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Experten-Antwort

Höherbewertung von Ausbildungszeiten

von Rentenlaie03.02.2018 | 08:19
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9 Antworten

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Liebe Forumuser und Experten! Vor geraumer Zeit war ich bei einer Rentenberatung. Dort hatte ich bezüglich meines Versicherungsverlaufes angegeben, dass ich eine dreijährige Lehre und eine zweijährige Fachschule besucht habe. Dies war auch so korrekt in meinem Versicherungsverlauf gespeichert. Der Berater sagte mir, dass insgesamt 3 Jahre dieser Zeit mit 75% meines Durchschnittsverdienstes bewertet werden. Wird denn dann nur die zuerst absolvierte Lehre höherbewertet? Ich habe dann später während einer Arbeitslosigkeit noch eine zweijährige Weiterbildung gemacht. Diese Zeit ist ohne Beiträge gespeichert. Macht es überhaupt Sinn, Nachweise für diese Weiterbildung einzureichen, wenn doch letztendlich nur 3 Jahre höher bewertet werden? Danke im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rentenlaie,

es fließen 36 Kalendermonate mit Zeiten der Ausbildung in die (Höher-)Bewertung ein (§ 74 Satz 3 SGB VI). Dabei sind die zu bewertenden Anrechnungszeiten wegen des Besuchs einer Fachschule oder wegen der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme vorrangig zu bewerten.

Bitte reichen Sie alle Nachweise vollständig ein.

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8 Antworten

W*lfgangam 03.02.2018 | 15:05
Hallo Rentenlaie, zuerst wird die Zeit mit max. 75 % bewertet, die keine eigenen Beiträge mitbringt - die Fachschule. Damit stehen noch 12 Monate für eine weitere Be-/Aufwertung zur Verfügung. Hier könnten dann die ersten 12 Monate der Lehre auf max. 75 % angehoben werden. Dann haben Sie noch die Weiterbildung (wohl auch als Fachschulausbildung einzustufen) gemacht, parallel zur Arbeitslosigkeit. Die vor 1998 liegenden Arbeitslosenzeiten erhalten als Anrechnungszeit bereits 80 % des Durchschnittswertes, sodass die zeitgleiche Weiterbildungszeit eher nutzlos ist - kann nur 75 % erhalten. Da die Lehrzeit Beitragswerte zwischen 10 - 30 % mitbringt - und somit noch 12 Monate aufgewertet werden können - sehe ich in der Geltendmachung der Weiterbildungszeit nicht so wirklich einen positiven Nutzen. Allerdings sind Sie zur Mitteilung aller rentenrechtlichen Zeiten verpflichtet, egal ob damit nachteilige Auswirkungen verbunden sind! ...wie genau Sie ihren Mitwirkungspflichten nachkommen – nun, Sie fragen ja nur nach den bewertungsrelevanten Auswirkungen ;-) Gruß w.
W*lfgangam 03.02.2018 | 15:10
Nachtrag: Allerdings gibt es inzwischen auch eine Günstigerprüfung, ob sich Ausbildungszeit neben Sozialleistungsbezug negativ auswirkt. Im Detail und in Kombination Ihrer bisherigen Ausbildungen kann ich da aber nichts weiter spekulieren. Gruß w.
W*lfgangam 05.02.2018 | 23:22
...DU kannst es fachlich ergänzen/im Detail erläutern - oder ist Dir nur Dein Defri zufällig auf die Tasten bei Schnappatmung auf die Tasten gefallen? Oder was wolltest Du mit Deinem 3-Worte-Beitrag hier für die Ausgangsfrage beitragen??? Gruß w. PS: die Red. ist manchmal sehr 'milde' ob nicht-sachführender/ergänzender Beiträge - *schniff, bei all dem 'Müll' hier geh 'ne Tüte erst mal vor - die gelbe natürlich ...der Sondermüllabräumer kutscht morgen an der Red. vorbei ;-)
Kaiseram 06.02.2018 | 07:41
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
"nichts weiter spekulieren." Du läßt nach.
...DU kannst es fachlich ergänzen/im Detail erläutern - oder ist Dir nur Dein Defri zufällig auf die Tasten bei Schnappatmung auf die Tasten gefallen? Oder was wolltest Du mit Deinem 3-Worte-Beitrag hier für die Ausgangsfrage beitragen??? Gruß w. PS: die Red. ist manchmal sehr 'milde' ob nicht-sachführender/ergänzender Beiträge - *schniff, bei all dem 'Müll' hier geh 'ne Tüte erst mal vor - die gelbe natürlich ...der Sondermüllabräumer kutscht morgen an der Red. vorbei ;-)
Na wieder mal "schwer von begriff?"
Rosannaam 06.02.2018 | 09:30
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
Wer permanent so einen Unsinn von sich gibt, sollte sich nicht wundern, wenn sein eigener "Müll" nebst Nicknamen irgendwann von der Red. dauerhaft entsorgt wird, werter @W*lfgang. ;-) Gruß Rosanna PS: Das Sprichwort mit dem Glashaus ist Ihnen doch sicherlich bekannt, oder?
alter Beobachteram 06.02.2018 | 17:17
Das wäre schön! Leider wurden in der Vergangenheit nur einzelne Beiträge von W*lfgang durch die Redaktion gelöscht. W*lfgang hat damals getobt und gedroht, dass er im Forum nicht mehr weiter macht. Viele haben sich damals gefreut: Endlich ein Forum ohne W*lfgang! Doch leider hat W*lfgang sein mehrfach gegebenes Versprechen nicht gehalten und ist immer noch im Forum aktiv... W*lfgang ist leider ein Mann, der nicht Wort hält!
Angelaam 06.02.2018 | 17:50
Zitat von alter Beobachter anzeigenausblenden
Wer permanent so einen Unsinn von sich gibt, sollte sich nicht wundern, wenn sein eigener "Müll" nebst Nicknamen irgendwann von der Red. dauerhaft entsorgt wird, werter @W*lfgang. ;-)
Das wäre schön! Leider wurden in der Vergangenheit nur einzelne Beiträge von W*lfgang durch die Redaktion gelöscht. W*lfgang hat damals getobt und gedroht, dass er im Forum nicht mehr weiter macht. Viele haben sich damals gefreut: Endlich ein Forum ohne W*lfgang! Doch leider hat W*lfgang sein mehrfach gegebenes Versprechen nicht gehalten und ist immer noch im Forum aktiv... W*lfgang ist leider ein Mann, der nicht Wort hält! Also ist W*lfgang in Wirklichkeit der 100% Schulz von der SPD
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