Schönen guten Tag
Hat sich bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung die Hinzuverdienstgrenze ab dem 1.1.2017 geändert?
06.02.2017, 17:15
von
Sucher
06.02.2017, 18:10
von
Rentensputnik
Die neue Berechnung der Hinzuverdienstgrenzen erfolgt ab dem 01.07.2017.
Sie werden darüber vermutlich im Juni 2017 von Ihrem Rententräger informiert. Aber keine Sorge, die neuen Regelungen werden eher besser, auf keinen Fall aber schlechter für Sie, falls Sie schon jetzt eine teilweise EM-Rente beziehen und eine Beschäftigung ausüben (Bestandsschutz).
07.02.2017, 07:01
Experten-Antwort
07.02.2017, 16:27
von
Sucher
Zitiert von: Techniker
Ja, weil für die Berechnung der individuellen Hinzuverdienstgrenzen die monatliche Bezugsgröße maßgebend ist.
Da sich die monatliche Bezugsgröße immer zum 01.01. eines Jahres verändert, verändern sich auch die Hinzuverdienstgrenzen zu diesem Zeitpunkt.
Besten Dank für die Antwort.
Also doch Änderung zum 1.1.17 nicht erst zum 1.7.17
Ich werde jetzt die DRV anschreiben und meinen aktuellen Hinzuverdienst nachfragen.