Hinsichtlich der Frage, warum die Rentenversicherung hinischtlich der Einkommensanrechnung nicht sofort auf die aufgrund der geringfügigen Beschäftigung erzielten Einkünfte reagiert hat, stimme ich dem Beitrag von "RFn" zu.
Natürlich kann Ihre Mutter auch eine Ratenzahlung vorschlagen und dabei nochmals (auf die zum großen Teil bekannten finanziellen Verhältnisse) hinweisen. Sie kann sich jedoch auch noch eingehender in eine persönlichen Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers, der für die Witwenrente zuständig ist, beraten lassen.