Wie hoch sind die zu erwartenden Renten aus den Beiträgen?
Gibt es dazu Tabellen?
Wie verhält sich das bei mehreren SV-pflichtigen Jobs, werden diese Beiträge zusammengezählt?
Wie hoch sind die zu erwartenden Renten aus den Beiträgen?
Gibt es dazu Tabellen?
Wie verhält sich das bei mehreren SV-pflichtigen Jobs, werden diese Beiträge zusammengezählt?
Bevor man sich die Werte aus Tabellen o.ä. selbst versucht zusammenzustückeln, schaut man doch besser in die jährliche Renteninformation oder fordert eine Rentenauskunft bei der DRV an.
Sehr geehrte Maja,
Beiträge sind für jede sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu entrichten. Das Arbeitsentgelt ist allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2011: 66.000 EUR) beitragspflichtig. Für darüberliegende Beträge wird kein Beitrag gezahlt.
Informationen zur Berechnung der Rente können Sie bspw. der Broschüre "Rente: So wird sie berechnet" der Deutschen Rentenversicherung entnehmen.
Um die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche festzustellen, können Sie jedoch eine Renteninformation bzw. Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.
Freundliche Grüße
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