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„Ist der VV richtig, stimmt auch die Rentenberechnung!“

von Jonny25.08.2020 | 20:30
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22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Stimmt eigentlich bei den Versicherungsverläufen seit Juli 2020 noch die Aussage der Experten vor Ort: „Wenn der VV richtig ist, stimmt auch die Rentenberechnung?“ In letzter Zeit häufen sich jedenfalls die Fälle, in denen das nicht so ist. Leider lässt sich das erst überprüfen, wenn auch die Anlagen zur Ermittlung der Entgeltpunkte und der beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten angefordert werden. Hier nur einige Beispiele Im VV liegen keine Beitragszeiten neben beitragsfreien Zeiten vor. Dennoch werden Entgeltpunkte für beitragsgeminderte Zeiten berechnet. Für welche Zeiten ist noch nicht klar, da die Anlagen fehlen. Im VV liegen für die Zeit vom 20.08.1979-14.02.1980 „Beitragszeiten mit Pflichtbeiträgen“ und parallel dazu „Fachschulausbildung“ vor. Aus den Anlagen ergibt sich, dass die Zeit als beitragsgeminderte Zeit wegen Arbeitslosigkeit bewertet wird. In einem älteren Verlauf war die Zeit als AFG Pflichtbeitragszeit berufliche Ausbildung, Fachschulausbildung und Bezug von Unterhaltsgeld enthalten: Für die Zeiten flossen auch zusätzliche Entgeltpunkte für berufliche Ausbildung in die Gesamtleistungsbewertung ein, jetzt nicht mehr! Für einen 1957 geborenen Versicherten sind in einem neuen Versicherungsverlauf für mehrere Jahre von 1990 bis 1999 kurze Zeiträume als „Beitragszeit mit Pflichtbeiträgen für Wehrdienst oder Zivildienst“ allerdings ohne Entgeltbeträge aufgeführt. Bei der EP-Ermittlung wird die erste Zeit in 1990 mit dem anteiligen Wert aus 0,75 Entgeltpunkten ermittelt; für die späteren Zeiten werden Entgelte aus DM-Beträge ermittelt, die nicht im Versicherungsverlauf enthalten sind.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Liebe User,

Diskussionen über den Sinn oder Unsinn bestimmter Regelungen, Verfahren, Verordnungen, Gesetze etc. gehören nicht in ein Hilfeforum wie dieses. Wir haben Verständnis dafür, wenn mal jemandem etwas gegen den Strich geht. Wir appellieren trotzdem an alle, ja – alle, sich daran zu halten. Das Internet bietet genügend andere Orte für den Meinungsaustausch.

Was aber in gar kein Forum gehört, sind gegenseitige Beleidigungen, Unterstellungen, Provokationen oder Anschuldigungen. Auch der Fingerzeig auf andere hilft Niemanden. Das Forum ist auch nicht der Ort für Rechtfertigungen. Wer sich nicht daran hält, macht es allen Usern, die sich hier wirklich konkrete Hilfe erhoffen, unnötig schwer. Auch uns. Natürlich können wir nicht ausschließen, dass uns in heiß diskutierten Threads auch mal Fehler passieren. Im Nachhinein lässt sich das nicht mehr nachvollziehen. Daher unsere Bitte: Gehen Sie nicht auf jede Nickeligkeit anderer ein, auch nicht in Zitaten, verzichten Sie auf Provokationen aller Art und versuchen Sie – auch und gerade bei emotional aufgeladenen Themen – sich an die Beantwortung der Userfrage zu halten.

Wir freuen uns immer wieder über die hohe Sachkenntnis einiger User. Je mehr Sie andere daran teilhaben lassen, desto wertvoller wird dieses Forum.

