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invaliedenrente ddr

von kajama02.05.2007 | 14:43
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7 Antworten

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guten tag, meine mutter kam 1989 aus der ehemaligen ddr, wo sie von kind auf an eine invaliedenrente bekam. als sie nach westdeutschl. kam, beantragte sie gleich diese rente und bekam eine absage. sie hat alle orginal papiere aus der ddr darüber. inzwischen hatte sie noch 2 schlaganfälle und ihr behindertengrad erhöhte sich. sie darf nicht arbeiten gehen. attest gibt es vom arzt. sie hat keinerlei einkommen. ich habe gehört, das ihr auch hier eine invaliedenrente bzw. ähnliches zusteht. bitte um Rat.

3 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 02.05.2007 | 14:50

Warum Ihre Mutter damals nicht Widerspruch eingelegt hat weiß Sie wahrscheinlich nur alleine. Nicht desto Trotz. Wenn Sie heute die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt, kann Sie zu jeder Zeit einen neuen Antrag stellen.

Neben den medizinischen sind außerdem folgende versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erforderlich:

· Sie müssen mindestens 5 Jahre versichert sein (Wartezeit).

· In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein

Eine Übergangsregelung gibt es für Versicherte, die bis 31.12.1983 bereits 60 Kalendermonate Beitragszeiten haben und vom 01.01.1984 bis zum Leistungsfall (i.d.R Antrag auf Rente) jeden Monat rentenrechtlich belegt haben.

Nähere Einzelheiten sollten Sie bei einer Rentenversicherungsstelle in Ihrer Nähe erfragen evtl. direkt beim Rentenantrag.

Moderatoren-Antwortam 03.05.2007 | 07:57

Wenn Ihre Mutter die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine EM-RT nicht erfüllt,aber die medizinischen, dann kann Sie nur Grundsicherung beantragen (Stadt oder Landkreis).

Moderatoren-Antwortam 04.05.2007 | 09:00

Bei 1.600,- EUR Netto-Einkommen besteht kein Anspruch auf Grundsicherung.

4 Antworten

kajamaam 02.05.2007 | 15:15
Meine mutter hat früher in einer behindertenwerkstadt gearbeitet. hier in (west)deutschland ca 2 jahre nur auf 360 mark basis. dann bekam sie 2 schlaganfälle. mußte das laufen wieder lernen und durfte somit erst recht nicht mehr arbeiten gehen. sie erfüllt also nicht die vollen pflichtversicherungsjahre. das kann doch kein einzelfall sein. es muß ihr doch etwas zustehen. ich habe gehört, wenn sie erst einmal eine invaliedenrente bekommen hat, das alles belegen kann steht ihr es weiterhin zu. ich habe viele verschiedene meinungen gehört. weiß aber nicht was ich glauben soll.
Unbekanntam 02.05.2007 | 20:35
Hallo Kajama, wie schon der Experte richtig ausgeführt hat, braucht man diese versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. Wenn, hätte, dann, ja aber nützt da leider nichts. Natürlich ist Ihre Mutter kein Einzelfall. Deshalb hat der Staat am 01.01.2003 die Grunsicherungsrente eingeführt. Ist im Endeffekt nichts anderes wie Sozialhilfe, d. h. alles was Ihre Mutter hat, muss auf den Tisch. Dann prüft das Amt, ob finanzielle Bedürftigkeit besteht. Fall ja, wird der Rentenversicherungsträger vom Grundsicherungsamt beauftragt, eine Prüfung durchzuführen, ob eine unbefristetete und volle Erwerbsminderung vorliegt. Wenn ja, erhält Sie die Grundsicherungsleistung.
Ossiam 03.05.2007 | 07:59
Hallo, in der ehemaligen DDR gab es eine Invalidenrente ab dem 18.Lj. wenn aufgrund Erkrankung oder Behinderung keine Arbeit aufgenommen werden konnte.Diese Regelung ist in das Rentenüberleitungsgesetz aufgemonnen wurden.Das galt aber nur bis 31.12.1996. Vermutlich hat Ihre Mutti so eine Invalidenrente erhalten. Wie auch "Unbekannt" schreibt bleibt Ihrer Mutter die Möglichkeit einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen. Auf alle Fälle würde ich zusammen mit der Mutti eine Auskunfts.-und Beratungsstelle der DRV aufsuchen.Sie soll alle DDR-Rentenbescheide und den Sozialversicherungsausweis der DDR mitnehmen.Lassen Sie einen Antrag auf Klärung des Versicherungskontos aufnehmen und sich eine Rentenauskunft erteilen.Heute gelten andere Gesetze als 1989! mfG
kajamaam 03.05.2007 | 21:26
mein mutter ist mit meinem vater verheieratet. mein vater selber ist auch schwerbeschädigt und erhält eine unfallrente. außerdem ist er auf teilzeit noch berufstätig, was aber auch durch seinen gesundheitszustand nicht mehr der fall sein wird. sie haben ein einkommen von ca.1600 euro.besteht die möglichkeit, das ihr da trotzem vom grundsicherungsamt etwas zusteht?
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