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Experten-Antwort

Infromationspflicht gegenüber Arbeitgrber (Reha)

von Ratlos08.02.2019 | 21:39
741 Ansichten
13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe eine Reha bewilligt bekommen und meinem Arbeitgeber die Bescheinigung der Rentenversicherung geschickt. Dort steht allgemein drin, das ich eine Bewilligung über xx Wochen Reha habe. Als ich den Bescheid der Klinik hatte mit dem genauen Zeitraum, habe ich diesen noch per Mail meinem Arbeitgeber mitgeteilt. Meinem Arbeitgeber reicht das nicht, er möchte eine Kopie der Schreibens (der Klinik). Ich möchte das nicht, denn er kann über die Klinik Rückschlüsse auf meine Diagnosen ziehen. Bei einer AU-Bescheinigung erfährt er ja auch keine Diagnose. Muss ich dem nachkommen bzw. was soll ich tun? Ich benötige eine verbindliche Auskunft; das Netz ist voller widersprüchlicher Informationen. Danke!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 10.02.2019 | 09:04

Hallo „von Ratlos“,

grundsätzlich müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie eine Rehabilitationsmaßnahme bewilligt bekommen haben. Der Arbeitgeber muss über den Zeitraum der Maßnahme informiert werden. Dies können Sie mit der von uns ausgefertigte Bescheinigung tun. Über den Beginn der Maßnahme müssten Sie Ihn dann separat informieren.

Sie sind nicht verpflichtet dem Arbeitgeber die Diagnose sowie die genaue Klinik mitzuteilen.

