Sehr geehrte Frau Hewing,
Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist die Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren und die Vollendung des maßgebenden Lebensalters.
Die Wartezeit von 45 Jahren haben Sie nach Ihren Ausführungen bereits erfüllt. Es ist daher für die Erfüllung der Wartezeit nicht erforderlich, dass Sie weiterhin Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten. Sie können demensprechend bis zum Erreichen des maßgeblichen Lebensalters machen, was sie möchten. Abschläge bei dieser Rente bekommen Sie dadurch nicht.
Bitte bedenken Sie aber, dass weitere Versicherungszeiten Ihre Rente erhöhen können.
Ich empfehle Ihnen, sich persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder einem Versicherungsamt beraten zu lassen. Insbesondere sollten Sie prüfen lassen, ob die Wartezeit von 45 Jahren tatsächlich erfüllt ist.
Mit freundlichen Grüßen