Überschreitet der Hinzuverdienst die kalenderjährliche "Hinzuverdienstgrenze" von (bei Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6300 EUR) besteht nur Anspruch auf Teilrente.
Diese wird berechnet, in dem der die "Hinzuverdienstgrenze" überschreitende Betrag durch 12 geteilt wird und zu 40 % von der monatlichen Vollrente abgezogen wird. In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob dieser errechnete Teilrentenbetrag noch weiter vermindert werden muss, weil auch der "Hinzuverdienstdeckel" überschritten wird. Überschreitet die Summe der Teilrente und einem Zwölftel des Jahreshinzuverdienstes den "Hinzuverdienstdeckel", wird der überschreitende Betrag in voller Höhe vom berechneten Teilrentenbetrag abgezogen.
Der "Hinzuverdienstdeckel" wird berechnet indem die Entgeltpunkte des Kalenderjahres mit dem höchsten Wert in den letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn mit der monatlichen Bezugsgröße (derzeit 3045 EUR) vervielfältigt wird.
D. h. dass - insbesondere wenn Sie in ein einem der letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn höhere Entgeltpunkte hatten - es tatsächlich möglich ist, dass Sie mit dem aktuellen Arbeitseinkommen und der Teilrente ein höheres Gesamteinkommen haben.