Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Höhe der Pension

von Gerda12.09.2013 | 20:58
15190 Ansichten
34 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, es wird ja hier auch oft über Pensionen gesprochen. Mein Bruder in Pension, A8 , verh. ca.2000Brutto, ca. 1700 Netto? sagt er die Warheit? Mein Mann auch immer in Arbeit ca. 1000 Netto-Rente. Dieser Unterschied ist ja nicht gerade gering, Danke f Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerda, zur Höhe der Pensionsansprüche können in diesem Forum keine rechtlichen Auskünfte erteilt werden. Lassen Sie doch mal von Ihrem Bruder den Bescheid über die Höhe der Pension vorlegen. Ich habe meine Zweifel. Im übrigen kann man schlecht die unterschiedlichen Systeme-

Beamtenpension bzw. gesetzliche Rente- vergleichen. Es kommt immer auf den Standpunkt an. Die ganze Diskussion bringt doch für den Einzelfall nichts.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Anonymus, es gibt durchaus noch Beamte , die in A8-A9 bezahlt werden. Vielleicht fragen Sie mal bei denen nach. Es kommt immer auf den Standpunkt an.............

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

32 Antworten

KSCam 12.09.2013 | 23:32
Wer hier soll wissen, ob ihr Bruder die Wahrheit sagt? Und was nützt es Ihnen, wenn Sie wissen, was er verdient? Davon wird Ihre Rente auch nicht höher.
Anonymusam 13.09.2013 | 07:46
Bei Ihrem Mann ist nicht entscheidend ob er 40 Jahre gearbeitet hat sondern in welcher Höhe er in den 40 Jahren Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet hat. Um so höher die Beiträge waren um so mehr sogennnate Entgeltpunkte hat Ihr Mann erhalten.Für einen Entgeltpunkt derzeit muss ein Bruttoeinkommen in Höhe von jährlich ca.32 bis 33.000 Euro bezogen werden.Ein Entgeltpunkt dürfte ca. 25 bis 28 Euro Wert sein.Entgeltpunkte mal der Versicherungsjahre ergibt die ca.Rente.
Angestellteram 13.09.2013 | 09:36
Das stimmt ganz sicher. Beamte haben bereits nach 5 Jahren Beamter auf Lebenszeit Anspruch auf eine Mindestpension von 1400 Euro. Ich weiß das ganz genau, weil ich mache als Angestellter die gleiche Arbeit wie mein Vater im Lehrbereich als Beamter. Der Bereich wurde in den 90ern ausgegliedert und ich arbeite ganz normal als Angestellter. Hier die Fakten: Mein Vater war als Beamter eingruppiert als A14, wurde mit 55 Jahren in den Ruhestand versetzt, weil seine Stimmer ab und zu aussetzte. Seine Pension beträgt inzwischen 3000 Euro monatlich. Ich werde bis 67 arbeiten müssen, egal wie krank ich inzwischen auch bin. Laut meiner Rentenberechnung habe ich am Ende mit einer Rente von 1500 Euro zu rechnen. Die Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten sind gewaltig.
Useram 13.09.2013 | 09:55
Und irgendwie glauben alle, dass sich das ändert, wenn eine andere Partei als die CDU an die Macht kommt :D
Anonymusam 13.09.2013 | 10:04
Zitat von Angestellter anzeigenausblenden
Wenn Sie als Angestellter wie ein A 14 er verdienen dann haben Sie mal ne schöne Rente. Auch bei Ihnen zählen die Entgeltpunkte zum Schuss. Und wenn Sie wie Sie sagen als Angestellter wie ein A 14 verdienen dann haben Sie weit aus mehr als 33.000 Euro brutto jährliches Einkommen.
Pensionäram 13.09.2013 | 10:37
Leute geht in die Kirche und wählt christlich ! Das Beamtentum und die Pension ist unantastbar hat unser aller geliebte Kanzlerin versprochen !
