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Experten-Antwort

Hinzuverdienst rückwirkend

von Karl K.22.01.2019 | 22:04
144 Ansichten
4 Antworten

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Wenn die volle EMR rückwirkend ab 08/18 bewilligt wird, man aber noch bis jetzt gearbeitet hat, hat man doch die Hinzuverdienstgrenze gut überschritten. Zählt das letzte Jahr dann auch schon? Hab da doch noch gar keine Rente erhalten, sondern nur den Antrag damals gestellt. Füßle Karl

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Karl K.,

wir schließen uns den Aussagen von W*lfgang und Feli an. Die Auswirkungen bzgl. der auszuzahlenden Rentenbeträge für die Vergangenheit wird individuell berechnet.

Welche Auswirkungen das parallel liegende Einkommen hat, wird in einer Anlage zum Bescheid detailliert aufgeführt.

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3 Antworten

W*lfgangam 22.01.2019 | 22:24
Hallo Karl, der Hinzuverdienst von 08.2018 - 12.2018 parallel zur rückwirkend festgestellten Rente zählt. Dazu sollte der Rentenbescheid bereits eine detaillierte Darstellung enthalten, in welchem Umfang sich das auf die Rente auswirkt, welche Teilrente danach festgestellt worden ist. Ebenso auf der Basis der Verdienste aus 2018 für die Vorausschätzung 2019 im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen und Teilrentenbezug. Sollte diese Schätzung für 2019 nicht zutreffen (Ende Hinzuverdienst/Beschäftigungsende /Ende ALG/KLG nach Rentenbewilligung), dann bitte umgehende eine Mitteilung an Ihre DRV, damit die Teilrentenzahlung für die Zukunft 'treffend' ermittelt wird - die genaue Abrechnung erfolgt sonst erst zum 01.07.2020 mit etwaigen Rentennachzahlungen wegen zu hohem angenommenem Hinzuverdienst. Gruß w.
Karl K.am 23.01.2019 | 00:16
Hallo, heißt das im Umkehrschluss, das ich für 2019 auch nichts mehr an Rente kriegen würde, da ich mit den ersten Gehältern schon über den 6300€ liege? Das wäre ja fatal :-(( Grüße Karl K.
Feliam 23.01.2019 | 07:27
Nein, heißt es nicht. Die Rente wird nur für die Monate gekürzt oder nicht gezahlt, in denen parallel Hinzuverdienst erzielt wird. D.h., wenn Sie ab März nicht mehr arbeiten, wird die Rente ab März gezahlt.
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