Das stimmt ganz sicher.
Beamte haben bereits nach 5 Jahren Beamter auf Lebenszeit Anspruch auf eine Mindestpension von 1400 Euro.
Ich weiß das ganz genau, weil ich mache als Angestellter die gleiche Arbeit wie mein Vater im Lehrbereich als Beamter.
Der Bereich wurde in den 90ern ausgegliedert und ich arbeite ganz normal als Angestellter.
Hier die Fakten:
Mein Vater war als Beamter eingruppiert als A14, wurde mit 55 Jahren in den Ruhestand versetzt, weil seine Stimmer ab und zu aussetzte.
Seine Pension beträgt inzwischen 3000 Euro monatlich.
Ich werde bis 67 arbeiten müssen, egal wie krank ich inzwischen auch bin.
Laut meiner Rentenberechnung habe ich am Ende mit einer Rente von 1500 Euro zu rechnen.
Die Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten sind gewaltig.
Wenn Sie als Angestellter wie ein A 14 er verdienen dann haben Sie mal ne schöne Rente. Auch bei Ihnen zählen die Entgeltpunkte zum Schuss. Und wenn Sie wie Sie sagen als Angestellter wie ein A 14 verdienen dann haben Sie weit aus mehr als 33.000 Euro brutto jährliches Einkommen.
Bei 2000 Pension sind es Netto 1709/1919 led.vh. minus Kranken/Pflege Versicherung in
unterschiedlicher Höhe.
Bei 2000 Rente kommt es darauf an, wann die
Rente begann.Im Jahr 2005 war eine Bruttorente mit 50% steuerpflichtig, bei Renten-
beginn in 2013 sind es bereits 66%. Für Kr/Pfl. Versicherung gehen einheitlich für alle
noch 10,25% weg.
Derzeit gilt für 2013 eine Durchschnittsver-
dienst von jaehrlich 34071, bringt in West
1 Entgeltpunkt und 28,14 Eu.Rentenwert
Als Anhaltspunkt, höchstmöglich bis zu 69600
Verdienst in 2013 ergeben 2,0428 EP. und Eu:
57,48
Auch wenn ich anecke, habe ja schon öfters
hier mögliche Entgeltpunkte genannt.
Meine Tabelle zufaellig gestern angepasst:
50 Jahre 1964/2013 90.7938 EP. 2554,94 Bruttorente, 45 Jahre1969/2013 82.6827 EP:
2326,69 Bruttorente, 40 Jahre 1974/2013
2103,82 Bruttorente.
Hiervon noch abziehbar jeweills 10,25 % für
Kr./Pfl.Versicherung.
MfG.