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Experten-Antwort

Hinzuverdienstgrenze Erwerbsminderung

von Fragerin 12323.12.2013 | 16:09
1629 Ansichten
5 Antworten

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Hallo an alle, auch ich habe heute eine Frage an euch. Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt. Ich arbeite zurzeit 25 Stunden, stehe also noch in einem Arbeitsverhältnis. Ich war nun vor drei Wochen bei einem Gutachter. Jetzt habe ich einen Fragebogen von der DRV erhalten. Hier wird gefragt: Bescheinigung, um die Hinzuverdienstgrenze prüfen zu können (vom Arbeitgeber auszufüllen). Allerdings soll der Zeitraum ab 01.02.2014 abgefragt werden und nicht der der letzten drei Jahre, wie ich es hier gelesen habe. Was bedeutet das? Kann mir jemand sagen, was ich damit anfangen kann? Volle EMR? Teil-EMR? Bin ratlos. Würde mich sehr über Antworten freuen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Fragerin 123,

wird ein Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gestellt, ist grundsätzlich zu prüfen, ob und in welcher Höhe ein Hinzuverdienst erzielt wird. Des Weiteren ist zu prüfen, ob die maßgeblichen Hinzuverdienstgrenzen nicht überschritten werden. Bei der Prüfung ist auf den voraussichtlichen Rentenbeginn abzustellen.

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4 Antworten

Knoblocham 24.12.2013 | 08:42
Bist Du sicher das ein Zeitraum in der Zukunft (2014) abgefragt werden soll?
Fragerin 123am 24.12.2013 | 10:25
Hallo! Ja, da steht: "Es werden Angaben über das erzielte Arbeitsentgelt benötigt für die Zeit ab 01.02.1014." Und dann hat man 8 Spalten, um die Beträge einzutragen. Der 01.02.14 wäre der 7. Monat nach Antragstellung. Mein Arbeitgeber weiß doch noch gar nicht, was ich verdiene in den Monaten. Ich glaube, die wollen wissen, was ich zusätzlich bekomme, wenn ich teilweise oder voll erwerbsgemindert bin. Es ist übrigens der Vordruck R1434 LG
Fragerin 123am 24.12.2013 | 23:44
Ohje, ich meinte natürlich 01.02.2014!! Sorry, Tippfehler:-)
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