Ihre Admins

21 Antworten

Wolfgangam 25.08.2020 | 21:32
Hallo Jonny, ...unabhängig von Ihren Fragen (und Antworten dazu) sage ich an dieser Stelle, dass die 'neuen' VV's einfach *Scheiße (!!! ...ja, dreifach) in der optischen Schnellerfassung fürs Auge + Auswertung + Versichertenberatung aussehen. Wo lassen sich Versicherte wohl Ihre Rentenauskunft/Ihren Rentenbescheid auch 'erklären' ...eben! Der Meldegrund fehlt (1. Spalte) - Änderung wurde aber intern bereits mitgeteilt - /waren hilfreiche Informationen; die Monate sind (rechte Spalte) IN den Text integriert /_sehr_ übersichtlich für zb. Schnellrückschlüsse für 61/36 (EMRT) u.a. Dadurch/längerer Textblock, zieht sich der VV auch weiter in die Länge ...na prima, die Berechnungsanlagen weggelassen, dafür doch wieder mehr Papier und Druckerschwärze /hier besondere Fettdarstellungen + die Schrift ist allgemein fetter, als bisher/notwendig. Sicher alles ausgedacht von "Wir-machen-es-jetzt-mal-ganz-richtig-gut-Fuzzis" = gut für wen/Zielgruppe(n)? ...für Sicht von DRV-Beratern, die das eh auf den Screen in anderer Ansicht haben eher nicht = die brauchen keine Papieransicht (nein, eher von nicht praxisorientierten 'Bessermachern' ;-) FÜR DEN LESENDEN Betrachter ist das völliger Müll in der Darstellung ./. gegen die 'alte' Darstellungsform, die übelste 'Verschlimmbesserung' bisher überhaupt – in meinen Augen (aber, ich verstehe davon ja rein gar nichts ;-)) Und hey, eine durchlaufend eindeutig ERKENNBARE Nummerierung aller Seiten (oben/unten rechts) zur eigenen/richtigen Nachsortierung befindet sich wohl immer noch im Entwicklungsstadium ...nunja, das Entwickler-Team befindet sich hier wohl weiterhin im passenden 'Invisible-Modus' ;-) Ja, war mir ein 'Vergnügen', gegen 'jetzt wird alles besser/alt war sowie/ist immer *Scheiße - und die 'Vordruck-Experten' davor waren ja wohl völlige Deppen' -, abzuledern ;-) Mehr ein Grund, die Versicherten zur AuB-Stelle zu schicken, weil ich deren/DRV Texte/Darstellungen nicht in vertretbarer Zeit lesen/auswerten kann/will ...ein echter Schuss ins Knie *g Gruß w. PS: nicht 'Involvierte' = 'einfach' Mitlesende/User rücken hier besser von der Tastatur zurück, bevor sie sich mit Kommentaren lächerlich machen ;-)
--/--am 26.08.2020 | 08:10
Die neuen Versicherungsverläufe sind leider unübersichtlicher, hier wurde eindeutig "verschlimmbessert". Dass die Anlage bzgl. der Ermittlung der Entgeltpunkte fehlt halte ich jedoch für sinnvoll weil die überwiegende Zahl der Versicherten hiermit sowieso nichts anfangen kann und hier eine sinnvolle Verschlankung der Bescheide erreicht wurde. Natürlich doof für private Rentenberater wie Jonny ;-)
Werner67am 26.08.2020 | 09:22
@von Geht’s noch? Haben Sie sich die neuen Versicherungsverläufe schon mal angeschaut? W*olfgang und Jonny sind nämlich nicht die Einzigen, die diese furchtbar finden. Vielmehr hat das bisher JEDER Betroffene (inklusive der DRV-Mitarbeiter) gesagt, der versucht hat, sich in den neuen Versicherungsverläufen zurechtzufinden. @Jonny: Meiner Meinung nach hat die Aussage nach wie vor ihre Gültigkeit – wenn die Daten vollständig und richtig erfasst sind, stimmt die Berechnung auch… Zu den von Ihnen genannten Punkten: 1. Wenn beitragsfreie Zeiten nicht