Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Hinzuverdienständerung und Minijob EWMR

von Karin05.12.2017 | 15:31
679 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo! Mit meinem Minijob komme ich monatlich auf etwas mehr als 450 Euro. DAzu kommt ein WEihnachtsgeld. Dennoch bleibe ich damit unter 6300 Euro jährlich. Nun meint mein Arbeitgeber aber, er könne mich laut Minijobgesetz nur noch Sozialversicherungspflichtig beschäftigen! Ist das so? Die Personalabteilung scheint mit der neuen Regelung völlig überfordert und hat dazu auch keine Abrechnugsmöglichkeit.... ??? Wenn ich sozialversicherungspflichtig beschäftigt bin, habe ich doch gar keinen Anspruch auf Rente , oder? Bin gerade total verwirrt.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.12.2017 | 10:03

Hallo Karin,

seit dem 1. Juli 2017 können Sie bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Ob versicherungsfrei oder versicherungspflichtig spielt für den Hinzuverdienst keine Rolle.

Die Frage, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um einen Minijob oder um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftig handelt, ist eine andere Baustelle.

Die Beschäftigung versicherungsrechtlich zu beurteilen, also festzustellen, ob es sich um einen Minijob oder um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt, ist Aufgabe des Arbeitgebers. Hierbei müssen alle Entgeltansprüche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.

9 Antworten

Fortitude one am 05.12.2017 | 16:10
Hallo Karin, das kann man wohl sagen. Sie sind wirklich aus dem Häuschen. Was für eine Rentenart meinen Sie? Wenn Sie die Erwerbsminderungsrente meinen, dann hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Aber bei dieser EMR würde eine Sozialversicherungspflicht nichts bringen (wenn es noch vor der Zurechnungszeit liegt). Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Karinam 05.12.2017 | 16:31
Das habe ich leider nicht verstanden. Welche Zurechnungszeit?
Karinam 05.12.2017 | 16:33
..das verstehe ich leider nicht. Wieso nichts bringen? Welche Zurechnungszeit ist gemeint? Und ja, Erwerbsminderungsrente, schrieb ich das nicht?
Fortitude one am 05.12.2017 | 16:51
Nein, Sie haben von einer EMR nichts geschrueben. Sie müssen schon ehrlich und mit offenen Karten spielen. In Ihrem Rentenbescheid steht genau drin, für wieviel Jahre Sie Zurechnungszeit (60/62) erhalten haben. An Ihrer Stelle würde ich mich kostenlos von einer DRV AundB Stelle beraten lassen. Viel Glück. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Richtig hinschauenam 05.12.2017 | 17:54
Zitat: @Fortitude one "Was für eine Rentenart meinen Sie?" und "Nein, Sie haben von einer EMR nichts geschrueben" Richtig hinschauen und verstehen, denn die Überschrift besagt es: "Hinzuverdienständerung und Minijob EWMR" = ERWERBSMINDERUNGSRENTE
Fortitude one am 05.12.2017 | 19:08
Mit Verlaub ist die Überschrift Bestandteil des eigentlichen Textinhalt, sollte aber nochmal primär vorkommen. Und im übrigen steht die Abkürzung EWMR für: Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet. Im Rentenrecht heißt es offiziell EMR = Erwerbsminderungsrente. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
W*lfgangam 05.12.2017 | 21:47
Zitat von Fortitude one anzeigen
...oder doch EMRT? ;-) Eine 'offizielle' Abk. gibt es nicht, eher die internen 'Shortcuts' ... Zur Frage von Karin: Hauptproblem/Ausgangsfrage ist nicht, was der Minijob für die Rente bringt (unter Berücksichtigung der Zurechnungszeit), SONDERN 1. ob der Minijob nunmehr versicherungspflichtig ist, weil Weihnachtsgeld!) und damit 2. die EMRT gefährdet ist. 1. Im Minijob sind durchaus aktuell 3x im Jahr Überschreitungen der 450 EUR zulässig - wenn Sie UNVORHERGESEHEN (Mehrarbeit, Überstunden) sind, dann ist die eigentlich zulässigen Jahresgrenze-Minijobgrenze von 5400 EUR bei Überschreitung kein Problem. Unvorhergesehen sind aber nicht (tariflich, betriebsübliche) zustehende Sonderzahlungen - das ist vorhersehbar. Wenn damit die 5400 geknackt werden, liegt aufs Jahr gesehen kein Minijob mehr vor, es entsteht 'normale' Versicherungs- und Steuerpflicht. Nebenbei, so was klärt man vorher! 2. Ob nun ein versicherungsfreier Minijob oder eine versicherungspflichtige Beschäftigung neben der EMRT ausgeübt wird, ist dem Grunde nach gleich zu bewerten. Ist der potentiell zulässige Zeitaufwand eingehalten, hier ja (für Weihnachtgeld muss ich nicht extra arbeiten). Ist daneben die Hinzuverdienstgrenze eingehalten? - Jain, wenn das regelmäßige Monatseinkommen auf 450 steht und dann noch oben drauf so ein kleines Weihnachtsgeld kommt, ist die (neue) Jahreshinzuverdienstgrenze von 6300 sicher nicht überschritten und ein Kürzung der EMRT für die 2. Jahreshälfte 2017 nicht zu erwarten. Für die 1. Jahreshälfte 2017 sehe ich da durchaus ein Problem, da die Sonderzahlung anteilig auf diese 6 Monate umzulegen ist und damit die 450 überschritten sind = Kürzung der EMRT um 1/4. Die nächste Beratungsstelle wird das in Summe klären können. Gruß w. PS: von 'schmutzigen Tricks' sehe ich hier mal ab, wie das Problem gelöst werden könnte.
Karinam 06.12.2017 | 14:02
Vielen Dank für die Antworten! Ich fasse zusammen: auch wenn ich mit dem Zuverdienst nur sozialversicherungsplichtig eingestellt bleiben kann, so gefährde ich dadurch nicht meine Rente! ? Würde dann aber ja Abzüge beim Zuverdienst haben!? Habe so gar keine Ahnung , wie viel das ausmacht!
chiam 06.12.2017 | 14:42
Da gibt es viele Rechner im Internet, z.B. diesen: https://www.aok-business.de/bayern/tools-service/gleitzonenrechn… Der Krankenversicherungsbeitrag unterscheidet sich je nach Kasse, aber nicht sehr; für eine Orientierung reicht es.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026