Angestellteram 13.09.2013 | 10:56
Zitat von Anonymus anzeigenausblenden
Das stimmt ganz sicher. Beamte haben bereits nach 5 Jahren Beamter auf Lebenszeit Anspruch auf eine Mindestpension von 1400 Euro. Ich weiß das ganz genau, weil ich mache als Angestellter die gleiche Arbeit wie mein Vater im Lehrbereich als Beamter. Der Bereich wurde in den 90ern ausgegliedert und ich arbeite ganz normal als Angestellter. Hier die Fakten: Mein Vater war als Beamter eingruppiert als A14, wurde mit 55 Jahren in den Ruhestand versetzt, weil seine Stimmer ab und zu aussetzte. Seine Pension beträgt inzwischen 3000 Euro monatlich. Ich werde bis 67 arbeiten müssen, egal wie krank ich inzwischen auch bin. Laut meiner Rentenberechnung habe ich am Ende mit einer Rente von 1500 Euro zu rechnen. Die Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten sind gewaltig.
Wenn Sie als Angestellter wie ein A 14 er verdienen dann haben Sie mal ne schöne Rente. Auch bei Ihnen zählen die Entgeltpunkte zum Schuss. Und wenn Sie wie Sie sagen als Angestellter wie ein A 14 verdienen dann haben Sie weit aus mehr als 33.000 Euro brutto jährliches Einkommen.
Ich werde wohl besser wissen als Sie, was ich einmal als Rente bekomme. In meiner Rentenberechnung steht 1500 Euro und kein Cent mehr. So, und was ist, wenn ich bis 67 nicht durchhalte ? Was bekomme ich dann als Frührentner ? Hartz4 ! Das ist eine Sauerei, eine Generationensauerei !
=//=am 13.09.2013 | 11:08
Das Bruttogehalt (und entsprechend dann auch die Pension) eines Beamten in A14 ist schon heftig und nicht mit dem eines Beamten im mittleren Dienst vergleichbar. Schon gar nicht mit dem Gehalt eines Angestellten im ÖD, selbst in E11 nicht. @Angestellter: Da Sie besser wissen, was Sie verdienen und was Sie später mal an Rente bekommen, können Sie sich doch auch nicht mit einem Beamten in A14 vergleichen. Wie bereits gesagt wurde: Höherer Verdienst, höhere Beitragszahlung = höhere Rente.
...am 13.09.2013 | 11:08
Zitat von Angestellter anzeigenausblenden
Wenn Sie als Angestellter wie ein A 14 er verdienen dann haben Sie mal ne schöne Rente. Auch bei Ihnen zählen die Entgeltpunkte zum Schuss. Und wenn Sie wie Sie sagen als Angestellter wie ein A 14 verdienen dann haben Sie weit aus mehr als 33.000 Euro brutto jährliches Einkommen.
Ich werde wohl besser wissen als Sie, was ich einmal als Rente bekomme. In meiner Rentenberechnung steht 1500 Euro und kein Cent mehr. So, und was ist, wenn ich bis 67 nicht durchhalte ? Was bekomme ich dann als Frührentner ? Hartz4 ! Das ist eine Sauerei, eine Generationensauerei !
Mimimimimi...
forceam 13.09.2013 | 11:14
Ich gehe mal davon aus, daß Ihr Vater bereits so um die 20 Jahre in Pension ist, weil er so früh pensioniert wurde. Die Pensionen sind in den letzten 20 Jahren halt ganz anders gestiegen als die Renten. Jeder Tarifabschluß der von Verdi für den öffentlichen Dienst erkämpft wird, wird von den Beamten und Pensionäre wirkungsgleich übernommen. Das sind keine 0,25% wie bei den Westrentnern. Da kann der Deutsche Beamtenbund noch so rumtrichsen bei seinen Berechnungen, die Pensionen gehen massiv zu den Renten auseinander. Dazu kommt noch die massive Ungerechtigkeit, daß Beamte für ein Kleingeld weltweit!!!!! privat krankenversichert sind, weil den Rest der Steuezahler über die Beihilfe finanziert. Letztendlich haben sie dadurch auch wesentlich mehr Netto vom Brutto, weil sie sich dadurch nicht an der Solidargemeinschaft beteiligen.
