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Experten-Antwort

Hinzuverdienstdeckel höher als aktuelles Bruttoeinkommen

von Confuhr13.12.2018 | 07:23
144 Ansichten
8 Antworten
Hallo, war bisher davon ausgegangen, dass ich meine aktuelle Stundenzahl/mein monatliches Einkommen kürzen muss, wenn ich eine Teilrente beantrage. Da jedoch mein Hinzuverdienstdeckel um ca. 400 Euro höher ist als mein aktuelles monatliches Bruttoeinkommen, könnte ich so wie bisher weiterarbeiten (30 Stunden) und lt. Flexirenten-/Hinzuverdienstrechner zusätzlich eine Teilrente zwischen 10 und ca. 35% beantragen. Was mich dabei irritiert: ich hätte dann ja monatlich mehr als aktuell - was ja grundsätzlich nicht sein sollte. Liegt es daran, dass ich weit unter der Bezugsgrösse liege und/oder die massgeblichen EP's unter 1?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 13.12.2018 | 11:45

Überschreitet der Hinzuverdienst die kalenderjährliche "Hinzuverdienstgrenze" von (bei Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6300 EUR) besteht nur Anspruch auf Teilrente.

Diese wird berechnet, in dem der die "Hinzuverdienstgrenze" überschreitende Betrag durch 12 geteilt wird und zu 40 % von der monatlichen Vollrente abgezogen wird. In einem zweiten Schritt wird geprüft, ob dieser errechnete Teilrentenbetrag noch weiter vermindert werden muss, weil auch der "Hinzuverdienstdeckel" überschritten wird. Überschreitet die Summe der Teilrente und einem Zwölftel des Jahreshinzuverdienstes den "Hinzuverdienstdeckel", wird der überschreitende Betrag in voller Höhe vom berechneten Teilrentenbetrag abgezogen.

Der "Hinzuverdienstdeckel" wird berechnet indem die Entgeltpunkte des Kalenderjahres mit dem höchsten Wert in den letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn mit der monatlichen Bezugsgröße (derzeit 3045 EUR) vervielfältigt wird.

D. h. dass - insbesondere wenn Sie in ein einem der letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn höhere Entgeltpunkte hatten - es tatsächlich möglich ist, dass Sie mit dem aktuellen Arbeitseinkommen und der Teilrente ein höheres Gesamteinkommen haben.

7 Antworten

Feliam 13.12.2018 | 08:25
Wahrscheinlich liegt es daran, dass Sie in den letzten 15 Jahren einmal sehr hohe Entgeltpunkte erreicht haben, die für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze maßgeblich sind.
Confuhram 13.12.2018 | 08:40
Feli schrieb

Wahrscheinlich liegt es daran, dass Sie in den letzten 15 Jahren einmal sehr hohe Entgeltpunkte erreicht haben, die für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze maßgeblich sind.

"Sehr hohe" Entgeltpunkte habe ich leider nie erhalten, aber tatsächlich waren die höchsten in 2004 - was für 2019 ja gerade noch passt
Jonnyam 13.12.2018 | 12:29
Danke an die Erfinder der Flexirente
Kaiseram 13.12.2018 | 12:38
Jonny schrieb

Danke an die Erfinder der Flexirente

D. h. dass - insbesondere wenn Sie in ein einem der letzten 15 Kalenderjahren vor Rentenbeginn höhere Entgeltpunkte hatten - es tatsächlich möglich ist, dass Sie mit dem aktuellen Arbeitseinkommen und der Teilrente ein höheres Gesamteinkommen haben.
Danke an die Erfinder der Flexirente
Wer hat Dich eigentlich erfunden? Muss wohl einen verdammt schlechten Tag gehabt haben.
Confuhram 13.12.2018 | 15:06
zum Kommentar von Jonny: unqualifizierte Kommentare ohne Hintergrundwissen zur persönlichen Situation (es wird schon einen Grund haben, dass EP's in früheren Jahren höher waren als aktuell!) sind m.E. in einem Forum wie diesem absolut überflüssig
W*lfgangam 13.12.2018 | 22:00
Confuhr schrieb

zum Kommentar von Jonny:

unqualifizierte Kommentare ohne Hintergrundwissen zur persönlichen Situation (es wird schon einen Grund haben, dass EP's in früheren Jahren höher waren als aktuell!) sind m.E. in einem Forum wie diesem absolut überflüssig

Ergänzend: es gab bisher/nach dem alten Hinzuverdienstrecht, auch Kappungsgrenzen, die sich allerdings auf die letzten 3 Einkommensjahre vor Rentenbeginn bezogen haben. Wer das weiß/Jonny auch, ist vom neuen Hinzuverdienstrentenrecht zu Recht nicht nur überrascht, sondern lässt es hochleben, was da in Berlin beschlossen worden ist. @Confuhr, wenn Sie schon ein paar Jahre länger in diesem Forum mitlesen würden, wüssten Sie um die Qualität der Beiträge der regelmäßig Antwortenden mehr ...Ihr Kommentar hingegen hat keine Qualität/geht vielleicht gerade so noch als 'Sondermüll' durch ;-) Gruß w.
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