Hallo Tino Hannes,
die gesetzliche Rentenversicherung in den Niederlanden unterscheidet sich von der deutschen Rentenversicherung. Zwar kennt sie auch Altersrenten, Invalidenrenten und Hinterbliebenenrenten, doch die Ansprüche und Anspruchsvoraussetzungen sind unterschiedlich. Ob und ab wann Sie Anspruch auf eine Rente aus den Niederlanden haben, kann rechtsverbindlich allerdings nur von den niederländischen Rentenversicherungsträgern beurteilt werden.
Im Allgemeinen kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass Sie als Einwohner der Niederlande grundsätzlich in den Volksversicherungen pflichtversichert sind, sofern Sie keine Erwerbstätigkeit in einem anderen Staat ausüben. Welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder welche Einkünfte Sie haben, ist dabei prinzipiell unerheblich. Sie sind außerdem in den Volksversicherungen pflichtversichert, wenn Sie zwar nicht in den Niederlanden wohnen, aber dort arbeiten und Lohnsteuern zahlen.
Um Ihre Ansprüche auf eine Leistung aus der niederländischen Rentenversicherung realistisch einzuschätzen zu können, empfehle ich Ihnen sich zunächst folgende Broschüre anzusehen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/19_meine_zeit_in_den_niederlanden.pdf?__blob=publicationFile&v=13
Für weitergehende Fragen sollten Sie sich dann direkt an die in dieser Broschüre genannten Ansprechpartner wenden.