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Experten-Antwort

Hinzuverdienst bei Teilrente

von RUDOLF18.10.2016 | 14:14
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5 Antworten

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Hallo, ich werde mit 63 Jahren eine Rente für langjährig Versicherte ( 35 Beitragsjahre ) beantragen. Wenn ich diese als Teilrente beziehe erhöht sich die Hinzuverdienstgrenze. Die Höhe des Hinzuverdienstes richtet sich nach den Rentenpunkten der letzten 3 Jahre vor dem Rentenbezug. Ich werde aber vermutlich die letzten 3 Jahre ( vor Erreichen des 63. Lebensjahres ) nicht in die Rentenversicherung einzahlen ( Privatier ). Wie wird dann die Höhe für den Hinzuverdienst berechnet ? Danke R. Platen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RUDOLF,

ergeben sich keine oder insgesamt weniger als 1,5 Entgeltpunkte in den letzten drei Kalenderjahren vor Beginn der Rente wegen Alters, z.B. weil Sie gar nicht mehr gearbeitet haben, sind mindestens 1,5 Entgeltpunkte zugrunde zu legen (Mindesthinzuverdienstgrenze).

Geregelt ist dies in § 34 Abs. 3 SGB VI.

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4 Antworten

Oldenburgeram 18.10.2016 | 14:46
Moin, Rudolf. "Wenn ich diese als Teilrente beziehe erhöht sich die Hinzuverdienstgrenze." Da verstehe ich nicht, was Sie damit meinen... "Ich werde aber vermutlich die letzten 3 Jahre ( vor Erreichen des 63. Lebensjahres ) nicht in die Rentenversicherung einzahlen ( Privatier ). Wie wird dann die Höhe für den Hinzuverdienst berechnet ?" Ergeben sich bei der Feststellung der für die Ermittlung der Hinzuverdienstgrenzen maßgeblichen Entgeltpunkte keine oder insgesamt weniger als 1,5 Entgeltpunkte für die letzten drei Kalenderjahre vor Beginn der ersten Rente wegen Alters, sind bei der Errechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenze 1,5 Entgeltpunkte zugrunde zu legen (Mindesthinzuverdienstgrenzen). Gruß, Oldenburger
Oldenburgeram 18.10.2016 | 14:47
Na, zumindest zeitgleich mit dem Experten geantwortet...
W*lfgangam 18.10.2016 | 19:26
Hallo RUDOLF, das könnte ab nächstem Jahr schon anders aussehen. Der Gesetzgeber arbeitet an einem Gesetz zur "Flexi-Rente" mit anderen Modalitäten zum Hinzuverdienst bei Renten. Aktuellen Stand/Kurzinfo sehen Sie hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Weitere Infos finden Sie auch in diesem Beitrag verlinkt: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
W*lfgangam 20.10.2016 | 23:23
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Nachtrag: "Die schnelle Zustimmung des Ausschusses nach der erst am Montag erfolgten Experten-Anhörung deutet daraufhin, dass die unter anderem von der Deutschen Rentenversicherung geforderten Änderungen am Regierungsentwurf offenbar nicht umgesetzt werden sollen." Aus: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Na dann, wenn Rat von Auskennern ignoriert wird ...die DRV tut mir da wirklich leid, wenn Sie sich nicht durchsetzen konnte/Gehör gefunden hat. Nun, Tuifly lässt grüßen ;-) Gruß w.
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