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Experten-Antwort

Hinzuverdienst EMR Flexirente - Verständnisproblem

von Pauline08.12.2017 | 13:04
594 Ansichten
6 Antworten
Hallo zusammen, ich bekomme befristet eine volle EMR. Ich habe nebenbei einen Minijob wo ich aber nur ca. 250 im Monat verdiene. Nun habe ich ein Angebot bekommen, von einer anderen Firma, dort zu arbeiten. Ich würde dies gerne "zusätzlich" ausprobieren, auch um meine Leistungsfähigkeit zu testen. Ich habe alles verstanden, Stundenanzahl im Auge behalten, Hinzuverdienstdeckel, die Berechnung mit den 40% über €6.300/Jahr. Wo ich mir die Frage jetzt stelle: Mein Minijob wirft nur 250€ im Monat ab Der neue Job wäre BRUTTO 700€ Werden bei der Berechnung der Flexirente dann volle 450€ für den Minijob und 700€ addiert = Verdienst 1.150€ ? Berechnungszeitraum ist immer 01.07. - 31.06. - ist das Richtig? Ich hatte gestern die Hotline von der Rentenversicherung mal angerufen, aber man sagte mir nur mit das ich das so mitteilen soll (Arbeitserprobung) und dann bekäme ich Bescheid... Vielen Dank für Infos! Schöne Adventszeit

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.12.2017 | 15:31

Hallo Pauline,

bei einem Minijob wird nicht immer automatisch mit 450 Euro gerechnet. In Ihrem Fall wären für die Berechnung die 250 Euro maßgebend (insgesamt also nur 950 Euro)

Wie sich Ihr Verdienst auf die Rente auswirkt, können Sie hier nachlesen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf?__blob=publicationFile&v=39

5 Antworten

Fortitude one am 08.12.2017 | 13:22
Hallo Pauline, schauen Sie mal hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Natürlich können Sie soviel verdienen. Es wird geprüft ob überhaupt noch eine volle EMR vorliegt bzw. wird die Rente gekürzt ( Hinzuverdienstgrenze). Auch Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Fastrentneram 08.12.2017 | 13:23
Sie sollten tun, was man Ihnen geraten hat. Bei dem Verdienst wird man prüfen, ob Ihnen überhaupt noch eine volle EM-Rente zusteht.
Paulineam 08.12.2017 | 13:52
Nee, die volle EMR bekomme ich natürlich nicht mehr - das ist mir klar. Mich interessiert wie die 40% ermittelt werden im "Vorfeld". Bei der jährlichen Überprüfung wird mit den realen Werten gerechnet. Entweder man dann Guthaben oder Minus.
senf-dazuam 08.12.2017 | 14:00
Vor allem die Stundenzahl im Auge behalten! Nein, der Berechnungszeitraum ist jetzt das Kalenderjahr. Sie geben den Hinzuverdienst an und es wird geprüft, ob eine Anrechnung des Hinzuverdienstes und Kürzung der Rente erfolgt. Mit dieser Prognose geht man dann ins neue Jahr und rechnet zum 1.7. durch, ob alles so richtig war oder rechts oder links herum neu aufgerollt werden muss, sprich ob Sie einen Nachschlag bekommen, weil die Rente zu stark gekürzt wurde oder ob ein Teil der Zahlungen zurückgefordert wird. Muss sich alles erst mal einspielen. Im nächsten Jahr kann man dann mehr dazu sagen, wie es wirklich gelebt wird, was der Buchstabe des Gesetzes so hergibt. Alles Gute!
W*lfgangam 08.12.2017 | 16:06
Hallo Pauline, maßgebender Zeitraum für die Jahreshinzuverdienstgrenze in 2017 ist zwar der 01.07. - 31.12.2017, aber das Minijob-Einkommen aus 01.01. - 30.06.2017 wird natürlich auch auf die 6300 zugerechnet. Ab 2018 gilt dann jeweils das ganze Jahr Jan. - Dez., wenn es um den Jahreshinzuverdienst/6300 EUR geht. 01.07. (2018ff.) ist lediglich das Überprüfungsdatum/'Spitzabrechnung' für das abgelaufene Jahr. Zur Ermittlung der Teil-EM-Rente können Sie diesen Rechner nutzen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Darauf achten, am Ende der Eingabefelder die richtige Rentenart auszuwählen. Und, bei 950 EUR Monatseinkommen, dürfte eine Kürzung der EM-Rente in Höhe von 170 EUR erfolgen. Nachrangig für Sie, da Sie einfach den Versuch starten sollten, was noch geht *toitoitoi für Sie! Und über die Mitteilungspflichten gegenüber der DRV wurden Sie ja bereits aufgeklärt ... Gruß w.
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