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Experten-Antwort

Höhe volle EM nach Teil EM

von Moritz07.05.2018 | 07:52
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7 Antworten

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Zur Experten-Antwort springen
Ich beziehe eine Teil EM, zu dieser Rente bin ich noch einer Beschäftigung von 15h/Woche nachgegangen. Nun habe ich eine volle EM Rente beantragt, der wohl auch stattgegeben wird, ich warte auf den Bescheid. Ist die volle EM nun, das doppelte der halben EM oder gibt es eine zusätzliche Anrechnung, dadurch dass ich die letzten 2 Jahre durch die Teilzeitarbeit noch in die Rentenkasse eingezahlt habe. Danke für eure Antworten Moritz

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es ist empfehlenswert zuerst den Erhalt des Rentenbescheids abzuwarten. Dem Bescheid können Sie entnehmen, wie sich weitere Beitragszeiten während dem Bezug der teilweisen Erwerbsminderungsrente auswirken. Dies gilt auch unter dem Aspekt einer bereits berücksichtigten Zurechnungszeit.

Bei weiteren Fragen nehmen Sie dann bitte Kontakt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger auf.

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6 Antworten

Fortitude oneam 07.05.2018 | 09:17
Hallo, ob die Rente vom Betrag her das Doppelte ist, kann Ihnen nur eine Rentenauskunft oder eine DRV A+B Stelle sagen. Zumindest ändert sich der R-Faktor von 0,5 auf 1,0 . Alles Andere wäre Spekulation. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Moritzam 07.05.2018 | 09:34
Also, dem letzten Rentenbescheid nach zu urteilen IST die volle Rente das doppelte der halben Rente..... auch in Euro. Aber darum ginge es mir in meiner Frage nicht! Wirkt sich die Teilzeitarbeit während des Bezugs der Teil EM positiv auf die volle EM aus, die jetzt gezahlt werden soll. Oder wird das nicht brücksichtigt?
Maxam 07.05.2018 | 10:12
Zitat von Moritz anzeigenausblenden
Wie ich erkenne hast du null Ahnung. Was ist das den ""volle Rente das doppelte der halben Rente"" . Has du was geraucht. Geh in eine Beratungsstelle und lass dir das erklären. Ist nicht so einfach. Schon mal von Zurechnungszeit gehört? Gruß Max
Moritzam 07.05.2018 | 10:21
Nein, ich habe meinen Rentenbescheid gelesen! Und dort stand vor 2 Jahren, was ich bei voller EM bekommen hätte und was sie bei halber EM zahlen... und oh Wunder.... das war genau die Hälfte! Wenn du zu meiner Frage nichts beizutragen hast, halt einfach den Mund!
Schorscham 07.05.2018 | 10:41
Zitat von Moritz anzeigenausblenden
Ein Hinzuverdienst wirkt nur dann rentensteigernd, wenn er höher ist als das vor der EM-Rentenberechnung erzielte Durchschnittseinkommen. Dieses Durchschnittseinkommen wurde bereits durch die Zurechnungszeiten berücksichtigt. MfG
Moritzam 07.05.2018 | 10:44
Wirkt sich die Teilzeitarbeit während des Bezugs der Teil EM positiv auf die volle EM aus, die jetzt gezahlt werden soll. Oder wird das nicht brücksichtigt?
Ein Hinzuverdienst wirkt nur dann rentensteigernd, wenn er höher ist als das vor der EM-Rentenberechnung erzielte Durchschnittseinkommen. Dieses Durchschnittseinkommen wurde bereits durch die Zurechnungszeiten berücksichtigt. MfG
Danke! Das wollte ich wissen!
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