Hallo Lina Q.,
es lässt sich hier nicht genau bestimmen, wie hoch Ihre Altersrente sein wird.
Grundsätzlich können Sie jedoch etwa mit der doppelten Rente im Alter rechnen.
Genaueres müsste im Rahmen einer Probeberechnung ermittelt werden.
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Hallo Lina Q.,
es lässt sich hier nicht genau bestimmen, wie hoch Ihre Altersrente sein wird.
Grundsätzlich können Sie jedoch etwa mit der doppelten Rente im Alter rechnen.
Genaueres müsste im Rahmen einer Probeberechnung ermittelt werden.
So einfach kann man das leider nicht sagen. Oftmals ist der Wert aus der Zurechnungszeit höher als die Entgelpunkte aus dem Hinzuverdienst. Oftmals fällt diese Zeit einfach "hinten runter" da die bereits ermittelten Entgeltpunkte höher sind. Man kann eigentlich sagen, dass Sie bei einer späteren Altersrente das doppelte der teilw. EM-Rente bekommen werden plus ca. 40-60 Euro mehr. Nehmen Sie sich doch einfach mal Ihren alten Rentenbescheid und rechnen Sie folgendes aus: Die Entgelpunkte aus dem Bescheid mal 0,5 mal 31,03 Euro ergibt Ihre momentane teilw. EM-Rente. Wenn Sie rechnen: Entgeltpunkte aus dem damaligen Bescheid mal 31,03 Euro wissen Sie schonmal ungefähr, wie hoch Ihre Altersrente sein wird. Auf diesen Betrag können Sie ca. 40 Euro Brutto draufrechnen und schon sind Sie etwas weiter. Wenn Sie es ganz genau haben möchten: Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe buchen und mit Ihrem Anliegen dort vorsprechen. Hier hilft man Ihnen kostenlos und kompetent weiter ;-)Kommt ganz darauf an, Lina. Ihre EM-Rente basiert u.a. auf einer Zurechnngszeit, die anhand des Durchschnitts Ihres bisherigen Erwerbslebens bewertet wird. Diese Zurechnungszeit ist je nach Beginn Ihrer EM-Rente bis zum 60. oder 62. Lebensjahr berechnet. - Arbeiten Sie länger, wirken sich die Entgeltpunkte auf eine spätere Altersrente aus. - Erhalten Sie mehr Entgeltpunkte als für die Zurechnungszeit berechnet wurden, dann wirkt es sich auch positiv aus. Lassen Sie sich das besser mal in einer Beratungsstelle der DRV erklären, dort geht das anhand der dort vorhandenen Unterlagen und Zahlen bestimmt besser. Im ÖD sollten Sie auch die Zusatzversorgung im Blick haben und dort nachfragen, wie sich eine weitere Beschäftigung oder eben Nicht-Beschäftigung auf die Zusatzrente auswirkt.senf-dazu hat wohl übersehen, dass Sie von einer teilweisen Erwerbsminderung gesprochen haben. Ein weitere Beitragszahlung wirkt sich für auf jeden Fall rentenerhöhend aus, zu mindestens für den Teil der Rente, den Sie erst ab Erreichen der Altersrente erhalten.
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