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Experten-Antwort

in NL gewohnt, in D gearbeitet

von Tino Hannes06.05.2015 | 10:23
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, eine Frage beschäftigt mich. Ich habe 9 Jahre in NL gewohnt und in D gearbeitet. Habe ich für diese Zeit ein Rentenanspruch aus NL?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Tino Hannes,

die gesetzliche Rentenversicherung in den Niederlanden unterscheidet sich von der deutschen Rentenversicherung. Zwar kennt sie auch Altersrenten, Invalidenrenten und Hinterbliebenenrenten, doch die Ansprüche und Anspruchsvoraussetzungen sind unterschiedlich. Ob und ab wann Sie Anspruch auf eine Rente aus den Niederlanden haben, kann rechtsverbindlich allerdings nur von den niederländischen Rentenversicherungs­trägern beurteilt werden.

Im Allgemeinen kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass Sie als Einwohner der Niederlande grundsätzlich in den Volksversicherungen pflichtversichert sind, sofern Sie keine Erwerbstätigkeit in einem anderen Staat ausüben. Welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder welche Einkünfte Sie haben, ist dabei prinzipiell unerheblich. Sie sind außerdem in den Volksversicherungen pflichtversichert, wenn Sie zwar nicht in den Niederlanden wohnen, aber dort arbeiten und Lohnsteuern zahlen.

Um Ihre Ansprüche auf eine Leistung aus der niederländischen Rentenversicherung realistisch einzuschätzen zu können, empfehle ich Ihnen sich zunächst folgende Broschüre anzusehen:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/europaeische_vereinbarungen/19_meine_zeit_in_den_niederlanden.pdf?__blob=publicationFile&v=13

Für weitergehende Fragen sollten Sie sich dann direkt an die in dieser Broschüre genannten Ansprechpartner wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

E. Baueram 06.05.2015 | 10:35
Ich würde schauen, daß ich meine Rente aus NL bekomme. Deren System ist weitaus besser als das in D. Hier in D kann gleich jeder Asylant zulasten langjähriger Einzahler eine Rente bekommen, in NL ist so ein Ausnutzen der Sozialsysteme nicht möglich.
Feliam 06.05.2015 | 11:12
Sie können es sich leider nicht aussuchen. Sobald Sie Beiträge zur dt. RV gezahlt haben, ist eine Anrechnung der Wohnzeiten für einen evtl. Rentenanspruch aus den Niederlanden ausgeschlossen. Würden Sie nur in den NL leben und nicht in einem anderen Land arbeiten, würden Sie Versicherungsjahre für die niederländische "Volksrente" aufbauen.
***am 07.05.2015 | 08:21
Zitat: Mail von E.Bauer. Hier in D kann gleich jeder Asylant zulasten langjähriger Einzahler eine Rente bekommen, in NL ist so ein Ausnutzen der Sozialsysteme nicht möglich. Hallooo Ich hätte mir schon gewünscht, das der Experte sich zu diesem Schwachsinn äußern würde, hat er aber leider nicht. Asylbewerber erwerben während des Asylverfahrens in der Regel keine Rentenanwartschaften, da sie keiner Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen und auch keinen gewöhnlichen Aufenthalt in D haben. Erst nach der Anerkennung oder Duldung können Beitragszeiten/KEZ/BÜZ und Anrechnungszeiten erworben werden. Da Asylbewerber in der Regel auch nicht aus Ländern kommen mit denen ein SV-Abkommen besteht, können auch die evtl. vorhandenen Zeiten aus dem Herkunftsland nicht berücksichtigt werden in der Deutschen RV . Es besteht also in den meisten Fällen kein Rentenanspruch. Solche Sch....hausparolen sollten vom Admin gelöscht werden.
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