Angestellteram 13.09.2013 | 11:20
Zitat von ... anzeigenausblenden
Das stimmt ganz sicher. Beamte haben bereits nach 5 Jahren Beamter auf Lebenszeit Anspruch auf eine Mindestpension von 1400 Euro. Ich weiß das ganz genau, weil ich mache als Angestellter die gleiche Arbeit wie mein Vater im Lehrbereich als Beamter. Der Bereich wurde in den 90ern ausgegliedert und ich arbeite ganz normal als Angestellter. Hier die Fakten: Mein Vater war als Beamter eingruppiert als A14, wurde mit 55 Jahren in den Ruhestand versetzt, weil seine Stimmer ab und zu aussetzte. Seine Pension beträgt inzwischen 3000 Euro monatlich. Ich werde bis 67 arbeiten müssen, egal wie krank ich inzwischen auch bin. Laut meiner Rentenberechnung habe ich am Ende mit einer Rente von 1500 Euro zu rechnen. Die Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten sind gewaltig.
Wenn Sie als Angestellter wie ein A 14 er verdienen dann haben Sie mal ne schöne Rente. Auch bei Ihnen zählen die Entgeltpunkte zum Schuss. Und wenn Sie wie Sie sagen als Angestellter wie ein A 14 verdienen dann haben Sie weit aus mehr als 33.000 Euro brutto jährliches Einkommen.
Ich werde wohl besser wissen als Sie, was ich einmal als Rente bekomme. In meiner Rentenberechnung steht 1500 Euro und kein Cent mehr. So, und was ist, wenn ich bis 67 nicht durchhalte ? Was bekomme ich dann als Frührentner ? Hartz4 ! Das ist eine Sauerei, eine Generationensauerei !
Mimimimimi...
Arararararararararararar...............lo..............
???????am 13.09.2013 | 11:51
ZITAT "Bei Ihrem Mann ist nicht entscheidend ob er 40 Jahre gearbeitet hat sondern in welcher Höhe er in den 40 Jahren Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet hat. Um so höher die Beiträge waren um so mehr sogennnate Entgeltpunkte hat Ihr Mann erhalten. " Das stimmt so aber nicht, es gibt Miilionen Leute in Deutschland, die nichts einbezahlt haben und trotzdem erhebliche Renten erhalten!
???????am 13.09.2013 | 11:51
ZITAT "Bei Ihrem Mann ist nicht entscheidend ob er 40 Jahre gearbeitet hat sondern in welcher Höhe er in den 40 Jahren Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet hat. Um so höher die Beiträge waren um so mehr sogennnate Entgeltpunkte hat Ihr Mann erhalten. " Das stimmt so aber nicht, es gibt Miilionen Leute in Deutschland, die nichts einbezahlt haben und trotzdem erhebliche Renten erhalten!
...am 13.09.2013 | 11:46
Zitat von Angestellter anzeigenausblenden
Wenn Sie als Angestellter wie ein A 14 er verdienen dann haben Sie mal ne schöne Rente. Auch bei Ihnen zählen die Entgeltpunkte zum Schuss. Und wenn Sie wie Sie sagen als Angestellter wie ein A 14 verdienen dann haben Sie weit aus mehr als 33.000 Euro brutto jährliches Einkommen.
Ich werde wohl besser wissen als Sie, was ich einmal als Rente bekomme. In meiner Rentenberechnung steht 1500 Euro und kein Cent mehr. So, und was ist, wenn ich bis 67 nicht durchhalte ? Was bekomme ich dann als Frührentner ? Hartz4 ! Das ist eine Sauerei, eine Generationensauerei !
Mimimimimi...
Arararararararararararar...............lo..............
Taschentuch ?
Useram 13.09.2013 | 11:53
Zitat von Anonymus anzeigenausblenden
Und irgendwie glauben alle, dass sich das ändert, wenn eine andere Partei als die CDU an die Macht kommt :D
User dann wieder Mutti wählen,damit alles so bleibt wie es ist und Sie sich nicht umgewöhnen müssen. Ihnen sollte klar sein,dass nur wir als Ganzes was ändern können. Aber nicht über eine Wahl. Das goldene "Kalb Beamter" ist so unantastbar.
