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Experten-Antwort

Hochrechnung Rentenbescheid

von Gabriele5426.02.2017 | 14:05
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10 Antworten

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Liebe Ratgeber ! Beziehe ab März 17 Rente für langjährig Versicherte. Habe den Rentenantrag im November 2016 gestellt und die Rentenhöhe hochrechnen lassen, da ich mit gleichbleibenden Bezügen bis zum Rentenantritt gerechnet habe. Nun habe ich aber unerwartet in diesem Monat zu meinem letzten Gehalt eine Abfindungszahlung von rd.7300 EUR erhalten. Dieser Betrag fliesst aber nun nicht mehr in meine Rentenberechnung ein. Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit dies zu korrigieren. Mit Dank im Voraus Gabriele

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hier ein wunderbares Beispiel, dass sich so manche Frage auch ohne Experten abschließend und zufriedenstellend beantworten lässt.

Besten Dank an alle Unterstützerinnen und Unterstützer.

@ Gabriele54

Viel Spaß mit Ihrer Rente und der nicht sozialversicherungspflichtigen Abfindungsleistung ;)

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9 Antworten

zeldaam 26.02.2017 | 14:28
Hallo Gabriele54, zuvor, wir sprechen hier um eine höher Rente von rund 6 Euro mtl. Sofern die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist (der Bescheid also nicht älter als ein Kalendermonat ist) , könnten Sie Ihren Rentenantrag von "damals" zurücknehmen un d gleichzeitig einen neuen Rentenantrag stellen und dabei der Hochrechnung widersprechen: Zitat aus den GRA : Eine erneute Erstfeststellung der Altersrente unter Berücksichtigung der tatsächlich im Hochrechnungszeitraum erzielten beitragspflichtigen Entgelte ist möglich, wenn der Rentenantrag innerhalb der Widerspruchsfrist zurückgenommen und ein neuer Rentenantrag gestellt wird (AGFAVR 3/2012, TOP 5). http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… MfG zelda
zeldaam 26.02.2017 | 18:20
Hallo "Gabriele54", nicht unmöglich, aber schwierig: Dazu müsste also eine "falsche Hochrechnung" vorliegen, die daraus resultiert, dass sich die Entgelte in den letzten 12 Kalendermonaten vor dem Zeitraum der Hochrechnung nachträglich verändert haben (bei Ihnen vermutlich im Zeitraum 01/12/2015 - 30/11/2016). Sollten Sie feststellen, dass Ihr Arbeitgeber die Arbeitsentgelte in dieser Zeit nachträglich geändert hat, so können Sie einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. vgl. GRA zu § 70 SGB VI "Falsche Hochrechnung" : http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… Ansonsten sehe ich auch kaum Chancen. MfG zelda
Rentensputnikam 26.02.2017 | 15:47
Sie können es natürlich versuchen. Einen Rechtsanspruch auf eine Neufeststellung haben Sie nicht, da Sie der Hochrechnung mit dem Rentenantrag zugestimmt haben.
Gabriele54am 26.02.2017 | 14:34
Hallo Zelda , der Rentenbescheid ist von Ende 12/16 . Die Einspruchsfrist ist also abgelaufen. Somit also keine Chance ?
Rentensputnikam 26.02.2017 | 18:27
Guter Einwand Nachfrager! Sollte es sich tatsächlich um eine Zahlung als Abfindung handeln (Was wurde denn abgefunden?), wären keine Rentenbeiträge zu zahlen!
zeldaam 26.02.2017 | 19:07
Hallo @all, das mit der Abfindung ist natürlich ein guter Einwand. @Gabriele54: Wofür wurde die Abfindung gezahlt, wurden hierfür Rentenversicherungsbeiträge abgezogen ? Nach dieser Auskunft kann man entscheiden, ob es sich um eine "echte" sozialversicherungsfreie oder eine "unechte" und somit rentenversicherungspflichtige Abfindung handelt, welche die Rentenhöhe beeinflussen könnte. http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB4_… MfG zelda
Nachfrageram 26.02.2017 | 18:21
Fliest denn die Abfindung da überhaupt mit ein? Eine Abfindung ist doch gar nicht Sozialvers.pflichtig oder?
Gabriele 54am 26.02.2017 | 23:45
Das ist mir jetzt aber wirklich peinlich ! Die Abfindung ist nicht RV-pflichtig. Habe somit keinen Beitrag bezahlt und auch auch keine Ansprüche erworben. Für die Aufklärung meinen herzlichen Dank an Sputnik und Zelda. Gabriele 54
Gabriele 54am 26.02.2017 | 23:49
@ Nachfrager Auch Ihnen natürlich meinen herzlichen Dank ! Gabriele 54
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