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Experten-Antwort

Höchstrente in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland

von Michael201508.02.2015 | 21:07
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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hallo - ich hab da mal eine frage: kennt jemand von Ihnen den betrag (in euro!),der derzeit (2015!) in der gesetzlichen rentenversicherung (kein bergbau!) gezahlt wird? bitte auch keine beamtengehälter - die liegen ja sowieso weit über den werten, die die gesetzliche rentenversicherung vorsieht. viele grüsse michael

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Michael2015",

ich verweise auf den Beitrag von "Nightflight". Wenn man 45 volle Beitragsjahre annimmt und von einer maximalen Beitragszahlung ausgeht, dürften sich pro Jahr etwa 2 Entgeltpunkte ergeben (= 90 Entgeltpunkte gesamt).

Pro Entgeltpunkt (West) ergeben sich ab dem 01.07.2014 28,61 Euro. Somit würde sich ein maximaler Rentenanspruch von 2574,90 Euro brutto ergeben. Hiervon wären ggf. noch Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner sowie Pflegeversicherung zu zahlen.

MfG

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17 Antworten

Nightflightam 08.02.2015 | 21:31
es gibt keine Höchstgrenze, aber wenn man annimmt, dass jemand 45 Jahre über die Beitragsbemessungsgrenze verdient (und ein bezahlt) kann man pro Jahr ca. 2 Entgeltpunkte erwerben mal 45 Jahre mal Rentenwert 28,61 Euro (Westdeutschland) kommt man auf 2574,90 Euro. Praktisch wohl kaum zu erreichen, wer startet schon über der Beitragsbemessungsgrenze und zahlt dann 45 Jahre ein, aber über 2000 - 2200 Euro sind schon zu schaffen, ich spreche aus Erfahrung ;-)
???am 08.02.2015 | 22:05
Was ist das für ein Quatsch? Beamte zahlen keine Rentenversicherungsbeiträge und die Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung sind gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr verdient, zahlt dafür ebenfalls keine Rentenversicherungsbeiträge.
ffffffuam 09.02.2015 | 08:44
Antwort 18,7 % bis monatlich 6050 EUR - West bzw 5020 EUR - Ost So ein Quatsch. Die Beitrag scheint vollkommen sinnfrei zu sein. Was erhoffen Sie sich von der Antwort?
Jonnyam 09.02.2015 | 10:55
Hier die neuesten Zahlen über die Höhe der Renten in 2013: http://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Rentenbestandsstatis… Viel Vergnügen, bei der richtigen Auswahl wünscht Jonny
Michael2015am 09.02.2015 | 12:26
Liebe Expertinnen und Experten, schönen Dank für die zahlreichen Beiträge. Es hat mich gefreut, das so viele Interessierte sich meiner Frage angenommen haben. Interessant für mich war es, meine Rentenbezüge einmal einzuordnen - wo steht man(n) nach 45 Jahren mit seiner Erwerbsbiographie. Natürlich sieht man nicht nur sich sondern auch die "anderen", die Personen, die ebenfalls ins Pensionsalter (heißt es ja bei denen) rücken. Ja, es gibt schon Unterschiede, gewaltige sogar - bei "uns" ist die Rente gedeckelt - bei den Beamten nicht. Dabei sind wir doch "alle" gleich? oops, nein! die Beamten doch nicht...Warum eigentlich sind deren Pensionsbezüge nicht gedeckelt, wenn sie schon nichts einzahlen? Freundlich grüsst Michael2015
Falke63am 09.02.2015 | 13:41
Weil den Beamten seit 1957 weniger Bruttogehalt ausbezahlt wird und der einbehaltene Betrag der Pension dient. Hier gibt es keine Beitragsbemessungsgrenze, daher auch keine Deckelung der Pensionen. Ausserdem handelt es sich um 2 verschiedene Altersvorsorgesysteme, die man kaum ohne weiteres vergleichen kann.
Michael2015am 09.02.2015 | 14:00