Wenn wir durch eine Wahl nichts ändern können, wie denn dann? Dadurch dass wir uns in virtuellen Foren auskotzen? Irgendwie sehe ich nämlich keine Demonstrationen auf der Straße, die sich damit befassen. Und nein, die Merkel werde ich sicher nicht wählen, da brauchen Sie keine Angst haben ^^
Wahlen am 22.am 13.09.2013 | 11:56
Hallo, bei dem Duell Merkel gegen Steinbrück bin ich das erste mal überhaupt auf diese Problematik aufmerksam geworden. Wie Merkel dann die Beamten verteidigte, hat mich wirklich erstaunt. Die SPD strebt eine Bürgerversicherung an, die dann zumindest das mit der Solidargemeinschaft regeln würde, denn da müssen die Beamten dann auch rein zahlen. Für mich ist die Entscheidung deshalb gefallen. Ich werde die SPD wählen. Die haben eindeutig diesmal das gerechtere Programm.
Wahlenam 13.09.2013 | 12:04
Ach ja und was haben wir hat Merkel gesagt ? 1,7 Millionen aktive Beamte und 1,7 Millionen Pensionäre ? Die jetzt ganz genau zuhören....... Ein Verhältnis 1:1, das kann ja wohl nicht wahr sein !
Gerdaam 13.09.2013 | 13:54
Dieser KSC war noch nie für die kleinen Leute. Viele bekommen ja weniger als 1 EGP, obwohl sie hart arbeiten. Oft wählen die kleinen Leute auch noch Mutti, da sie ja christlich wählen müssen. Mein Vater hatte immer diesen Spruch drauf- Groß hält bei Groß,- und Klein hält auch bei Groß. Dieser Satz sagt alles zur Dummheit der breiten Masse. Aber zurück zu meiner Frage. Hat er bei 2000 Euro Pension wirklich 300 Abzug für Kranken-und Pflegekasse. Beim Arbeiter sind es ja auch ca. 10%.
Angestellteram 13.09.2013 | 14:18
Ich kann nur sagen, was ich von meinem Vater weiß. Nach der Pensionierung hat mein Vater erneut geheiratet und ist mit 60 nochmals Vater geworden, ich habe eine Halbschwester. Mit so hoher Pension kann man sich das natürlich alles leisten. Also sind es 3 Personen. Alle Drei sind beihilfeberechtigt und er zahlt zusammen 600 Euro im Monat an seine private Krankenversicherung. Also 200 Euro pro Person. Da ist auch die Pflegeversicherung mit dabei. Das sind 30% dessen, was die private Versicherung normalerweise kosten würde. Also zahlt der Steuerzahler, die Beihilfe monatlich pro Person nochmals min. 400 Euro dazu. Mein Vater wusste, dass ich wesentlich schlechter dastehe als er, daher hat er das alles immer vor mir verheimlicht. Vor kurzem hatte er aber einen Schlaganfall und keiner aus seinen direkten Umfeld hatte Durchblick, daher brauchte er mich plötzlich, seither weiß ich Bescheid.
Angestellteram 13.09.2013 | 14:34
Noch was, was mich bei der ganzen Sache am meisten entsetzt hat, er hat das beamtentypische Rumgejammere gepflegt. Als ich mal vor Jahren in finanzielle Klemme war: Ich habe kein Geld ! Ich habe kein Geld ! Ich habe kein Geld ! Der Staat bescheißt mich mit kleiner Pension usw... Ich musste daher eine sehr teure Zwischenfinanzierung machen. Jetzt wo er erkrankt ist, ist das ganze Lügekartenhaus zusammengebrochen.
forceam 13.09.2013 | 14:49
Je nach Familienkonstellation zahlt die Beihilfe sogar 80% der Krankenversicherung. Aber echt beeindruckend, 2000 Euro für die private Krankenversicherung einer Kleinfamilie. Ohne gutmütigen Steuerzahler wäre das unmöglich. Kein Wunder arbeiten die Versicherungskonzerne im Hintergrund massiv daran, dass das Beamtentum erhalten bleibt.
Neleam 13.09.2013 | 14:56
Der Spruch gefällt mir, nun weiß ich, warum alle groß sein wollen....;-)
Wahlenam 13.09.2013 | 14:57
Ach deshalb haben sich Merkel und Ackermann so gut verstanden ? Der war ja quasi in ihrem Kompetenzteam. Der hat bei einem Schweizer Versicherungskonzern jetzt die Segel gestrichen, wohl wegen persönlicher Grausamkeiten.
