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Experten-Antwort

Höherbewertung der beruflichen Ausbildung

von Ben05.09.2017 | 10:59
1710 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, für berufliche Ausbildungszeiten werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Diese werden bis zu 36 Monate berücksichtigt und höher bewertet. Bei der Rentenberechnung werden sie bis max. 75% des Durchschnittsverdienstes berücksichtigt. Macht es Sinn, sich die Höherbewertung kurz von Beginn der Altersrente, wegen dem Durchschnittsverdienst, berücksichtigen zu lassen? Freundliche Grüße Eva

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.09.2017 | 12:52

Hallo Ben,

auf den Zeitpunkt der Beantragung oder Anerkennung der beruflichen Ausbildungszeiten kommt es tatsächlich nicht an. Sollten diese Zeiten in Ihrem Verssicherungsverlauf noch nicht als solche gekennzeichnet sein, dann würden wir Ihnen empfehlen, wie auch im Forum bereits vorgeschlagen, einen Kontenklärungsantrag (V0100) zu stellen.

Ggfs. sollten Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellensuche" ermitteln.

2 Antworten

senf-dazuam 05.09.2017 | 11:35
Die Höherbewertung erfolgt auf Basis von Entgeltpunkten und nicht von Beträgen. Insofern ist es egal, wann man beispielsweise 0,1 EP auf 0,75 EP anhebt.
Rentencrackam 05.09.2017 | 11:53
Hallo Eva, die Höherbewertung der Berufsausbildung erfolgt automatisch bei der Rentenerstfestellung ohne dass ein spezieller Antrag hierfür erforderlich ist. Vorausgesetzt die Zeiten Ihrer Berufsausbildung sind in Ihrem Versicherungsverlauf als "Beitragszeiten wegen beruflicher Ausbildung" gespeichert. Ist dies nicht der Fall, können Sie einen Antrag auf Kontenklärung stellen und entsprechende Nachweise beifügen. Natürlich ginge das auch beim Rentenantrag. Dann steht einer Höherbewertung nichts mehr im Wege.
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