Hallo Ramrod,
auch wenn Sie eine Rente wegen voller Erwerbsminderung erhalten, können Sie im Rahmen Ihres Restleistungsvermögens noch erwerbstätig sein.
Bedingung ist, dass Ihr Verdienst nicht mehr als 400 EUR monatlich beträgt. Dieses mtl. Einkommen dürfen Sie im Laufe eines Kalenderjahres in zwei Monaten bis zur doppelten Hinzuverdienstgrenze überschreiten (also 2 Mal 800,00 EUR). Überschreiten Sie diese Hinzuverdienstgrenzen, prüft der Rentenversicherungsträger, ob Sie noch Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente haben, bzw. ob anstelle der Vollrente die Rente in Höhe
- von drei Vierteln, - der Hälfte oder - eines Viertels in Anspruch genommen werden kann.
Sie sollten sich, falls Sie regelmäßig mehr als 400 EUR verdienen, mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und die Auswirkungen auf Ihre Erwerbsminderungsrente prüfen lassen.