Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Hinzuverdienstdeckel bei EMR mit Wohnsitz im Ausland

von Unklar13.08.2020 | 12:04
323 Ansichten
28 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Guten Tag ich möchte gerne eine Information zum Hinzuverdienstdeckel bei einer vollen EMR. Ich wohne im Ausland (Schweiz) und werde hier eine EMR erhalten, der Antrag bei der DRV läuft ebenfalls. Dass ich grundsätzlich einen Anspruch auf EMR in DE habe, ist geklärt. Jetzt ist mir jedoch unklar, wie hoch der Hinzuverdienstdeckel ist, wenn ich 2,5 Stunden in der Schweiz arbeite. Wird dies dann auch voll auf die EMR in DE angerechnet? Ich hatte in DE bis zu meiner EMR ja fast kein Einkommen in DE und in der Schweiz sind die Einkommen etwas höher. Oder spielt das Einkommen in der Schweiz für die EMR in Deutschland keine Rolle (sofern ich unter 3 Stunden täglich arbeite)? Über eine fachkundige Antwort wäre ich dankbar. Grüße Unklar

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe User,

bitte führen Sie in diesem Forum keine politischen Diskussionen. Entsprechende Beiträge müssen wir leider entfernen.

Ihr Admin

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Wir haben in diesem Thread viele Beiträge wegen Unsachlichkeit gelöscht, bitten um Verständnis und schließen den Thread.

