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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze

von ffloh09.04.2011 | 22:05
4180 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, bei mir hat sich auch inzwischen mal wieder was getan. Heute bekam ich einen Vordruck von der DRV, den ich mal wieder vom AG ausfüllen lassen muss. Diesmal steht aber im Anschreiben, dass es um die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze geht. Geh ich Recht in der Annahme, dass es hier auf eine teilweise EM-Rente hinaus laufen wird? Weil Hinzuverdienstgrenze bei voller EM-Rente wäre ja dann nicht notwendig, oder?

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von "Zelda" ist nichts weiter hinzuzufügen.

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2 Antworten

floham 10.04.2011 | 20:54
Hallo zelda, ja, es ist der Vordruck R1434. Danke für die Infos!!!!!!!!!!! Gruß floh
zeldaam 10.04.2011 | 20:09
Hallo "ffloh", Sie können davon ausgehen, dass es zumindest zu einer Rentenbewilligung kommen wird. Für eine Ablehnung des Rentenantrages bräuchte die DRV nicht die Hinzuverdienste abfragen. Ob es eine teilweise oder eine volle EM- Rente werden wird, das würde ich aus der Zusendung des Vordruckes (ich nehme an " R1434" steht ganz unten links klein gedruckt) nicht herauslesen wollen. Ebenso wie bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente muss die DRV Ihren tatsächlich erzielten Hinzuverdienst den entsprechenden Hinzuverdienstgrenzen gegenüberstellen, um dann bestimmen können, ob die volle Erwerbsminderungsrente voll, in Höhe von drei Vierteln, in Höhe der Hälfte oder in Höhe eines Viertels, oder garnicht gezahlt wird. Meist wird die Rente ja rückwirkend gewährt, (ab wann kann man so halbwegs dem Vordruck entnehmen, ab wann die Daten vom Arbeitgeber abgefragt, werden- aber hundertprozentig verlassen würde ich mich hierauf nicht). Dort trift dann z.B. Arbeitsentgelt ggfs. aufgrund einer Lohnfortzahlung oder Einmahlzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachstgeld und die rückwirkend bewilligte Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung zusammmen. Wie üblich, der obligatorische Link zum Weiterlesen: § 96 a: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html Fest steht eigentlich nur: Die Hinzuverdienstgrenze für eine volle Erwerbsminderungsrente, die voll gezahlt werden soll, beträgt 400 Euro. MfG zelda
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