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Experten-Antwort

Hochrechnung

von Edith24.02.2015 | 16:07
1021 Ansichten
6 Antworten

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Guten Tag, bin eine selbständige Hebamme, in der RV aber beitragspflichtig. Z. Zt. noch selbständig tätig bis zum Rentenbeginn. Wie läuft das bei mir mit der Hochrechnung? Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Edith,

RSS hat schon die passende Antwort gegeben. Eine Hochrechnung ist nach § 194 SGB VI nicht bei Ausübung einer selbständigen Tätigkeit vorgesehen.

Im Einzelfall kann Ihr Rententräger die Beiträge bis zum angenommenen Rentenbeginn vorzeitig fordern (wenn sicher ist, dass die Selbständigkeit bis zum Rentenbeginn ausgeübt wird und die Beitragshöhe feststeht-zB Regelbeitrag) und somit den Rentenbescheid derart fertigen, dass die Rentenbewilligung zeitnah erfolgen und die Rentenzahlung lückenlos beginnen kann.

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5 Antworten

Konrad Schießlam 24.02.2015 | 16:19
Die Frage muss erlaubt sein, was meinen Sie mit "Hochrechnung" bei der Rente? MfG.
RSSam 24.02.2015 | 16:44
Eine Hochrechnung bzw. Gesonderte Meldung funktioniert nach § 194 SGB VI nur bei abhängig Beschäftigten. Insofern ist es egal was Sie im Antrag R100 zu Frage 10.xxxx ankreuzen - dies triff auf sie nicht zu. Die Erstberechnung der Rente erfolgt aus den bereits gezahlten Beiträgen als Selbständige. Sobald die Beiträge bis zum Monat vor Rentenbeginn gezahlt worden sind, erfolgt eine Neuberechnung ab Rentenbeginn.
Silke J.am 24.02.2015 | 17:12
Die SPD hat laut Hochrechnung nur noch 18%.
Editham 24.02.2015 | 19:31
Danke an RSS, damit ist die Frage beantwortet. Ich meinte die gesonderte Meldung R250. Danke.
???am 25.02.2015 | 00:20
Guckst du hier: Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) § 194 Gesonderte Meldung und Hochrechnung http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__194.html http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=…
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