mit Beitragszeiten zusammentreffen, gibt es auch keinen entsprechenden Zuschlag. Das heißt im Umkehrschluss: wenn für einen bestimmten Zeitraum ein „Zuschlag für beitragsgeminderte Zeiten“ ermittelt wurde, müssen auch irgendwelche Beitragszeiten da sein. Wenn man zum besseren Verständnis die Anlagen braucht, sollte man sich nicht scheuen, diese vom Rentenversicherungsträger nachzufordern. Ein Anruf beim zuständigen Rententräger reicht aus. 2. Die Änderungen bei der Bewertung der Fachschulzeiten haben nichts mit dem Versicherungsverlauf zu tun, sondern mit diversen Rechtsänderungen hinsichtlich der Frage, welche Ausbildungszeiten vorrangig zu berücksichtigen sind. Insgesamt können ja nur 36 Monate eine entsprechende Aufwertung erhalten. Früher hat man z.B. Fachschulzeit vorrangig vor Lehrzeit behandelt – das hat sich aber oft negativ ausgewirkt wenn man während der Fachschule Leistungen vom Arbeitsamt erhalten hatte (Unterhaltsgeld). Die sind ja in der Regel höher als ein Lehrlingsentgelt, wodurch man weniger Zuschlag bekommt. Jetzt haben nur noch Fachschulzeiten Vorrang, neben denen keine Beiträge gezahlt worden sind. Die Entgeltpunkte, die Sie vermissen, stehen also höchstwahrscheinlich einfach nur an anderer Stelle. (ggf. bei der Lehre?) 3. Wehrdienstzeiten werden pauschal bewertet und deshalb steht im Versicherungsverlauf kein Betrag. Allerdings bekam man z.B. 01/1982 bis 12/1991 75% des Durchschnittsentgeltes (also 0,75 EP pro Jahr) gutgeschrieben und ab 1992 80% der Bezugsgröße (bis 12/1999). Das ist wahrscheinlich der DM-Betrag, den Sie in der Berechnung gesehen haben. Somit liegen hier keine Fehler vor (auch wenn man für Punkt 1 die Anlagen braucht, um zu verstehen, woher der Zuschlag kommt). Gruß Werner
-am 26.08.2020 | 09:52
Hallo Jonny, aus Ihren Ausführungen kann ich nicht erkennen, dass die Rentenberechnungen zwingend falsch sind: Das ist zum Beispiel möglich bei Zeiten der Berufsausbildung: Pflichtbeitragszeiten für eine berufliche Ausbildung gelten als beitragsgeminderte Zeiten, ohne dass eine beitragsfreie Zeit vorliegt (§ 54 Absatz 3 Satz 2 SGB VI). Ich kann Sie beruhigen: Bei der Rentenberechnung wird die Zeit auch weiterhin als beitragsgeminderte Zeit wegen beruflicher Ausbildung/Fachschulausbildung berücksichtigt. Allerdings greift hier die höhere Bewertung als beitragsgeminderte Zeit wegen Arbeitslosigkeit und "verdrängt" die niedrigere Bewertung als beitragsgeminderte Zeit wegen beruflicher Ausbildung/Fachschulausbildung: Beitragsgeminderte Zeiten wegen Arbeitslosigkeit werden mit 80 % des Gesamtleistungswerts bewertet (§ 263 Absatz 2a SGB VI). Beitragsgeminderte Zeiten wegen beruflicher Ausbildung/Fachschulausbildung werden höchstens mit 75 % des Gesamtleistungswerts bewertet (§ 74 SGB VI). Im Bescheid wird in diesen Fällen nur die maßgebende höhere Bewertung als beitragsgeminderte Zeit wegen Arbeitslosigkeit ausgewiesen. Prüfen Sie mal Folgendes: War eventuell in dem früheren Versicherungsverlauf noch keine Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit gespeichert? Auch hier kann ich keinen Fehler erkennen: Wehrdienstzeiten bis 31.12.1991 werden mit 0,75 Entgeltpunkten pro Kalenderjahr bewertet (§ 256 Absatz 3 SGB VI). Somit stimmt die Bewertung für