Aha, ein "Beamter" - ein "Bewahrer" - hat geantwortet... Es wird höchste Zeit, dass die Beamtenprivilegien (dazu gehört auch die Beamtenpension, die Überversorgung) auf den Prüfstand gestellt werden und den Realitäten angepasst werden. Zum Entspannen und Ärgern empfehle ich diesen Link: http://www.n-heydorn.de/pensionsrechner.html Sie werden Augen machen, was unsere Beamten an Pension, ohne je einen Cent einbezahlt zu haben, lebenslang und ihre Lebenspartner erhalten - dabei haben wir von Beihilfe noch garnicht gesprochen. MfG Michael2015
Schadeam 09.02.2015 | 15:46
Die Gerechtigkeitsdikussion Rente- Pension ist zu einen nicht Gegenstand dieses Forums. Außerdem führt sie zu nichts um 3. kann jeder Beamter werden, wenn er dies anstrebt.
Konrad Schießlam 09.02.2015 | 15:31
Verdienst immer bis zur BG.ergeben nach 28,61 Rentenwert folgende Nettorenten, bin bei 8,20 % Beitragssatz Krankenversicherung geblieben, wie dies ja für alle Kassen bis 31.12.2014 war. Hinzu kommen noch ( neuer Satz, 2,35% PflV. 50 Jahre 90.7938 EP. 2597,61 Brutto minus 274,05 (10,55%) 2323,56 Netto. 45 Jahre 82.5186 EP. 2360,86 Brutto minus 249,07 (10,55%) 2111,79 Netto. 40 Jahre 74.8495 EP. 2141,44 Brutto minus 225,92 ( 10,55%) 1915,52 Netto. Aber Vorsicht, der allseits freundlich "KSC" hat erklärt, da ich falsch berichtet habe, verwirrende Antwort, bin also verwirrt. MfG.
Michael2015am 09.02.2015 | 17:15
Schade, Herr/Frau "Schade"! wenn alle so denken wie Sie, dann wird es keine Veränderung geben. Alles wird so bleiben, wie es ist. Gut für diejenigen, die eine Beamten-Pension beziehen. Schlecht für die, die durch ihre Steuern und Verzicht. dies auch noch finanzieren müssen... Es muss sich was ändern - so kann's nicht weitergehen. Entweder zahlen alle ein - oder keiner. Alimentationspflicht hin oder her - die Zeiten haben sich geändert. Alles ist im Umbruch - warum nicht auch die Beamtenprivilegien abschaffen und mit den "Normal-Sterblichen gleichstellen? Mit entspanntem Gruss Michael
Schadeam 09.02.2015 | 18:01
Ich habe nichts gegen diese Diskussion. Man sollte sie aber dort führen wo es was nützen kann, nämlich im Rahmen der Politik und nicht im Expertenforum der DRV. Die DRV und dieses Forum ändern mit Sicherkein kein einziges Gesetz in diesem Land. Dieses Forum ist nicht gedacht für solcherlei Geschreibsel...
W*lfgangam 09.02.2015 | 19:26
Hallo Falke63, Pensionen sind sehr wohl gedeckelt - ein maximal möglicher Versorgungssatz von 71,75 % vom letzten 'Gehalt' kann auch durch noch mehr Dienstjahre nicht weiter gesteigert werden - was rechnerisch über diesen Versorgungssatz hinausgeht, wird wegrasiert ...und erst dann wird auf den begrenzten Versorgungssatz der Abschlag bei vorzeitigem Versorgungsbeginn angewendet (identisch mit denen Abschlägen in der DRV). Ausnahme, genau wie in der DRV auch, Erhöhung des Versorgungssatzes durch zusätzliche Jahre _nach_ Erreichen der Regelaltersgrenze. Steht alles sehr verständlich hier drin: http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/ Aber, so genau/real wollen's die 'Neider/Besserwisser' ja nur wirklich nicht wissen ;-) ...die sehen immer nur den Staatssekretär (B11) – haben wir doch alle bis ins kleinste Rathaus *g – und vergessen dabei so einfach mal die Qualifikationsgrundlagen, wenn es nicht nur zum Produktionshelfer gereicht hat. Insofern gilt Achtung jeder beruflichen Tätigkeit - nur, man/frau muss auch mal die Jahrzehnte langen Rahmenbedingungen berücksichtigen, die zu dem Endergebnis "Rente/Pension" - ob große oder kleine - geführt haben. Gruß w.
Michael2015am 09.02.2015 | 18:17
Aha - der Beamte hat geantwortet. Wieder so ein "Bewahrer" des bewährten. Alles bleibt so wie es ist. Andersdenkende werden abqualifiziert "Geschreibsel" - fehlt nur noch "in die rechte Ecke gestellt"... Gilt die Meinungsfreiheit auch für "Nicht-Beamtete"? oder alle Macht den Doofen?
Michael2015am 09.02.2015 | 19:36
