Ihrem Grundentgelt von 450 € in einem Monat 900 € an Sonderzahlung geleistet, wird damit auch die doppelte Hinzuverdienstgrenze überschritten. Es ist dann zu prüfen, ob die Rente in anteiliger Höhe gezahlt werden kann. Von der DRV wird überprüft, inwieweit die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden. Durch konkrete Arbeitgeberanfragen wird der monatliche Hinzuverdienst ermittelt.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja, die Betonung bei meiner Antwort liegt auf "einem Monat". Ich habe die Frage dahingehend verstanden, dass eine Einmalzahlung in Höhe von 900 € bezogen wird.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

klam 26.12.2012 | 10:16
in Ihrem Rentenbescheid steht doch ganz klar was Sie zu melden haben. Mitwirkungspflicht. Nicht was hier gelabert wird, sondern was Sie schtiftlich von der DRV haben, zählt.
Rentneram 27.12.2012 | 10:00
Hallo, aber 900 € in EINEM Monat ist doch erst die Hälfte des "Erlaubten" ?! Gruß Rentner
Rentneram 27.12.2012 | 09:24
Hallo, liegt hier die Betonung auf EINEM Monat ? Danke! Gruß Rentner
zeldaam 27.12.2012 | 17:48
Ja, die Betonung bei meiner Antwort liegt auf "einem Monat". Ich habe die Frage dahingehend verstanden, dass eine Einmalzahlung in Höhe von 900 € bezogen wird.
Hallo, aber 900 € in EINEM Monat ist doch erst die Hälfte des "Erlaubten" ?! Gruß Rentner
Hallo "Rentner", Wieso "die Hälfte des Erlaubten" ???? Sie dürfen im Kalenderjahr 2013 - in 10 Kalendermonaten bis zu 450,00 Euro im Kalendermonat und - in 2 weiteren Kalendermonaten bis zu 900,00 Euro im Kalendermonat hinzuverdienen, ohne dass Sie die Hinzuverdienstgrenze für eine Vollrente übersteigen. In welchen Kalendermonaten Sie die doppelte Hinzuverdienstgrenze von 900,00 Euro nutzen, bleibt Ihnen überlassen. Es sei denn, Sie wollen gleich bei Beschäftigungsbeginn die doppelte Hinzuverdienstgrenze genutzt werden. Dann darf die einfache Hinzuverdienstgrenze nur durch Einmalzahlungen (Weihnachts/ Urlaubsgeld) überschritten werden. MfG zelda
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