Hallo Karin,
seit dem 1. Juli 2017 können Sie bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung 6300 Euro im Jahr anrechnungsfrei hinzuverdienen. Ob versicherungsfrei oder versicherungspflichtig spielt für den Hinzuverdienst keine Rolle.
Die Frage, ob es sich bei Ihrer Tätigkeit um einen Minijob oder um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftig handelt, ist eine andere Baustelle.
Die Beschäftigung versicherungsrechtlich zu beurteilen, also festzustellen, ob es sich um einen Minijob oder um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt, ist Aufgabe des Arbeitgebers. Hierbei müssen alle Entgeltansprüche des Arbeitnehmers berücksichtigt werden.