Hallo Günter,
die von Ihnen gestellten Anträge sind widersprüchlich. Eine Teilhabe am Arbeitsleben kann natürlich nur bewilligt werden, wenn das Leistungsvermögen des Antragstellers dies zulässt. Sie sollten die Entscheidung über den Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung abwarten bzw. sich beim Rentenversicherungsträger direkt erkundigen, wie in Ihrem Fall weiter verfahren wird.