Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenWarum Ihre Mutter damals nicht Widerspruch eingelegt hat weiß Sie wahrscheinlich nur alleine. Nicht desto Trotz. Wenn Sie heute die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt, kann Sie zu jeder Zeit einen neuen Antrag stellen.
Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erforderlich:
· Sie müssen mindestens 5 Jahre versichert sein (Wartezeit).
· In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein
Eine Übergangsregelung gibt es für Versicherte, die bis 31.12.1983 bereits 60 Kalendermonate Beitragszeiten haben und vom 01.01.1984 bis zum Leistungsfall (i.d.R Antrag auf Rente) jeden Monat rentenrechtlich belegt haben.
Nähere Einzelheiten sollten Sie bei einer Rentenversicherungsstelle in Ihrer Nähe erfragen evtl. direkt beim Rentenantrag.
Wenn Ihre Mutter die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-RT nicht erfüllt,aber die medizinischen, dann kann Sie nur Grundsicherung beantragen (Stadt oder Landkreis).
Bei 1.600,- EUR Netto-Einkommen besteht kein Anspruch auf Grundsicherung.
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