Hallo sehr geehrtes Experten Team,
hab mal wieder eine Frage, da aktuell bei mir eine Hinzuverdienstüberprüfung durch DRV statt findet.
Kurze Erläuterung:
seit 11/2012 krank geschrieben, bis dato Vollzeit
seit 05/2013 Teil EMR, Teilzeitarbeitsplatz
ab 04/2015 wieder krank geschrieben
ab 03/2017 Volle EMR
Arbeitsvertrag ruht seit 11/2012
Arbeitgeber hat Überstunden von - bis 2012 aus Vollzeit ausbezahlt, da ich diese während Teil EMR und jetzt Voll EMR nicht mehr abfeiern kann.
Dies ist doch nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, da diese Abgeltung der Überstunden aus 2012 ist.
Arbeitgeber hat bestätigt das, der Vertrag seit 2012 ruht (mit entsprechenden Vorgabeformular der DRV).
Wie sehen Sie diese Problematik? Kann die DRV, den ausgezahlten Betrag anrechnen?
Meines Wissens nicht, oder lieg ich da falsch.
Vielen Dank im Voraus, für Ihre Hilfe.
LG