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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze EM-Rente

von Beetle02.05.2011 | 09:27
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2 Antworten

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Guten Tag,ich beziehe EM-Rente und wurde kürzlich zum Hinzuverdienst befragt.Außer einer Betriebsrente beziehe ich keinerlei Nebeneinkommen.Die Betriebsrente ist in der Lohnsteuerkarte unter Punkt 3 als Bruttoarbeitslohn ausgewiesen,in Punkt 8 allerdings auch komplett als reiner Versorgungsbezug.Nun erhielt ich ein weiteres Schreiben und hier bin ich irritiert,da es mit"Bescheinigung/Erklärung zum Antrag auf Rente wegen Alters"überschrieben ist und zum anderen darin die Frage auftaucht:Besteht das Beschäftigungsverhältnis(vom Arbeitgeber auszufüllen)noch?Während des Rentenbezuges ruht mein reguläres Arbeitsverhältnis,andere Tätigkeiten übe ich nicht aus.Ist nun dieses ruhende Arbeitsverhältnis als fortbestehend zu deklarieren oder müßte man dies nur im Falle einer Nebentätigkeit bejahen?MfG,Beetle

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Das ruhende Arbeitsverhältnis ist nicht gemeint. Teilen Sie einfach mit, dass Sie z. Zt. kein Arbeitsverhältnis ausüben und die Sache ist erledigt. Die Betriebsrente zählt auch nicht als hinzuverdienst.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Beetleam 02.05.2011 | 11:14
Alles klar,vielen lieben Dank für die Antwort.
Deutsche Rentenversicherung
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