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Experten-Antwort

Hinzuverdienst - unterjährige Meldung überflüssig?

von Peter S.29.05.2016 | 19:49
952 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich beziehe eine EM und wurde gerade wie jedes Jahr angeschrieben und gebeten, ein mehrseitiges Formular mit Auskünften über meinen Hinzuverdienst auszufüllen. In 2014 und 2015 habe ich alle 3 Monate die DRV angeschrieben und detailliert - mit allen Belegen - über meinen Hinzuverdienst informiert. Trotzdem kam wieder dieses Schreiben und ich kann nochmals alles auflisten. Macht es überhaupt Sinn, den Hinzuverdienst regelmäßig zu melden? Wurden die Informationen, die ich letztes Jahr geschickt habe, gar nicht gelesen/abgelegt? Ich verstehe ja, dass die Sachbearbeiter die Infos gerne in einheitlicher Form hätten. Alles andere ist viel mehr Aufwand. Aber kann ich mir da die Arbeit nicht sparen? Reicht das Ausfüllen des Fragebogens, muss man nicht proaktiv tätig werden??? Vorab vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter S.,

bitte klären Sie mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger, ob Sie den Hinzuverdienst in Zukunft weiterhin regelmäßig melden sollen oder ob der Fragebogen ausreichend ist.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 29.05.2016 | 20:32
Hallo Peter S., einfach JA. Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, die Hinzuverdienste/Änderungen mitzuteilen. Aber, das wird DRV-seitig automatisiert per Fragebogen abgefragt ...daher können Sie sich den zusätzlichen Aufwand sparen, da 'Ihre' DRV so verfährt (ob das alle Träger machen?). Gruß w.
Kacke-ottoam 29.05.2016 | 22:45
Was für eine gequirllte Saukacke. Verschwindet endlich
Deutsche Rentenversicherung
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