Es gibt eine Besonderheit für Versicherungszeiten in der DDR: Bis zum 30. Juni 1990 konnten in der Sozialversicherung der DDR die Löhne und Gehälter nur bis zu 600 Mark monatlich versichert werden. Ab März 1971 gab es jedoch die Möglichkeit, für das über 600 Mark liegende Entgelt Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) zu zahlen.
Bis Februar 1971 werden bei der Rentenberechnung die tatsächlichen Entgelte berücksichtigt. Danach zählen bei Versicherten, die der FZR beitreten konnten, Entgelte über 600 Mark bei der Rentenberechnung nur mit, soweit entsprechende Beiträge auch tatsächlich gezahlt wurden.
Bei der Rentenberechnung wird das Entgelt Jahr für Jahr zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt. Dieser Wert wird als Entgeltpunktwert des entsprechenden Jahres bezeichnet.
Damit ergibt sich genau ein Entgeltpunkt, wenn Ihr persönliches Jahresentgelt dem durchschnittlichen Entgelt aller Arbeitnehmer entspricht. Liegt Ihr Entgelt höher, so erhalten Sie einen höheren Entgeltpunktwert. Liegt es allerdings darunter, so erhalten Sie weniger als einen Entgeltpunkt.
Entgelte für Versicherungszeiten in der DDR und den neuen Bundesländern werden bei der Berechnung zunächst mit einem Umrechnungsfaktor erhöht. Damit sollen Unterschiede im Lohnniveau ausgeglichen werden. Der Umrechnungsfaktor entspricht etwa dem Verhältnis West-Durchschnittsentgelt zu Ost-Durchschnittsentgelt.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Rentenversicherung.