Hallo Fragerin 123,
wird ein Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt, ist grundsätzlich zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Hinzuverdienst erzielt wird. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Bei der Prüfung ist auf den voraussichtlichen Rentenbeginn abzustellen.