Hallo Pauline,
maßgebender Zeitraum für die Jahreshinzuverdienstgrenze in 2017 ist zwar der 01.07. - 31.12.2017, aber das Minijob-Einkommen aus 01.01. - 30.06.2017 wird natürlich auch auf die 6300 zugerechnet.
Ab 2018 gilt dann jeweils das ganze Jahr Jan. - Dez., wenn es um den Jahreshinzuverdienst/6300 EUR geht. 01.07. (2018ff.) ist lediglich das Überprüfungsdatum/'Spitzabrechnung' für das abgelaufene Jahr.
Zur Ermittlung der Teil-EM-Rente können Sie diesen Rechner nutzen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio…
Darauf achten, am Ende der Eingabefelder die richtige Rentenart auszuwählen.
Und, bei 950 EUR Monatseinkommen, dürfte eine Kürzung der EM-Rente in Höhe von 170 EUR erfolgen. Nachrangig für Sie, da Sie einfach den Versuch starten sollten, was noch geht *toitoitoi für Sie! Und über die Mitteilungspflichten gegenüber der DRV wurden Sie ja bereits aufgeklärt ...
Gruß
w.