Betriebswitwenrenten sind keine Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung – Auskünfte hierzu können deshalb nicht erteilt werden.
Für die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung wird im Rahmen der Rentenanpassung jährlich geprüft, ob es zum 01.07. eines Jahres zu einer Rentenerhöhung kommt.