Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenSehr geehrte Maja,
Beiträge sind für jede sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu entrichten. Das Arbeitsentgelt ist allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2011: 66.000 EUR) beitragspflichtig. Für darüberliegende Beträge wird kein Beitrag gezahlt.
Informationen zur Berechnung der Rente können Sie bspw. der Broschüre "Rente: So wird sie berechnet" der Deutschen Rentenversicherung entnehmen.
Um die Höhe Ihrer bisher erworbenen Rentenansprüche festzustellen, können Sie jedoch eine Renteninformation bzw. Rentenauskunft bei Ihrem Rentenversicherungsträger anfordern.
Freundliche Grüße
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.