die Zeit 1990. Wehrdienstzeiten ab 1992 werden hingegen aus einem Prozentsatz von der Bezugsgröße (= Beitragsbemessungsgrundlage) und dem Durchschnittsentgelt ermittelt (§ 70 Absatz 1 SGB VI). Überprüfen Sie also, ob es sich bei den genannten "DM-Beträgen" ab 1992 um die jeweilige Beitragsbemessungsgrundlage handelt. Dann passt's! Siehe auch folgender Link: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Wenn Sie Fragen zum Versicherungsverlauf oder Rentenberechnung haben, hilft Ihnen Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger gerne weiter. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Jonnyam 26.08.2020 | 12:49
Ja, vermutlich sind die Rentenberechnungen zutreffend, dann sind aber die Versicherungsverläufe unvollständig bzw. missverständlich @werner67 Zu 1. So sehe ich das auch und werde dann mal die Anlagen anfordern, mit denen die Versicherten "sowieso nichts anfangen können". @Experte: Der Hinweis „für berufliche Ausbildung“ ist nicht vorhanden. Zu 2. Wenn das mit den Leistungen vom Arbeitsamt (Unterhaltsgeld“ im Versicherungsverlauf erwähnt worden wäre, wäre ja alles OK. Leider steht da aber nur die Fachschulzeit; und bewertet wird eine Arbeitslosigkeit! @Experte: Bei der Rentenberechnung wird die Zeit richtigerweise nicht als Fachschulzeit sondern als Arbeitslosigkeit mit 80% bewertet, dies kann man dem Versicherungsverlauf aber nicht entnehmen. Zu 3. Dass jemand im Alter von 43 Jahren einen 12-tägigen Grundwehrdienst ableistet der mit anteiligen 0,75 EP zu bewerten ist, ist doch wohl eher ungewöhnlich. Da sind dann die kurzen Wehrübungen in den folgenden Jahren mit Entgelten in Höhe einer Verdienstausfallentschädigung (z.B. 12 Tage in 1992 mit 2055 DM = 1,3167 EP für ein Kalenderjahr) schon glaubwürdiger. Und dennoch sind im Versicherungsverlauf alle Zeiten – gerade die mit Verdienstausfallentschädigung – ohne Betragsangabe gekennzeichnet. @Experte: Die zwischen 1992 und 1999 maßgebende Beitragsbemessungsgrundlage von 80 % der Bezugsgröße erreicht nicht ansatzweise die Höhe der berücksichtigten Verdienstausfallentschädigung
Jonnyam 26.08.2020 | 16:48
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Nein, die Arbeiten an der Grundrente mit einer Anlage über Grundrentenzeiten, die Aufstellung der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten, Mindestentgeltpunkten sowie beitragsfreien und beitragsgeminderten Zeiten, das Aussortieren der Grundrentenbewertungszeiten sowie die erforderliche Durchschnittsbildungen daraus haben natürlich Vorrang. Vermutlich muss auch diese Anlage ja auch nicht den Bescheiden beigefügt werden. Denn schon jetzt sind z.B. für eine Frau mit 2 Kindern in dem 14 Seiten umfassenden Versicherungsverlauf alleine für Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung 51 Einträge = 102 Zeilen verbraucht worden. Übrigens fragen Sie mal die Kollegen aus der IT-Abteilung, was „Never change a runnig horse“ bedeutet. Wie lautet noch die Adresse zum Übersenden des ausgearbeiteten Konzepts?
DRVam 26.08.2020 | 16:04
Wir stellen die Arbeiten für die Grundrente zurück und werden selbstverständlich die Versicherungsverläufe nach den Wünschen von Jonny und W*lfgang gestalten. Das hat natürlich höchste Priorität! :-) Bitte legen Sie uns schnellstmöglich ein ausgearbeitetes Konzept vor, dass wir dann von unserer IT-Abteilung umsetzen lassen werden. Danke für Ihre unermessliche Güte und Hilfe.