VG

Ihr Admin

26 Antworten

Jonnyam 13.08.2020 | 14:24
Sie sprechen zwei verschiedene Punkte an: Bei einer Beschäftigung bis zu unter 3 Stunden kann es eine volle Erwerbsminderungsrente geben, zwischen 3 und unter 6 Stunden eine teilweise Erwerbsminderungsrente in Höhe der Hälfte. Hinzuverdienst ist immer zu berücksichtigen. Die Grenze beträgt bei einer vollen Erwerbsminderungsrente 6300 € im Kalenderjahr. Diese 6300 € gelten auch, wenn z.B. die Rente erst Mitte oder Ende des Jahres beginnt. Für eine teilweise Erwerbsminderungsrente ist die Hinzuverdienstgrenze individuell zu berechnen und erheblich höher. Mindestens beträgt sie in 2020 15479,10 €. Auch Hinzuverdienst im Ausland wird angerechnet. Zunächst werden dann die Schweizerfranken in € umgerechnet. Der ermittelte Euro-Betrag wird dann den Hinzuverdienstgrenzen gegenübergestellt. Vom überschreitenden Betrag wird ein Zwölftel (unabhängig von der Rentendauer in einem Kalenderjahr!!!) zu 40 % auf die "Bruttorente" angerechnet. Der danach verbleibende Betrag ist die Teilrente. Hoffentlich ist dieser Tipp aus dem Berner Oberland verständlich. Gruesech Jonny
Unklaram 13.08.2020 | 14:50
Hallo Johnny ganz klar ist es mir noch nicht, da es ja zum einen die 6.300 Euro Zuverdienstgrenze gibt. Darüber hinaus gibt es jedoch noch einen Hinzuverdienstdeckel. Dieser legt fest, bis zu welchem Betrag die 40%-Regel für den Teil des Zuverdienstes, der die 6.300 Euro übersteigt, angewandt wird. Wenn man dann z.B. die letzten 15 Jahre in DE keine Verdienst gehabt hätte, dann würde m.E. alles über die 6.300 Euro zu 100% auf die EMR in DE angerechnet werden. Gruß Unklar
Jonnyam 13.08.2020 | 15:58
@Unklar Richtig, da gibt es eine Schwelle mit Anrechnung zwischen 40 und 100 %. Dazu braucht man den höchsten Punktwert der letzten 15 Jahre, was insbesondere bei einer sog. zwischenstaatlichen Berechnung (DE+CH) etwas kompliziert ist. Jonny Gisch mir es teli unger noueinedriessgsibehungerteinesibzgfüfäzwangviezg
Unrealistischam 13.08.2020 | 18:07
Da Sie nur eine volle Erwerbsminderungsrente in Deutschland erhalten, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden arbeitsfähig sind, dürfte es unrealistisch sein, in dieser Arbeitszeit Ihren Hinzuverdienstdeckel zu erreichen. Sollte Sie also mehr als die 6300 € Hinzuverdienst haben, wird die Deutsche Rentenversicherung voraussichtlich prüfen, ob Sie überhaupt voll erwerbsgemindert sind. Daher Vorsicht!
Jonnyam 13.08.2020 | 20:37
@Unrealistisch hat vermutlich Recht. Da aber bei zwischenstaatlichen Renten die normale Grenze von 6300 € aber auch der individuelle Hinzuverdienstdeckel noch im Verhältnis der Summe der Entgeltpunkte aus deutschen Zeiten und ausländischen Zeiten (jeweils ohne Zurechnungszeit) herabgesetzt wird, kommt es ganz auf den Einzelfall und natürlich den Hinzuverdienst an. Alleine die hohen Verdienste in der Schweiz sind aber kein Anlass, die Frage, ob bis zu 3 Stunden oder mehr - zu bezweifeln.
KSCam 13.08.2020 | 20:49
Mit 2,5 Stunden täglicher Arbeit in der Schweiz wird in aller Regel die 6300 € Grenze im Jahr deutlich überschritten. So wenig dass man drunter liegt kann man in CH eigentlich gar nicht verdienen. 2,5 Stunden sind ungefähr ein 30% Job und da sollte in CH normalerweise der lohn bei 1500 bis 2000 Franken liegen. Damit wird die Rente in D auf jeden Fall gekürzt.
-am 14.08.2020 | 09:57
Hallo Unklar, wie Johnny schon ganz richtig erklärt hat, gilt zunächst einmal die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro im Kalenderjahr. Ihr in der Schweiz erzieltes Einkommen aus Ihrer Arbeit wird hierauf (in Euro umgerechnet) wird in einem ersten Schritt auf die volle EM-Rente angerechnet, wenn sie damit die Grenze von 6.300 Euro überschreiten. Das darüber liegende Einkommen wird zu 40 % angerechnet. In einem zweiten Schritt wird der Hinzuverdienstdeckel geprüft. Der errechnet sich aus den höchsten Entgeltpunkten der letzten 15 Jahr vor Eintritt der Erwerbsminderung. Wenn Sie zusammen mit der Rente diesen Hinzuverdienstdeckel überschreiten, wird der darüber liegende Hinzuverdienst zu 100% angerechnet. Deer Hinzuverdienstdeckel ist - soweit ausländische Rentenanteile zu berücksichtigen sind- mit einem Verhältniswert aus den jweiligen Rentenanteilen aus beiden Ländern (Pro-Ratisierung)zu errechnen. Dies ist nur individuell für Ihren Einzelfall möglich. Sie sollten daher den für Sie geltenden Hinzuverdienstdeckel von Ihrem Rentenversicherungsträger in Deutschland erfragen. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Hallo Klar?am 19.08.2020 | 11:57
