Hallo RUDOLF,
ergeben sich keine oder insgesamt weniger als 1,5 Entgeltpunkte in den letzten drei Kalenderjahren vor Beginn der Rente wegen Alters, z.B. weil Sie gar nicht mehr gearbeitet haben, sind mindestens 1,5 Entgeltpunkte zugrunde zu legen (Mindesthinzuverdienstgrenze).
Geregelt ist dies in § 34 Abs. 3 SGB VI.
Nachtrag:
"Die schnelle Zustimmung des Ausschusses nach der erst am Montag erfolgten Experten-Anhörung deutet daraufhin, dass die unter anderem von der Deutschen Rentenversicherung geforderten Änderungen am Regierungsentwurf offenbar nicht umgesetzt werden sollen."
Aus:
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Na dann, wenn Rat von Auskennern ignoriert wird ...die DRV tut mir da wirklich leid, wenn Sie sich nicht durchsetzen konnte/Gehör gefunden hat. Nun, Tuifly lässt grüßen ;-)
Gruß
w.
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