-am 26.08.2020 | 16:27
Zitat von Jonny anzeigenausblenden
Hallo Jonny, es geht bei einem Versicherungsverlauf nicht um die Wahrscheinlichkeit oder "Glaubwürdigkeit" von Sachverhalten, sondern um (gespeicherte) Tatsachen. Wir haben Ihnen auf der Basis Ihrer ursprünglichen Sachverhaltsschilderung drei MÖGLICHE Erklärungen für die vermeintlichen Unstimmigkeiten gegeben, um Ihnen zu zeigen, dass Ihre Behauptung von fehlerhaften Berechnungen nicht zwingend zutrifft. Es macht aber wenig Sinn, hier weiter über Ihre Fälle zu diskutieren, wenn Sie nur peu a peu relevante Informationen nachschieben. Das gleicht dann eher eine Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. Wir können Ihnen daher nur empfehlen, sich mit Ihren Anliegen an den zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Interessantam 26.08.2020 | 18:05
Dieser Beitrag wurde wegen Beschimpfungen gelöscht.
W°lfgangam 26.08.2020 | 20:48
Zitat von DRV anzeigenausblenden
Hallo DRV, ...statt 'Arbeit/ManPower' in neue Gestaltungsorgien zu investieren, hätte die DRV doch davon besser gleich die Finger gelassen/gesetzliche erwartete Änderungen standen ja wohl vorher auf dem Plan/da kommt was auf uns zu ;-) und die 'freien' Kapazitäten dann in in die Grundrente investiert. Okay, die 'Umarbeitungen' sind schon lange im Gange, aber das 'magere' Ergebnis nun ist nicht nur allein meine Sichtweise ... > Bitte legen Sie uns schnellstmöglich ein ausgearbeitetes Konzept vor, dass wir dann von unserer IT-Abteilung umsetzen lassen werden. Nennt sich Backup -> was lief/verständlich war, läuft auch heute/morgen noch ...müssen ja nicht/übertrieben auf 'DOS 3.0' zurückkehren *gg Gruß w. PS: dass meine 'Diskussion' hier überhaupt bestehen bliebt, zeigt doch schon, das es Nachfrage-/Handlungsbedarf gibt - in wie extern.
Max4.0am 26.08.2020 | 20:18
Dieser Beitrag wurde wegen Beschimpfungen gelöscht.
DRVam 27.08.2020 | 07:27
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Gruß w. PS: dass meine 'Diskussion' hier überhaupt bestehen bliebt, zeigt doch schon, das es Nachfrage-/Handlungsbedarf gibt - in wie extern.
Dann sollten Sie auch wissen, dass sich aufgrund „Ihrer Meinung“ hier im Forum aufgeführte Mängel nicht zu einer Änderung führen werden, selbst dann nicht, wenn auch andere User auch „Ihrer Meinung“ sind. Das Ganze ist auf anderen Ebenen „verschlimmbessert“ worden. Also was soll dann Ihre Kritik hier im Forum? So naiv können Sie doch gar nicht sein zu glauben, Sie hätten auch nur einen kleinen Einfluss.
Max4.0am 27.08.2020 | 10:59
An die Admins! Mich wundert es ebenfalls, dass in meinem Beitrag nun steht, dass er wegen Beschimpfungen gelöscht worden sei. Ich habe auf gar keinen Fall jemanden beschimpft, nur etwas richtig gestellt als Replik auf das Schreiben des vorherigen Posts und lediglich das Wort "Deppen" aus Wolfgangs und dem Beitrag des Posters vorher übernommen, und sogar noch in "Anführung" gestellt. Wolfgangs Beitrag mit den "Deppen" bleibt hingegen stehen. Was soll das?
Interessantam 27.08.2020 | 15:58
Zitat von Wolfgang anzeigenausblenden
Wolfgang schrieb

