Hallo Dorina Orubolo,
grundsätzlich kann das stimmen. Allerdings ist Ihren Ausführungen nicht zu entnehmen, welche Zahlen Sie hier meinen. In der Renteninformation sind normalerweise drei Zahlen aufgeführt.
Die Erste bezieht sich auf eine Erwerbsminderungsrente, die Zweite auf den (momentanen) Stand Ihrer abschlagsfreien Altersrente und die Dritte enthält eine Hochrechnung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze.
Da für den Fall der Erwerbsminderungsrente, ausgehend von einem Versicherungsfall am Tag der Erstellung der Renteninformation, das Erwerbsleben über die Zurechnungszeit bis zum 60. Lebensjahr hochgerechnet wird, können diese Ansprüche durchaus etwa gleich hoch sein. Aufgrund der Hochrechnung kommt es auf die Anzahl der bisher zurückgelegten Beitragszeiten grundsätzlich nicht an.