Hallo Rentenlaie,
es fließen 36 Kalendermonate mit Zeiten der Ausbildung in die (Höher-)Bewertung ein (§ 74 Satz 3 SGB VI). Dabei sind die zu bewertenden Anrechnungszeiten wegen des Besuchs einer Fachschule oder wegen der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme vorrangig zu bewerten.
Bitte reichen Sie alle Nachweise vollständig ein.