Es ist empfehlenswert zuerst den Erhalt des Rentenbescheids abzuwarten. Dem Bescheid können Sie entnehmen, wie sich weitere Beitragszeiten während dem Bezug der teilweisen Erwerbsminderungsrente auswirken. Dies gilt auch unter dem Aspekt einer bereits berücksichtigten Zurechnungszeit.
Bei weiteren Fragen nehmen Sie dann bitte Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auf.