Hallo Holly,
grundsätzlich wird neben einer Erwerbsminderungsrente nur geprüft, ob die Hinzuverdienstgrenze i.H.v. 450 Euro monatlich eingehalten wird. Bei diesem Verdienst ist eine regelmäßige tägliche Arbeitszeit von 3 oder mehr Stunden nicht möglich und daher ist diese Beschäftigung nicht schädlich.
Prüfungen, ob bei Erwerbsminderungsrenten, die auf Dauer gewährt wurden, die medizinischen Voraussetzungen noch vorliegen, sollen grundsätzlich in einem regelmäßigen Turnus erfolgen. Dies geschieht normalerweise indem der Rentner angeschrieben wird und in seiner Antwort Stellung nimmt, ob und wie sich die gesundheitlichen Einschränkungen geändert haben und ob er einer Beschäftigung oder Tätigkeit nachgeht. Danach entscheidet der medizinische Dienst der Rentenversicherung, ob noch weitere gesundheitliche Ermittlungen zu führen sind.