Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo „von Ratlos“,
grundsätzlich müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, dass Sie eine Rehabilitationsmaßnahme bewilligt bekommen haben. Der Arbeitgeber muss über den Zeitraum der Maßnahme informiert werden. Dies können Sie mit der von uns ausgefertigte Bescheinigung tun. Über den Beginn der Maßnahme müssten Sie Ihn dann separat informieren.
Sie sind nicht verpflichtet dem Arbeitgeber die Diagnose sowie die genaue Klinik mitzuteilen.
Falls der Arbeitgeber Zweifel hegt, ob die Gesundheit seines Angestellten bezriebsrelevant ist, kann er ihn ja zum Betriebsarzt schicken oder wo nicht vorhanden, ein ärztliches Attest über die Tauglichkeit via Arbeitsplatzbeschreibung erbeten. Aber auch dort werden keine Diagnosen auftauchen.Die Klinik geht deinem Arbeitgeber überhaupt gar nichts an, genauso wenig wie Diagnosen.Genau durch dieses Denken hat schon manches Arbeitsverhältnis vorzeitig geendet. Aber bitte, jeder ist seines Glückes Schmied!
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