Konrad Schießlam 13.09.2013 | 22:13
Zitat von Anonymus anzeigenausblenden
Das stimmt ganz sicher. Beamte haben bereits nach 5 Jahren Beamter auf Lebenszeit Anspruch auf eine Mindestpension von 1400 Euro. Ich weiß das ganz genau, weil ich mache als Angestellter die gleiche Arbeit wie mein Vater im Lehrbereich als Beamter. Der Bereich wurde in den 90ern ausgegliedert und ich arbeite ganz normal als Angestellter. Hier die Fakten: Mein Vater war als Beamter eingruppiert als A14, wurde mit 55 Jahren in den Ruhestand versetzt, weil seine Stimmer ab und zu aussetzte. Seine Pension beträgt inzwischen 3000 Euro monatlich. Ich werde bis 67 arbeiten müssen, egal wie krank ich inzwischen auch bin. Laut meiner Rentenberechnung habe ich am Ende mit einer Rente von 1500 Euro zu rechnen. Die Unterschiede zwischen Beamten und Angestellten sind gewaltig.
Wenn Sie als Angestellter wie ein A 14 er verdienen dann haben Sie mal ne schöne Rente. Auch bei Ihnen zählen die Entgeltpunkte zum Schuss. Und wenn Sie wie Sie sagen als Angestellter wie ein A 14 verdienen dann haben Sie weit aus mehr als 33.000 Euro brutto jährliches Einkommen.
Bei 2000 Pension sind es Netto 1709/1919 led.vh. minus Kranken/Pflege Versicherung in unterschiedlicher Höhe. Bei 2000 Rente kommt es darauf an, wann die Rente begann.Im Jahr 2005 war eine Bruttorente mit 50% steuerpflichtig, bei Renten- beginn in 2013 sind es bereits 66%. Für Kr/Pfl. Versicherung gehen einheitlich für alle noch 10,25% weg. Derzeit gilt für 2013 eine Durchschnittsver- dienst von jaehrlich 34071, bringt in West 1 Entgeltpunkt und 28,14 Eu.Rentenwert Als Anhaltspunkt, höchstmöglich bis zu 69600 Verdienst in 2013 ergeben 2,0428 EP. und Eu: 57,48 Auch wenn ich anecke, habe ja schon öfters hier mögliche Entgeltpunkte genannt. Meine Tabelle zufaellig gestern angepasst: 50 Jahre 1964/2013 90.7938 EP. 2554,94 Bruttorente, 45 Jahre1969/2013 82.6827 EP: 2326,69 Bruttorente, 40 Jahre 1974/2013 2103,82 Bruttorente. Hiervon noch abziehbar jeweills 10,25 % für Kr./Pfl.Versicherung. MfG.
Gerdaam 14.09.2013 | 11:20
Danke Ihnen Schiko, bleibt es auch bei 2000 Euro Brutto-Pension Jahrgang 53, mit 55 J. wegen Krankheit in Pension geschickt.
Konrad Schießlam 15.09.2013 | 17:17
Bin sicher, die 2000 können nur noch mehr werden durch Erhöhungs Prozente. Will mewine Ausführungen noch ergänzen. Der jeweilige Jahres Durchschnittsverdienst zur Bemessungsgrenze ergibt die Entgeltpunkte. Für 2013 bei 69600 Bemessungsgrenze und 34071 D.Verdienst 2,0428 EP. Für genau 34071 Durhschnittsverdienst : 34071 1 EP. und eben 28,14. Im Jahr 2002 beiispielhaft 54000 Bem.Grenze und 28626 Durchschnitts- verdienst 1,8864 EP. a/ 28,14 52,08, die EP. sind dynamisch und errechnen den Rentenwert immer aus dem Wert bei Rentenbegiinn. Bei Verdiensthöhe des Einzelnen : durch Durchschnittsverdienst 1 EP. For 2013 ergeben sich monatlich 2839,25 im Jahre 2002: 28626 : 12 E.2385, 55 Bruttoverdienst, hier spricht man vom Eckrentner der in 40 Jahren gleichblei- benden Du. Verdienst x 28,14 1125,60 Bruttorente bekommt. Verdiente der Pensionär zuletzt (34071: 12) 2839,25 und mit 71,75 % Pension Euro ( 2839,25) 2037,16 Brutto Pension. Will damit nicht stänkern, nur der Wahrheit die Ehre geben, wie dies auch schon Gerda getan hat. M fG.
