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Experten-Antwort

Hinzuverdienstprüfung

von Maja16.01.2017 | 11:42
969 Ansichten
2 Antworten

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Hallo sehr geehrtes Experten Team, hab mal wieder eine Frage, da aktuell bei mir eine Hinzuverdienstüberprüfung durch DRV statt findet. Kurze Erläuterung: seit 11/2012 krank geschrieben, bis dato Vollzeit seit 05/2013 Teil EMR, Teilzeitarbeitsplatz ab 04/2015 wieder krank geschrieben ab 03/2017 Volle EMR Arbeitsvertrag ruht seit 11/2012 Arbeitgeber hat Überstunden von - bis 2012 aus Vollzeit ausbezahlt, da ich diese während Teil EMR und jetzt Voll EMR nicht mehr abfeiern kann. Dies ist doch nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen, da diese Abgeltung der Überstunden aus 2012 ist. Arbeitgeber hat bestätigt das, der Vertrag seit 2012 ruht (mit entsprechenden Vorgabeformular der DRV). Wie sehen Sie diese Problematik? Kann die DRV, den ausgezahlten Betrag anrechnen? Meines Wissens nicht, oder lieg ich da falsch. Vielen Dank im Voraus, für Ihre Hilfe. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Maja,

wenn der RV-Träger die entsprechenden Angaben vom Arbeitgeber abgefordert hat, dann wird jetzt geprüft, ob in Ihrem Fall nicht angerechnet werden muss. Vermutlich wird das in die Richtung gehen - da ich aber Ihren Fall nicht vollumfassend kenne, möchte ich Sie bitten, die Entscheidung des RV-Trägers abzuwarten.

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1 Antworten

=//=am 16.01.2017 | 12:48
Ja, Sie liegen richtig. Da das Arbeitsverhältnis seit (bzw. schon vor) Rentenbeginn ruht, sind diese Einmalzahlungen nicht als Hinzuverdienst zu berücksichtigen.
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