Ja, Ja - die Neider und Besserwisser... Junger Freund - Sie werden es nicht glauben auch in der "freien Wirtschaft" gibt es Leute, die ein Hochschulstudium, sogar mit Abschluss haben. Ja, sie sind ein wenig weitergekommen, als bis zum "Produktionshelfer". Und B11 werden nur die Besten - oder? Schauen wir uns deswegen doch mal den "Produktionshelfer" = A2 an. Mit 45 Dienstjahren bekommt der mal so schlappe 1.626,65€ Ruhegehalt - und unser armer Standard-Rentner-West? der bleibt mit 1.287,45€ auf der Strecke... Ja, der Standard-Rentner-West kann stolz sein - alles selbst verdient.
Ludwigam 09.02.2015 | 19:40
Hallo Michael2015, die DRV-Experten haben schon recht, dass dieses Forum nicht der richtige Platz für die Beamten-Angestellten-Diskussion ist, nichts desto trotz haben Sie jedoch recht, dass diese Ungleichbehandlung mal geänderte werden sollte - ABER die, die das ändern könnten - sind halt selbst fast alle Beamte! Der tolle Ratschlag, dass schließlich jeder Beamter werden kann (konnte) kommt für mich leider 50 Jahre zu spät. Wenn ich das 1961 gewusst hätte, wie sich der Beamtenapparat seitdem selbstversorgt, hätte ich doch lieber Lokführer statt Schriftsetzer werden sollen. Leider fehlte mir damals ein "wissender" Berater - der etwas von der heutigen Zusatzversorgung, privater Krankenversicherung und vor allem, von UNKÜNDBAR, erzählt hätte. Gruß Ludwig
W*lfgangam 09.02.2015 | 20:57
...wenn Sie wüssten ;-) Gruß w. ...aber solche Diskussionen sind so nutz- wie fruchtlos, wenn Exsider versuchen, das 'andere' System an den Pranger zu stellen. Wie war das mit der 'Deckelung' ? ...nur weitere Ausflüchte, falsches Forum halt - und ja, dafür gibt es _niemals_ ein gemeinsames/vorurteilfreies Forum ;-) EOD
Konrad Schießlam 12.02.2015 | 09:26
Hochstrenten jeweils bis BG. Jahr: Bem-Brenze: DuVerdienst EP. 2014 71400 34857 2,0484 2013 69600 33693 2,0428 2012 67200 33002 2,0362 2011 66000 32100 2,0561 2010 66000 31144 2,1192 2009 64800 30506 2,1242 2008 63600 30625 2,0767 2007 63000 29951 2,1034 2006 63000 29494 2,1360 2005 62400 29202 2,1368 2004 61800 29060 2,1266 2003 61200 28938 2,1149 2002 54000 28626 1,8864 2001 104400 55216 1,8908 2000 103200 54256 1,9021 1999 102000 53507 1,9063 1998 100800 52925 1,9046 1997 98400 52143 1,8871 1996 96000 51678 1,8577 1995 93600 50665 1,8474 1994 91200 49142 1,8558 1993 86400 48178 1,7933 1992 81600 46820 1,7428 1991 78000 44421 1,7559 1990 75600 41946 1,8023 1989 73200 40063 1,8271 1988 72000 38896 1,8511 1987 68400 37726 1,8131 1986 67200 36627 1,8347 1985 64800 35286 1,8364 1984 62400 34292 1,8197 1983 60000 33293 1,8022 1982 56400 32198 1,7517 1981 52800 30900 1,7087 1980 50400 29485 1,7093 1979 48000 27685 1,7338 1978 44400 26242 1,6919 1977 40800 24945 1,6356 1976 37200 23335 1,5942 1975 33600 21808 1,5407 1974 30000 20381 1,4720 1973 27600 18295 1,5086 1972 25200 16335 1,5427 1971 22800 14931 1,5270 1970 21600 13343 1,6188 1969 20400 11839 1,7231 1968 19200 10842 1,7709 1967 16800 10219 1,6440 1966 15600 9893 1,5769 1965 14400 9229 1,5603 50 Jahre 91.2483 EP. a/ 28,61 2610,61 -8,20 % Kr. 2,35 PflV. 275,42 Nettorente: 2335,19 45 Jahre 82.9731 EP. 2373,86 -8,20 % Kr. 2,35% PflV. 250,44 Nettorente: 2123,42 40 Jahre 75.3040 EP. 2154,45 -8,20 % Kr. 2,35 % PflV. 227,29 Nettorente: 1927,16 Halte es doch für notwendig, nochmals die Zahlen sprechen zu lassen um Missver- stndnisse zu vermeiden. In 2015 gelten 72600 : 34857 Durch- schnittsverdienst( kann sich ja noch ändern) ergeben 2,0828 Entgeltpunkte x 28,61 den Rentenwert von 59,59 mal 45 Jahre 2681,55 Bruttorente minus 8,20" KrV. und 2,35% Pflegeversicherung 2681,55-282,90) 2398,65. Ich meine diese Zukunftschau ist unrealis- tisch, deshalb meine Auflistung rückwärts gewandt, etwas abweichend durch neueste Beträge. Kann ja auch benützt werden für Mütterrente bei Neurentnern ab 1.7.2014 , für den Fall, dass der frühere Verdienst und 1 EP.KEZ die rechnerischen Höchstpunkte übersteigen und gekürzt wird. MfG.
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