Anonymusam 16.09.2013 | 14:15
Das ist ja mal ne Antwort! Man kann die unterschiedlichen Systeme Pensionen und Rente nicht vergleichen. Fargen Sie mal einen Beamten in Ihrem Laden so ab A11- A12 und natürlich darüber ob er seine Pension mit einem Angestellten in gleicher Position tauschen würde.
Anonymusam 18.09.2013 | 12:25
A 8 oder A9 Ok. Das wäre dann bei Ihrem Laden ein Bearbeiter oder Sachbearbeiter. Ist das in etwa so richtig? Selbst dann schneidet doch der Beamte mit Pension besser ab. Ich werde Rente mal nach Entgeltpunkten bekommen und der Beamte hat bei der Pension eine nicht zuvergleichende Berechnungsgrundlage mit den Entgeltpunkten.Es wird wohl überwiegend das zuletzt erzielte Bruttogehalt zu grunde gelegt bei einem Beamten bezw.in der Besoldung wo er wohl am längsten bezahlt worden ist.Und von diesem Brutto erhält er 63% oder 67 %? Dazu kommt weitere Beihilfe bei Arztkosten bis an s Ende seiner Tage. Er bekommt eine 13 Pension im Dezember. Selbst bei einer Privatenkrankenkasse hat er die besseren Karten wie ich als Pflichtversicherte.Und im übrigen dürfte die Besoldung A8 und A9 nur der Einstieg sein.Ein Angestellter kommt gar nicht über A9 oder A10 im Vergleich hinaus.Also bitte erzählen Sie nichts von A8 und A9.In Ihrem Laden ist doch jeder Beamte hinter minimum A11 her.A8 udn A9 ist aus dunklen Zeiten.Macht ein Beamter ein Fehler wird er versetzt und dann befördert.Ein Arbeiter oder Angetstellter wird dagegen entlassen.Sie haben Recht es kommt auf den Standpunkt an.
ApfelundBirnenkompottam 24.02.2015 | 22:08
Das Tauschgeschäft wird ein ernstzunehmendes Angebot, wenn Sie es fair gestalten. Bleibt man wie in Ihrem Beispiel angeführt im gleichen Haus (öD), so erwirbt der/die Angestellte durch die Tatigkeit einen Anspruch auf dje gesetzliche Rente und die betriebliche Rente (VBL o.ä.). Beides in der Summe stellen verglichen mit der Pension der Beamten in gleicher Tätigkeitsebene keine finanzielle Benachteiligung dar, im Gegenteil..
meieram 08.11.2015 | 08:45
Zitat von Angestellter anzeigenausblenden
Wenn Sie als Angestellter wie ein A 14 er verdienen dann haben Sie mal ne schöne Rente. Auch bei Ihnen zählen die Entgeltpunkte zum Schuss. Und wenn Sie wie Sie sagen als Angestellter wie ein A 14 verdienen dann haben Sie weit aus mehr als 33.000 Euro brutto jährliches Einkommen.
Ich werde wohl besser wissen als Sie, was ich einmal als Rente bekomme. In meiner Rentenberechnung steht 1500 Euro und kein Cent mehr. So, und was ist, wenn ich bis 67 nicht durchhalte ? Was bekomme ich dann als Frührentner ? Hartz4 ! Das ist eine Sauerei, eine Generationensauerei !
Also, ich hab keine Ahnung, warum hier die Beamten mit irrsinnigen Zahlen (typisch "BILD", was da drin steht, muss ja stimmen) in den Dreck gezogen werden: Mein Vater mit 45 Dienstjahren Lehrer (Abi nach 8 Jahren Gym, keine Bundeswehr wegen Krieg, 6 Jahre Studium) bekommt nun 1500 € Rente, ich hab den Bescheid selbst gesehen!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026