Hallo Jonny,

...unabhängig von Ihren Fragen (und Antworten dazu) sage ich an dieser Stelle, dass die 'neuen' VV's einfach *Scheiße (!!! ...ja, dreifach) in der optischen Schnellerfassung fürs Auge + Auswertung + Versichertenberatung aussehen. Wo lassen sich Versicherte wohl Ihre Rentenauskunft/Ihren Rentenbescheid auch 'erklären' ...eben!

Der Meldegrund fehlt (1. Spalte) - Änderung wurde aber intern bereits mitgeteilt - /waren hilfreiche Informationen; die Monate sind (rechte Spalte) IN den Text integriert /_sehr_ übersichtlich für zb. Schnellrückschlüsse für 61/36 (EMRT) u.a. Dadurch/längerer Textblock, zieht sich der VV auch weiter in die Länge ...na prima, die Berechnungsanlagen weggelassen, dafür doch wieder mehr Papier und Druckerschwärze /hier besondere Fettdarstellungen + die Schrift ist allgemein fetter, als bisher/notwendig.

Sicher alles ausgedacht von "Wir-machen-es-jetzt-mal-ganz-richtig-gut-Fuzzis" = gut für wen/Zielgruppe(n)? ...für Sicht von DRV-Beratern, die das eh auf den Screen in anderer Ansicht haben eher nicht = die brauchen keine Papieransicht (nein, eher von nicht praxisorientierten 'Bessermachern' ;-) FÜR DEN LESENDEN Betrachter ist das völliger Müll in der Darstellung ./. gegen die 'alte' Darstellungsform, die übelste 'Verschlimmbesserung' bisher überhaupt – in meinen Augen (aber, ich verstehe davon ja rein gar nichts ;-))

Und hey, eine durchlaufend eindeutig ERKENNBARE Nummerierung aller Seiten (oben/unten rechts) zur eigenen/richtigen Nachsortierung befindet sich wohl immer noch im Entwicklungsstadium ...nunja, das Entwickler-Team befindet sich hier wohl weiterhin im passenden 'Invisible-Modus' ;-)

Ja, war mir ein 'Vergnügen', gegen 'jetzt wird alles besser/alt war sowie/ist immer *Scheiße - und die 'Vordruck-Experten' davor waren ja wohl völlige Deppen' -, abzuledern ;-)

Mehr ein Grund, die Versicherten zur AuB-Stelle zu schicken, weil ich deren/DRV Texte/Darstellungen nicht in vertretbarer Zeit lesen/auswerten kann/will ...ein echter Schuss ins Knie *g

Gruß

w.

PS: nicht 'Involvierte' = 'einfach' Mitlesende/User rücken hier besser von der Tastatur zurück, bevor sie sich mit Kommentaren lächerlich machen ;-)