Wenn Sie in der Schweiz bereits wohnen und von der Krankenversicherungspflicht über die KVGR Solothurn befreit worden sind, sind Sie wohl weiter in der deutschen Krankenversicherung.? Sie werden mit Wohnsitz in der Schweiz automatisch Beiträge zur Rentenversicherung bezahlen müssen. Erreichen Sie das Rentenalter der Schweiz um die 65 Jahre dann erhalten Sie 1 Kleinstrente aus der Schweiz . Pro Jahr 1/44 Bekommen Sie diese Kleinstrente, wird Ihre Krankenkassenversicherung in Deutschland hinfällig. Sie müssen sich dann in der Schweiz Krankenversichern. Kosten zur Zeit um die 500-600.-- Sfr. pro Monat. Dies trifft auch falls Sie verheiratet sind auf Ihre Efrau zu. Also 1000.-- Sfr. Der einzige Ausweg davor ist, Sie schieben den Rentenbezug für 5 Jahre auf. Dann trifft es Sie hart.
Hallo Unklaram 19.08.2020 | 14:57
waren Sie bei der Beratung der DRV in Deutschland Wurden Sie informiert über die Pflichtrentenversicherung in der Schweiz bis zum 65 Lebensjahr. Für Sie eventuell auch Ihre Frau ? Wurden Sie informiert, dass mit dem 65 Lebensjahr in der Schweiz 1 Kleinstrente erhalten. Dass Ihre Krankenversicherung in Deutschland gekündigt wird Dass Sie sich in der Schweiz mit 65 Jahren einzeln Krankenversichern müssen ? Dass Ihr Krankenkassenzuschuss zur Rente von der DRV mit Rentenbezug in der Schweiz gestrichen wird ? Es gibt privilegien für " besondere " Personen die aus Deutschland in die Schweiz umziehen. Googeln Sie Befreiung von der Krankenkassenpflicht. Ausnahmen ? etc. Es wäre schön wenn Sie sich dazu äussern Danke An die Forumsleitung, dies ist kein politischer Beitrag. Das ist die Realität. bei Rentner Umzug in die Schweiz. Was Sie tun ist Zensur.
Unklaram 19.08.2020 | 15:28
Zur Ergänzung: ich wohne seit ein paar Jahren in der Schweiz und zahle hier auch meine KV-Beiträge. Einen KV-Zuschuss von der DRV werde ich so oder so nicht erhalten, da ich ja in der Schweiz voll versicherungspflichtig bin. Es ist korrekt, dass ich in der Schweiz bei Erhalt einer IV-Rente einen Beitrag zur AHV (etc.) bezahlen musss - gemäß den Regeln der Nicht-Erwerbstätigen. Aus dem Grund ist es mir ja wichtig zu wissen, wie die Berechnung des Hinzuverdienstdeckels vorgenommen wird. Beispiel: Einkommen in den letzten Jahren war in CH 60.000 CHF, jetzt volle IV-Rente. Wenn ich jetzt in CH noch 1.500 CHF im Monat verdiene, dann wäre es gut zu wissen, wie hoch der Hinzuverdienstdeckel wäre. Eine Beratung bei der DRV hatte ich leider noch nicht. Von dem letzten hier veröffentlichten Beitrag bekomme ich den Eindruck, dass ich dann fast noch Geld zurückzahlen muß, das kann ich mir aber nicht vorstellen.
KSCam 19.08.2020 | 17:17
Natürlich die DRV hätte Ihnen alles präsentieren müssen.... Greifen Sie in dieser Schärfe auch die AHV und die deutsche und die CH Krankenkasse an. Haben die Sie über jedes theoretisch mögliche Szenario in beiden Ländern ungefragt informiert als Sie vor Jahren in die Schweiz gezogen sind? Was haben Sie im Vorfeld getan um sich schlau zu machen - wer auswandert sollte sich in erster Linie selbst schlau machen? Wahrscheinlich nichts....aber heute auf die DRV Mitarbeiter einprügeln......vielleicht haben Sie sich auch einfach selbst nicht rechtzeitig, bzw. nicht ausreichend informiert.
Hallo klar?am 19.08.2020 | 17:06
Als Deutscher Staatsbürger können Sie sich von der Pflichtversicherung in der Schweiz befreien lassen. Die bei der KVDR in Solothurn. Dann sind Sie in Deutschland. z.B. AOK weiter mit Ihrer Frau pflichtversichert. Die Ärzte Krankenhäuser können Sie in Deutschland und auch der Schweiz normal benützen. Auch Zahnarzt in Deutschland. Die Rentenversicherung wird Ihnen den Krankenkassenzuschuss weiter bis zum Rentenalter Schweiz normal weiterbezahlen. Um zu verhindern, dass dies mit 65 Jahren beendet wird, können Sie die Schweizer Rente bis zu 5 Jahren aufschieben. Diese Rente kommt dann mit 70 Jahren. Sie erhöht sich durch diesen Aufschub in der Schweiz ich weiss dies nicht