Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ben,
auf den Zeitpunkt der Beantragung oder Anerkennung der beruflichen Ausbildungszeiten kommt es tatsächlich nicht an. Sollten diese Zeiten in Ihrem Verssicherungsverlauf noch nicht als solche gekennzeichnet sein, dann würden wir Ihnen empfehlen, wie auch im Forum bereits vorgeschlagen, einen Kontenklärungsantrag (V0100) zu stellen.
Ggfs. sollten Sie zur individuellen Abklärung Ihrer Situation vorsorglich einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link " Beratungsstellensuche" ermitteln.
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