Sehr geehrte Moderatoren, ich warte immer noch auf eine Erklärung oder auf die Wiederherstellung meines Beitrags, der im Gegensatz zu Wolfgangs Beitrag (siehe Zitat) keine Beschimpfungen enthielt. Ansonsten gehe ich davon aus, dass hier Willkür herrscht. Auf einer Website der Deutschen Rentenversicherung erwartet man so etwas eigentlich nicht! Traurig!
Löschfingeram 27.08.2020 | 16:54
Diese Löschungen nach „Gutsherrenart“ sind nicht akzeptabel. Insbesondere, dass löschwürdige Beiträge von Usern nicht gelöscht werden, die hier den richtigen Experten viel Arbeit abnehmen, deutet auf einen Bonus dieser Personen hin, was dieses Forum in ein schlechtes Licht rückt.
Max4.0am 27.08.2020 | 20:44
Zitat von Max4.0 anzeigenausblenden
*hochschieb* Mir ist es völlig egal, ob Wolfgangs Beitrag mit den Beschimpfungen nun gelöscht wird. Aber mir ist es nicht egal, wenn unter MEINEM Beitrag steht: <p>Dieser Beitrag wurde wegen Beschimpfungen gelöscht. [Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 27.08.2020, 08:50 Uhr]</p> Ich bitte um Erklärung/Stellungnahme.
W°lfgangam 27.08.2020 | 21:06
Hallo Löschfinger, ...der 'neue' VV ist nicht nur Wespen- sondern Hornissennest - und das ganz direkt am Schreibtisch der Beratung mit mehr Zeitaufwand, die richtigen Erkenntnisse daraus/für alle Fallkonstellationen 'auf einen Blick' zu ziehen. Bonus? ...sofern Sie mich damit einbeziehen, will ich den gar nicht haben. Nur weil ich ein paar Jahrzehnte den Job mache/verstehe - gewiss nicht! Jeder neue User hat den selben Anspruch, seinen qualifizierten Beiträge zum 'Wohle' dieses Forums beitragen zu können. Hmm ...zu den gelöschten Beiträgen kann ich nichts sagen, da ich nicht 24 Std. hier online bin/sie nicht gelesen habe - muss mich ja auch noch real um mein Versicherten-Völkchen kümmern :-) - und da waren wieder so einige paar *Scheiß neue VV's *würg! Gruß w. PS: die Red./oder ein DRV-Experte 'killt' vielleicht dieses gesamten Beitrag ...und alle hier sind wieder 'glücklich + zufrieden' mit den lauwarmen Fragen/Antworten zum aktuellen Status Quo ;-) PPS: @DRV: "Das Ganze ist auf anderen Ebenen „verschlimmbessert“ worden. ...erfahrungsgemäß werden die dann bei nächster Gelegenheit nach oben befördert – ob ihrer 'wertvollen' Arbeit wegen, um nicht noch mehr 'Unsinn' anzurichten ;-)
KcSam 27.08.2020 | 22:04
...erfahrungsgemäß werden die dann bei nächster Gelegenheit nach oben befördert – ob ihrer 'wertvollen' Arbeit wegen, um nicht noch mehr 'Unsinn' anzurichten ;-)
Hätten sie eine akademische Graduierung oder Promotion, bräuchten sie sich nicht um „Ihr“ ??? "Völkchen" zu kümmern, andere sind da viel cleverer als sie und haben auch meeeeeeehr Rentenpunkte :-)
KSCam 27.08.2020 | 22:15
an alle: So wichtig ist das Forum jetzt auch wieder nicht. Und m.E. muss die Redaktion auch niemandem gegenüber begründen warum sein oder ein anderer Beitrag nun gelöscht wurde. M.E. ist das in etwa so wichtig wie der umgefallenen Reissack in der Mongolei (oder wars doch in Peking?) Ob die neue Textgestaltung nun glücklich ist oder nicht wird eh nicht in diesem Forum entschieden. Da liest keiner der "DRV Fürsten" mit. (auch ich bin glücklich dass ich als Berater meine gewohnte Ansicht am Bildschirm habe und habe mir noch keinen der neuen Verläufe wirklich durchgearbeitet- musste ich mir bislang noch nicht geben, grins)
Interessantam 28.08.2020 | 07:47
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Sehr geehrter KSC, ich hatte es schon gesagt: Wenn willkürlich gelöscht wird, dann ist das Zensur. Das ist auf einer Website einer staatlichen Institution wie der Deutschen Rentenversicherung nicht akzeptabel. Wenn Sie, vereehrter KSC, als Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung vielleicht schon soweit in das System assimiliert wurden, dass Ihnen Meinungsfreiheit (Das ist immerhin ein Grundrecht, falls sie es noch nicht wussten) und deren Einschränkung durch Zensur egal sind, dann ist das meiner Meinung nach bedenklich. Wenn sich die Redaktion eine staatliche Institution zu dem Vorwurf einer Zensur nicht äußert, wirft das kein gutes Bild auf diese Redaktion. Dann geht die Willkür weiter.
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