Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Höhenverstellbarer Schreibtisch

von Mo17.05.2016 | 18:34
1550 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich benötige an meiner Arbeitsstelle (Büro) aufgrund einer orthopädischen Erkrankung einen höhenverstellbaren Schreibtisch. Kann mir bitte jemand sagen, ob ich mich an die Krankenversicherung oder Rentenversicherung wenden muss und wenn ja, ob es spezielle Formulare dafür gibt?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Mo,

der Hinweis von W*lfgang auf den früheren Beitrag in diesem Forum ist passend.

Die entsprechenden Formulare finden Sie als Antragspaket „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ im Internet-Angebot der Deutschen Rentenversicherung:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/03_reha/_DRV_Paket_Rehabilitation_Leistungen_zur_Teilhabe.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

8 Antworten

der anderenam 17.05.2016 | 18:54
Salut Mo, sofern die Rentenversicherung zuständig ist, erfolgt der Antrag mit G100 in Verbindung mit G133.
W*lfgangam 17.05.2016 | 18:56
Hallo Mo, Rentenversicherung! Weitere Antworten finden bereits in diesem Beitrag: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Zu den Vordrucken geht es hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigatio… Gruß w.
Moam 17.05.2016 | 19:01
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen
Rusham 17.05.2016 | 19:50
Die Zuständigkeit der Rentenversicherung ist gegeben,wenn Sie 180 Kalendermonte Versicherungszeit nachweisen können oder aber vor der Antragsstellung für den Schreibtisch ein Heilverfahren durch die Rentenversicherung erfolgt ist.Sollten Sie leine 180 Monate Versicherungszeit haben ist die Agentur für Arbeit für Ihren Antrag zuständig.
W*lfgangam 17.05.2016 | 20:53
...besonders nützlich, wenn man gesundheitlich gezwungen ist, öfters im Stehen zu arbeiten - und der Schreibtisch dann in Kniehöhe steht ;-) Gruß w. ...ok, das war sicher die Fake-Pumpe von Herz1952
Herz1952am 17.05.2016 | 20:14
Als Alternative könnte man auch einen höhenverstellbaren Schreibtischstuhl verwenden. Der ist deutlich billiger. (smile)
Zonkam 18.05.2016 | 10:17
Zitat von W*lfgang anzeigen
Als Alternative könnte man auch einen höhenverstellbaren Schreibtischstuhl verwenden.
...besonders nützlich, wenn man gesundheitlich gezwungen ist, öfters im Stehen zu arbeiten - und der Schreibtisch dann in Kniehöhe steht ;-) Gruß w. ...ok, das war sicher die Fake-Pumpe von Herz1952
Naja, aber Sie haben in Ihrem Beitrag die evtl. zuständigkeit der Agentur für Arbeit nicht erwähnt, wenn der Vers. eben keine 180 Monate hat
W*lfgangam 18.05.2016 | 21:11
Zitat von Zonk anzeigen
Hallo Zonk, das würde automatisch gehen. 1.Zuständigkeit liegt bei der DRV. Lehnt die wegen fehlender Versicherungszeiten ab (die 180 Monate sind nicht das A & O allein – bitte mal genau nachlesen!), geht es weiter zur AfA - und die 'glaubt' _vorher_ bis zur Entscheidung DRV erst mal gar nichts/ist auch richtig so ...immer schön den 'Amtsweg' einhalten - der Schimmel läuft von ganz alleine zum neuen Schreibtisch :-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026