Hallo Neurentner,
die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung als halbe Rente berechnet sich so:
0,23 x monatliche Bezugsgröße x Entgeltpunkte der letzten drei Kalenderjahre vor dem Leistungsfall (mind. 1,5 EP)
Die monatliche Bezugsgröße beträgt aktuell 2555 Euro.
Sofern Sie die Hinzuverdienstgrenze der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung meinten - diese wird nach derselben Formel berechnet.
Das Ganze können Sie bei Bedarf in § 96a Abs. 2 SGB VI nachlesen.