genau ) pro Jahr um etwa 31,5% in 5 Jahren. AHV. Den Antrag zur Befreiung von der Versicherungspflicht stellen Sie bei der KVDR Solothurn.Antrag im Internet abrufbar. Vorher sollten Sie mit Ihre alten Krankenkasse in Deutschland alles klären. Warum Ihnen das niemand sagt, kann ich hier im Forum der DRV nicht verstehen. Es geht nicht darum, dass Sie etwas zurückzahlen müssen, die DRV muss Ihren Krankenkassenzuschuss so weiterbezahlen. Wenn Sie die AHV Schweiz aufschien bis zum 70.ten Geburtstag. Das ist so geregelt im Sozialabkommen der Schweiz, glaube Ich lebe in der Schweiz als gewesener Deutscher. Das Verhalten der DRV hier im Beitrag finde ich nicht in Ordnung. Die DRV zensiert hier und informiert nicht vollständig. Es gibt noch 1 Forum Hallo Schweiz dort können Sie ebenfalls Fragen stellen. Gruss ich bin sauer auch auf Jonny Umfeld Bern wohl EX Mitarbeiter der DRV, der gibt solche Informationen schlicht nicht weiter. ( hat ja auch keiner gefragt ?)
An KSCam 19.08.2020 | 18:05
natürlich wurde der Antrag auf Befreiung KVDR vor Ausreise in die Schweiz gestellt. Dabei gab es schon im Vorfeld von der Schweizer KVDR und der AOK Probleme. Jeder suchte nur seinen Vorteil. Auch die Schweizer AHV Die Crux ist, dass viele zugezogene Rentner in Deutschland sich von Ihren Renten im Ausland befreien lassen, um dann weit höhere Bezüge bei der Rente / Sozial bekommen. Dies ist 1 Deutschen Rentner nicht möglich, dies ist die direkte Folge dieser Sozialabkommen zum Nachteil der Versicherte. Merke nicht mal 48 Rentenversicherungsjahre reichten zum Bezug der vollen Rente. Gruss
Unklaram 19.08.2020 | 18:14
Nochmal zu mir: ja, ich bin ausgewandert und habe mich über alles mögliche und dennoch nicht zu allen Szenarien informiert. Ich bin als Erwerbstätige ausgewandert und habe hier meine Krankenversicherungsbeiträge in der Schweiz bei einer schweizer KV. ich bin NICHT verheiratet und habe somit auch keine Person in DE, über die ich mich versichern kann. Ich habe einige Jahre hier in CH gearbeitet, bevor ich leider so sehr erkrankt bin, dass ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen musste. Ich bin froh, wenn ich wieder 2,5 Stunden pro Tag arbeiten kann und darauf bezog sich meine Frage: wie wird der Hinzuverdienstdeckel bei DRV berechnet. KSC: ich gehe mal davon aus, dass der Beitrag nicht an mich gerichtet war, denn ich prügle auf niemanden ein.
An KSCam 19.08.2020 | 17:53
ich war 2 x persönlich zur Beratung bei der DRV Herr KSC. Mir wurde gesagt, dass ich mich bei der KVDR Solothurn befreien lassen kann. Gleichzeitig wurde gesagt (nicht schriftlich) dass ich mit über 45 Versicherungsjahren meine Rente zu 100% ausbezahlt bekomme. Bei 48 Versicherungsjahren wurde meine Rente glaube um 7,2% gekürzt. Ich hätte also etwas über 50 Versicherungsjahre ohne Kürzung haben müssen. Dies nur so am Rande. Natürlich ist es so, dass Unklar wenn er arbeitet sich in der Schweiz versichern muss, diese Befreiung also nicht greift. Es ist 1 Rechenexempel lässt er sich bei der KVDR Krankenkasse Schweiz befreien und arbeitet nicht in der Schweiz. Er wird in Deutschland weit günstiger versichert sein und die DRV muss den Krankenkassenzuschuss so bis zum 70 Geburtstag bezahlen. Bis zum 70 Geburtstag nur 250 Euro Krankenkassenbeitrag für die Familie, oder 9.600.-- Euro durch Arbeit mit Kürzung der Rente wenn es höher ist ? Der Rentner Unklar war nicht richtig informiert, von der DRV und von der KVDR Schweiz. Beide haben nur Ihren Vorteil gesucht. Nicht mal hier wurde er informiert. Gruss KSC dies ist der Grund, warum ich sauer auf die DRV bin.Es gibt nicht 1 schriftlich verbindliches Protokoll bei der Beratung DRV. Nicht mal 1 Beratungsprotokoll wie bei der Bank Nichts ist verbindlich.
Jonnyam 19.08.2020 | 18:25
@Unklar. Ich helfe Ihnen.
Hallo Unklaram 19.08.2020 | 19:01
Nein Sie sind mit dem Prügeln it Sicherheit nicht gemeint Unklar, das geht an meine Adresse. Ich hoffe dass Ihnen geholfen wird. Eine gute Zeit wünsche ich. PS ich ärgere mich auch, dass ich vor langer Zeit nicht in der Schweiz geblieben bin. Gruss
Hallo Unklaram 19.08.2020 | 21:17
Bitte sind Sie immer vorsichtig, auch bei Hilfsangeboten. Achten Sie auf eventuell entstehende Kosten, bevor Sie voll Vertrauen. Es soll selbstständige freie Mitarbeiter wohl auch in der Schweiz geben. Sind Sie Misstrauisch. !! Wer kennt schon Jonny ?
