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Experten-Antwort

Invaliedenrente aus DDR-Zeiten

von Booker10.03.2018 | 19:48
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Hallo, ich bin behindert von Geburt an und habe zu DDR zeiten währent meiner Lehrzeit Invalidenrente beantragt und auch bekommen, seit 1985. Nach der Umwertung in DM habe ich gemerkt das meine Rente nach meinem Lehrlingsgehalt berechnet wurde und das hat mich verwundert. Bei der Umwertung wurden auch falsch berechnete Zeiten berichtigt, aber die Beitragshöhe nicht. Jetzt habe ich rausgefunden das solche Renten zu DDR-Zeiten mit 600 Mark berechnet wurden. Muß meine Rente jetzt nicht neu berechnet werden? Viele Grüße Booker

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Es gibt eine Besonderheit für Versicherungszeiten in der DDR: Bis zum 30. Juni 1990 konnten in der Sozialversicherung der DDR die Löhne und Gehälter nur bis zu 600 Mark monatlich versichert werden. Ab März 1971 gab es jedoch die Möglichkeit, für das über 600 Mark liegende Entgelt Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) zu zahlen.

Bis Februar 1971 werden bei der Rentenberechnung die tatsächlichen Entgelte berücksichtigt. Danach zählen bei Versicherten, die der FZR beitreten konnten, Entgelte über 600 Mark bei der Rentenberechnung nur mit, soweit entsprechende Beiträge auch tatsächlich gezahlt wurden.

Bei der Rentenberechnung wird das Entgelt Jahr für Jahr zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt. Dieser Wert wird als Entgeltpunktwert des entsprechenden Jahres bezeichnet.

Damit ergibt sich genau ein Entgeltpunkt, wenn Ihr persönliches Jahresentgelt dem durchschnittlichen Entgelt aller Arbeitnehmer entspricht. Liegt Ihr Entgelt höher, so erhalten Sie einen höheren Entgeltpunktwert. Liegt es allerdings darunter, so erhalten Sie weniger als einen Entgeltpunkt.

Entgelte für Versicherungszeiten in der DDR und den neuen Bundesländern werden bei der Berechnung zunächst mit einem Umrechnungsfaktor erhöht. Damit sollen Unterschiede im Lohnniveau ausgeglichen werden. Der Umrechnungsfaktor entspricht etwa dem Verhältnis West-Durchschnittsentgelt zu Ost-Durchschnittsentgelt.

Für weitere Fragen wenden Sie sich an Ihre zuständige Rentenversicherung.

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8 Antworten

Bunkeram 10.03.2018 | 20:25
Hallo Booker, ja, die Rente muss neu berechnet werden.Zum einen existiert die DDR und die Mark schon lange nicht mehr. VLG Dein Bunker.
Bookeram 10.03.2018 | 21:00
Vielen Dank für die Antwort. Das mit der Mark und so ist mir bekannt und ich bekomme meine Rente natürlich in Euro. Die DRV lehnt eine Neuberechnung mit dem Hinweis: Sie darf eine DDR Rente nicht ändern, ab. Der DDR Rentenbescheid wurde aber ja in hinsicht der Zeite schon geändert. Auf nachfrage von meinen behinderten Schul- und Lehrkameraden habe ich herrausgefunden das bei einigen die 600Mark Regel angewendet wurde, da viele in der Lehrzeit einen Antrag auf Invalidenrente gestellt haben. Booker
Schadeam 11.03.2018 | 12:59
Wenden Sie sich konkret an die nächste DRV Beratungsstelle. Ob die Rente nach der Wende - vor über 25 Jahren - richtig umgestellt wurde, kann hier kaum geklärt werden. PS: Wenn Sie in den alten Bundesländern groß geworden wären, würden Sie wohl 1985 gar keine Rente bekommen haben, wenn die Behinderungen schon bei der Geburt vorlagen (also schon bevor Ihr erster Beitrag lag). Im "Westen" hätten Sie frühestens nach 20 Jahren Beitragszahlung überhaupt eine Rente bekommen.
Elisabetham 11.03.2018 | 19:33
Ich würde dir raten wegen dieser Frage zu deinem Fachanwalt für Sozialrecht zu gehen. Dieser Experte sollte sich auch mit den Überleitungsvorschriften auskennen. http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/ddrrente
Fastrentneram 11.03.2018 | 21:01
Ich würde Ihre Anfrage zunächst schriftlich an Ihren Rententräger stellen. Nur wenn Sie dann nicht weiterkommen würde ich einen Fachanwalt einschalten. Vorher ist das rausgeschmissenes Geld!
60er Jahream 11.03.2018 | 21:26
Ich würde Ihre Anfrage zunächst schriftlich an Ihren Rententräger stellen. Nur wenn Sie dann nicht weiterkommen würde ich einen Fachanwalt einschalten. Vorher ist das rausgeschmissenes Geld! Wie waren denn die Kommaregeln in den 60er Jahren. Erfolgsquote: Wahrscheinlichkeit von 0,00000187%
Bookeram 13.03.2018 | 08:14
Vielen Dank für die Antworten. Wahrscheinlich habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich möchte wissen warum die DRV meinen falschen Rentenbescheid aus DDR Zeiten nicht berichtigt? Das dieser damals falsch berechnet wurde ist ja inzwischen klar. Die falschen Zeiten wurden ja schon berichtigt warum sollte das jetzt nicht mehr möglich sein? Danke Booker
Deutsche Rentenversicherung
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