Ihre-Vorsorge Logo
Zurück
Experten-Antwort

höhenverstellbarer Schreibtisch

von Heike Kölber18.08.2014 | 10:53
7029 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich benötige aus gesundheitlichen Gründen einen höhenverstellbaren Schreibtisch für meinen Job. Gibt es für so etwas Formulare, wohin sende ich das? Danke für eine schnelle Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Formulare zur Beantragung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind G100 (Hauptantrag) + G130 (Anlage). Diese senden Sie an den für Sie zuständigen Rententräger. Ob dieser Ihnen den höhenverstellbaren Schreibtisch bewilligt, hängt davon ab, ob Sie diesen zur Verrichtung Ihrer beruflichen Tätigkeit aus medizinischer Sicht zwingend benötigen. Fragen Sie vorher bei Ihrem Arbeitgeber nach, aufgrund seiner Fürsorgepflicht ist er für die Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes verantwortlich.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

GroKoam 18.08.2014 | 10:57
Frag Deinen Chef ob der Formulare dafür hat weiss Ich nicht.
Galgenhumoram 18.08.2014 | 11:16
Stellen Sie ggf. auch formlos einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben bei Ihrem zuständigen RV-Träger. Bitte ärztliche Unterlagen beifügen. Die Formunterlagen sollten Ihnen dann zugeschickt werden.
talibanam 18.08.2014 | 13:15
es gibt sogar mehere Formulare dafür. das sind so dünne scheine, auf einem steht ne 5 drauf, auf einen anderen sogar ne 200. das geht wohl bis zu der zahl 500. damit gehen sie in ein Möbelgeschäft und fragen da ,wo kasse steht ,ob die das als Formular anerkennen. nicht wundern ,wenn die sie dann komisch ansehen.
ingeam 18.08.2014 | 13:05
das gehört schnell zum finanzamt sind ja finanzen die sie benötigen!!
Kai-Uweam 18.08.2014 | 13:42
Ich versteh nicht, was diese scheiß nutzlosen Kommentare sollen, inge und taliban.. 1.) einen verstellbaren Schreibtisch kann man im Rahmen einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben beim zuständigen RV-Träger beantragen. Vordrucke G100 + G130. 2.) Alternativ kann man auch den Arbeitgeber dazu veranlassen, einen entsprechenden Schreibtisch zu besorgen, auch als Notfallplan, falls das über die DRV nicht klappt.
W'*lfgangam 18.08.2014 | 20:39
Hallo Heike Kölber, schauen Sie mal in dieses Merkblatt, vielleicht finden sie da weitere Informationen: http://www.dvfr.de/fileadmin/download/Literaturtipps/Brosch%C3%B… Und wenn der Antrag im ersten Schritt abgelehnt werden sollte: Widerspruch - hatte schon 1x bei mir erfolgreich geklappt (war allerdings der erste Antrag seit Jahrzehnten kürzlich überhaupt ;-) ...die DRV-Reha-Berater vor Ort können das sicher viel besser!) Gruß w. ...ForrestGimp - sie sollten den Schreibtisch von 20 cm wieder auf Normalhöhe hochfahren lassen, drückt sonst zu sehr auf die Ganglien und beeinträchtigt die Wahrnehmungsfähigkeit/was gefragt/als Antwort erwartet wird, doch etwas. (Tipp: oben rechts sitzt der Tastenblock, _unter_ der Platte grabbeln, da müssen Sie aus der Stellung aber erst mal rankommen *fg)
Simonam 30.09.2014 | 11:16
Also die Anträge sind ja eigentlich nicht sooo schwer zu verstehen. Zumal es ja zig Dienstleister gibt, die einen bei der Beschaffung unterstützen (Ist ja quasi ein Auftrag für den jeweiligen Anbieter). Falls es nicht geklappt hat kannst du dich auch an einen Fachhändler wenden , die helfen in der Regel dabe, den Antrag zusammen soweit vorzubereiten, Kostenvoranschläge zu liefern oder auch anzupassen, damit am Ende alles klappt (Beispielsweise hier - Anruf genügt). Wichtig ist halt, dass du das entsprechende ärztliche Attest hast und täglich an einem Schreibtisch arbeitest. Dann sollte alle Glatt laufen.
Simonam 30.09.2014 | 11:23
Nachtrag: Hier ists nochmal ganz ausführlich beschrieben: http://www.bueromoebel-experte.de/ergonomische-bueromoebel
heike Kölberam 01.10.2014 | 14:49
Danke an alle, die mit ernsthaften Beiträgen geantwortet haben, habe alles auf den Weg gebracht und hoffe, dass der Tisch bewilligt wird. Heike
juanaam 15.12.2015 | 16:46
Liebe Heike, für ZDF Wiso arbeite ich aktuell an einem Beitrag exakt zu diesem Thema. Ich würde mich freuen, mehr über Ihre Geschichte zu hören. Wie kooperativ war zB Ihr Arbeitgeber bei der Einrichtung des neuen Arbeitsplatzes etc. Melden Sie sich doch bei uns: juana@autorenkombinat.com Freundliche Grüße Juana Guschl
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026