Hallo Unklaram 20.08.2020 | 00:13
Rückwärtssuche Schweizer Telefonbuch ist eventuell Selbstständiger Rentenberater !!! Vorsichtig !! Gibt es in der DRV niemand der helfen kann ? In der deutschen Botschaft ? Es gibt noch 1 Forum " Hallo Schweiz " dort werden ähnliche Probleme angesprochen. Gruss Klinke mich aus
Jonnyam 20.08.2020 | 12:56
Bitte sind Sie immer vorsichtig, auch bei Hilfsangeboten. Achten Sie auf eventuell entstehende Kosten, bevor Sie voll Vertrauen. Es soll selbstständige freie Mitarbeiter wohl auch in der Schweiz geben. Sind Sie Misstrauisch. !! Wer kennt schon Jonny ?
Rückwärtssuche Schweizer Telefonbuch ist eventuell Selbstständiger Rentenberater !!! Vorsichtig !! Gibt es in der DRV niemand der helfen kann ? In der deutschen Botschaft ? Es gibt noch 1 Forum " Hallo Schweiz " dort werden ähnliche Probleme angesprochen. Gruss Klinke mich aus
Na, dann fragen Sie doch mal bei den Spezialisten in der deutschen Botschaft oder dem Forum "Hallo Schweiz" mit noch besseren Spezialisten nach. Oder auch wenden Sie sich an jemandem, der zwar zugelassener Rentenberater ist, aber solch interessante Themen wie "Hinzuverdienstgrenze und Hinzuverdienstdeckel bei zwischenstaatlicher Berechnung nach EU-Vorschriften" aus Freude - ohne Kosten - gerne beantwortet. Gruss Jonny
Hallo Unklaram 20.08.2020 | 16:06
Na, dann fragen Sie doch mal bei den Spezialisten in der deutschen Botschaft oder dem Forum "Hallo Schweiz" mit noch besseren Spezialisten nach. Oder auch wenden Sie sich an jemandem, der zwar zugelassener Rentenberater ist, aber solch interessante Themen wie "Hinzuverdienstgrenze und Hinzuverdienstdeckel bei zwischenstaatlicher Berechnung nach EU-Vorschriften" aus Freude - ohne Kosten - gerne beantwortet. Gruss Jonny
Sie glauben auch wohl Sie wären unverzichtbar. Sind Sie aber nicht. Im Gegenteil!
Dann sagen Sie, dass Sie selbstständiger freier Rentenberater sind. und dass es kostenlos ist. Gruss Grössenwahn
Schadeam 20.08.2020 | 17:32
Die DRV macht Ihnen die Berechnung der Rente unter Berücksichtigung desd Zuverdienstes kostenlos - nämlich dann wenn Sie den Rentenbescheid über die derzeit beantragte EM Rente erhalten. Vorher wird kein Sachbearbeiter/Berater der DRV Ihnen einen Aufsatz zu diesem Thema schreiben, wozu sollte man das vorwegnehmen bevor über die Rente entschieden wird. Im laufenden Verfahren macht keiner so eine Einzelfallberechnung. Wenn Sie das Ergebnis im Bescheid nicht abwarten können, müssen Sie eben einen kostenpflichtigen Rentenberater engagieren und "Kohle abdrücken". Und auf dieses Randthema (Rente wegen voller EM und gleichzeitigem CH Zuverdienst von meinetwegen 1500 sFR) werden sich nicht viele Rentenberater in D spezialisiert haben.
Dankeam 20.08.2020 | 20:32
Dann sagen Sie, dass Sie selbstständiger freier Rentenberater sind. und dass es kostenlos ist. Gruss Grössenwahn
Ja, zugelssen und ohne Honorar!
Vielen Dank Johann der Thread Eröffner wird es Ihnen Danken Gruss
W°lfgangam 20.08.2020 | 21:16
hmm ...Leute wie Sie denken, alles wäre umsonst. Hier geht es um sehr spezielles Wissen in Kombination mit Auslandsrentenrecht. KEIN dtsch. Rentenberater im Inland (sofern er sich einer dazu auskennt) würde Ihnen hier freiwillig/ohne Kosten Informationen hinterlassen! Die DRV selbst ist hier grundsätzlich aus der Beratungspflicht raus. @Jonny ist hier schon länger aktiv/mit sehr guten Hinweisen auf die Fragenden, als Sie vermtl. erstmalig mit Ihrem Statement, das gänzlich ohne Hilfe ist/nur 'Rumgenöhle'! Halten Sie denn Ball flach, wenn Sie keine Sachinformationen beitragen können/nervt nur + ist lediglich belustigend ob der zur Schau getragenen Unkenntnis ;-) Gruß w.
Hallo w.am 21.08.2020 | 11:55
die DRV ist für nichts verantwortlich Dies ist der Grund, warum mir mit 48 Versicherungsjahren die Rente um 7,2% gekürzt wurde. Oder ich hätte 50 Jahre arbeiten sollen. Oder warum ich mit 48 Versicherungsjahren der Zuschuss zur Krankenkasse verweigert wird. In einem haben Sie Recht, ein Versicherter der sich auf die Beratung der DRV verlässt, ist wenn er ins Ausland umzieht der Gelackmeierte. Gruß
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026