12 Antworten

???am 09.02.2019 | 07:38
Ist ja ein tolles Vertrauensverhältnis zu Ihrem Arbeitgeber. Der Anfang vom Ende!
Raineram 09.02.2019 | 07:46
Die Klinik geht deinem Arbeitgeber überhaupt gar nichts an, genauso wenig wie Diagnosen.
Tippam 09.02.2019 | 07:47
Sie können doch den Namen und die Adressdaten der Klinik schwärzen. Verärgern werden Sie Ihren Arbeitgeber so oder so, wenn Sie ein Geheimnis um Ihre Krankheit machen. Das müssen letztendlich Sie entscheiden.
AGam 09.02.2019 | 23:01
Genau durch dieses Denken hat schon manches Arbeitsverhältnis vorzeitig geendet. Aber bitte, jeder ist seines Glückes Schmied!
Ssmuelam 10.02.2019 | 00:20
Die Klinik geht deinem Arbeitgeber überhaupt gar nichts an, genauso wenig wie Diagnosen.
Genau durch dieses Denken hat schon manches Arbeitsverhältnis vorzeitig geendet. Aber bitte, jeder ist seines Glückes Schmied!
Falls der Arbeitgeber Zweifel hegt, ob die Gesundheit seines Angestellten bezriebsrelevant ist, kann er ihn ja zum Betriebsarzt schicken oder wo nicht vorhanden, ein ärztliches Attest über die Tauglichkeit via Arbeitsplatzbeschreibung erbeten. Aber auch dort werden keine Diagnosen auftauchen.
Schorscham 10.02.2019 | 11:46
Ja und? Wenn Sie sich dermaßen geheimnisvoll verhalten, wird sich Ihr Arbeitgeber erst recht seine Gedanken machen und eventuell total falsche Schlüsse ziehen. Nö, aber den Namen und die Fachrichtung des Arztes. Das reicht schon, um die Fantasien anzuregen. Im Übrigen sollten Sie daran denken, dass Sie irgendwann einmal auf gewisse Gefälligkeiten Ihres Chefs angewiesen sein werden. Wenn es beispielsweise um die Urlaubsplanung oder ähnliche Dinge geht. MfG
Ratlosam 10.02.2019 | 19:13
Liebe Experten von der DRV: Ich habe den Bescheid von der DRV über xx Wochen Reha an den Arbeitgeber versendet und den genauen Zeitraum (Start- und Enddatum) per Mail. Er möchte eine Kopie des Schreibens, in dem Start- und Enddatum stehen. Das ist das Schreiben der Klinik und das möchte ich nicht. Muss er sich mit der Aussage per mail zufrieden geben oder kann ich von der DRV (nicht von der Klinik) eine „neutrale“ Bescheinigung bekommen?
Nette Motteam 10.02.2019 | 21:29
Hallo Ratlos, die Frage scheint Sie zu beunruhigen. Sie würden nicht fragen, wenn Sie nicht Bedenken hätten, dass Ihnen Nachteile durch die Nennung der Klinik widerfahren. Einerseits ist nach meiner Erfahrung Offenheit weit weniger problematisch als man denkt. Andererseits kenne ich Ihre Diagnose nicht. Was halten Sie von einem Zwischenweg? Sie sagen Ihrem Chef und Ihrem Team "Es tut mir leid, aber meine Krankheit ist MEINE Angelegenheit. Ich will Euch nicht damit belasten und ich mache diese Reha UM wieder fit zu werden und mit anzupacken." Damit haben Sie Ihren Schritt nachvollziehbar begründet und das Team ins Boot geholt. Vielleicht noch mit dem Satz: "Wenn ich wieder da bin, erzähle ich bestimmt, wie es war." Wieviel Sie preisgeben, ist dann natürlich Ihre Sache. Und vielleicht gehen Sie dann über das betriebliche Eingliederungsmanagement zurück in den Job. Mir hat übrigens dieser Artikel geholfen: https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/wiedereingliederung-s… Für das "Nachweis-Problem" mein Vorschlag: Zum Hausarzt gehen und mit dem Reha-Bescheid in der Tasche um eine Krankmeldung für die Reha bitten.
Casteram 10.02.2019 | 19:57
Es gibt für dieses Procedere nur eine Frist-aber keine Formforderung. Sie können es dem AG schriftlich oder mündlich mitteilen. Wichtig ist, dass Sie beizeiten über die Gewährung informieren. Dabei muß der Leistungsträger, die Dauer und das genaue Datum bekannt gemacht werden. Auch auf etwaige Verlängerungen achten. Die Krankheiten offenbaren müssen Sie nicht. Schwärtzen Sie alles, was den AG nichts angeht. Einige hier verwechseln ein Arbeitsverhältnis wohl mit Leibeigenschaft.
Ratlosam 10.02.2019 | 19:13
Liebe Experten von der DRV: Ich habe den Bescheid von der DRV über xx Wochen Reha an den Arbeitgeber versendet und den genauen Zeitraum (Start- und Enddatum) per Mail. Er möchte eine Kopie des Schreibens, in dem Start- und Enddatum stehen. Das ist das Schreiben der Klinik und das möchte ich nicht. Muss er sich mit der Aussage per mail zufrieden geben oder kann ich von der DRV (nicht von der Klinik) eine „neutrale“ Bescheinigung bekommen?
memyselfam 11.02.2019 | 09:40
wenn sie immer wieder bei fachärzten sind, und von denen AU bescheinigungen erhalten, dann kann der AG daraus auch seine schlüsse ziehen. zwar sieht er auf seinem durchschlag die diagnose nicht, aber wenn drunter steht " dr xyz, facharzt für ..." dann denkt sich dein ag alles weitere, oder? mir ist das ehrlich gesagt egal, die gedanken sind bekanntlich frei!
Mobbingopferam 11.02.2019 | 11:08
Zitat von Caster anzeigen
Es ist nun mal Fakt, dass einem die Vorgesetzten und Arbeitskollegen das Leben sehr schwer machen können, wenn sie einen Mitarbeiter nicht mögen. Und wenn man ständig auf seine Rechte pocht, getreu dem Motto: "DAS geht euch nichts an, DAS ist meine Privatsache", dann ist man sehr schnell unten durch bei den Vorgesetzten und Arbeitskollegen. Manchmal ist es eben vernünftiger, etwas kooperativer zu sein, auch wenn man dazu gesetzlich nicht verpflichtet ist. (Meine Sturheit hat mir schon mal 12 Wochen psychosomatische Reha eingebrockt!)
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