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Experten-Antwort

Im Grunde genommen EM-Rentner?

von Väterchen Zar04.08.2018 | 09:50
478 Ansichten
8 Antworten

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Wenn man voll erwerbsgemindert ist, jedoch wegen fehlender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen keine EM-Rente erhält, ist man da aber schon im Grunde genommen EM-Rentner? Bedeutet dies, das man im öffentlichen Dienst erst gar nicht anfangen kann zu arbeiten, wegen einer Bestimmung im TVÖD , die besagt, das Bezieher einer vollen EM-Rente auf Dauer automatisch der Arbeitsplatz verlustig geht und eigentlich in der Logik erst gar nicht im ÖD anfangen kann?

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Väterchen Zar,

den Ausführungen von SB und W*lfgang schließen wir uns an.

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7 Antworten

Marcoam 04.08.2018 | 10:29
Und warum sollte ein voll EM anfangen im öD zu arbeiten?
Aloisam 04.08.2018 | 10:38
… weil er vom Hartz-Amt geschickt werden soll.
Schadeam 04.08.2018 | 11:23
Quatsch! Wer voll em ist der hat beim Hartz4 Amt gar nichts verloren und wird von denen auch nicht geschickt sich beim ÖD zu bewerben. Und wer voll em kann nur noch unter 3 Stunden täglich arbeiten und wird daher wohl auch von keinen Arbeitgeber eingestellt werden. Wieso diese Frage überhaupt gestellt wird, erschließt sich nicht zwingend.
Fastrentneram 04.08.2018 | 11:54
Wieso sollte jemand der voll erwerbsgemindert ist, im öffentlichen Dienst arbeiten können? Absurde Situationsdarstellung. Wenn jemand allerdings schon im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und dann erwerbsgemindert wird, endet tarifvertraglich sein Arbeitsverhältnis. Das sind aber doch zwei völlig verschiedene Sittationen!
Zarinam 04.08.2018 | 13:42
von Väterchen Zar Wenn man voll erwerbsgemindert ist, jedoch wegen fehlender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen keine EM-Rente erhält, ist man da aber schon im Grunde genommen EM-Rentner? Bedeutet dies, das man im öffentlichen Dienst erst gar nicht anfangen kann zu arbeiten, wegen einer Bestimmung im TVÖD , die besagt, das Bezieher einer vollen EM-Rente auf Dauer automatisch der Arbeitsplatz verlustig geht und eigentlich in der Logik erst gar nicht im ÖD anfangen kann? 04.08.2018, 10:29 von Alois … weil er vom Hartz-Amt geschickt werden soll. Das ist doch einzig mögliche Antwort auf so eine unsinnige Frage
SBam 04.08.2018 | 14:38
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Nichts ist unmöglich,.... ! Den Werbespruch eines bekannten Automobilherstellers kennen Sie sicher. Erinnern Sie sich an den User Lobender? Der war auch voll EM und das dauernd. Der kann arbeiten und wurde trotz DVEM von einem Arbeitgeber eingestellt. Ich habe bei mir in meinem Sachbereich auch schon Menschen erlebt, die laut Gutachten nie mehr im Leben mindestens 3 Stunden arbeiten konnten und selbst bewiesen, das sie es doch konnten und das in Vollzeit. Die sind jetzt aus der DVEM raus und wieder normal erwerbsfähig. Ja, es ist sehr selten, aber diese Fälle gibt es. Mich freut es immer, wenn ein Mensch von uns, dem Amt für soziale Sicherung unabhängig wird durch eigene Bemühungen, obwohl ein Grundsicherungsempfänger nicht dazu verpflichtet ist und dies in den allermeisten Fällen auch nicht kann. Seien wir doch froh, das es doch manchmal möglich ist. Oder ist das in Ihren Augen so schlimm?
W*lfgangam 04.08.2018 | 19:41
> Wenn man voll erwerbsgemindert ist, jedoch wegen fehlender versicherungsrechtlicher Voraussetzungen keine EM-Rente erhält, ist man da aber schon im Grunde genommen EM-Rentner? Natürlich nicht - denken Sie nach ...erhalten Sie eine EM-Rente, haben Sie einen Rentenausweis? > Bedeutet dies, das man im öffentlichen Dienst erst gar nicht anfangen kann zu arbeiten, wegen einer Bestimmung im TVÖD , die besagt, das Bezieher einer vollen EM-Rente auf Dauer automatisch der Arbeitsplatz verlustig geht und eigentlich in der Logik erst gar nicht im ÖD anfangen kann? Anfangen im ÖD können Sie immer, wenn der AG bereit ist - trotz Ihrer Einschränkungen/Ihrer einzigartigen Qualifikationen - einen entsprechenden Arbeitsvertrag mit Ihnen abzuschließen. Logisch gesehen haben Sie natürlich nach TVÖD Recht ...aber wenn sich kein besserer Bewerber/überhaupt keiner, für _den_ Job schlechthin finden lässt (der kann den Bildschirmhintergrund ändern/priv. Pics einfügen - unsere 50-Personen-Klitschgemeinde ist da überfordert), haben auch Sie eine Chance - die der Personalrat natürlich mittragen muss. Wie @SB sagte ...nichts ist unmöglich :-) Gruß w. PS: allerdings ist Ihr User-Name in meinen Augen bereits ein 'Fake', somit Ihre Frage auch nur 'ne Spaßfrage zum WE - oder?
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